Was darf ein Gutacher/Sachverständiger
Bei den meisten Versicherugen werden Glasschäden, die ohne Austausch der Scheibe repariert werden, bezahlt ohne das die vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt. So oder ähnlich steht es in der Vertragsbedingungen.
Ferner ist es üblich, wird so teilweise auch in der Werbung der Versicherungen verbreitet, das der Kunde vor Reparatur keine Schadenmeldung abgibt, sondern reparieren lässt und die Werkstatt dann die Rechnung bei der Versicherung einreicht.
Der Kunde bestätigt bei diesem Vorgang durch Unterschrift
- ich hatte einen Glasschaden
- dieser wurde korrekt repariert (Verzicht auf Austausch der Scheibe)
Seit einiger Zeit schicken einige Versicherungen nun Gutachter von SSH oder Dekra zu den Kunden. Diese erzählen dem Kunden, dass sie von der Versicherung beauftragt wären die Schäden zu kontrollieren (nach meine Auffassung kontrolliert die Versicherung, ob der Kunde die Wahrheit gesagt hat).
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