Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Erweiterte Befugnisse der BaFin gegenüber Banken und Versicherungen erteilt

Bafin verlangt Rücktritt von zehn Aufsichtsräten

Von Hanno Mußler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in zehn Fällen gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. Damit nutzt sie die Befugnisse, die ihr der Gesetzgeber im vergangenen Sommer erteilt hatte, um künftige Krisen zu vermeiden.

31. August 2010 Die Bankenaufsicht nutzt ihre in der Finanzkrise erhaltenen neuen Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren gegen Aufsichtsräte nicht systemrelevanter Banken, darunter sind auch Sparkassen“, sagte der Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt. Landesbanken sind aber offenbar nicht darunter, womöglich aber Genossenschaftsbanken.

Bankaufsichtsräte sind  unzuverlässig, etwa in den Fällen, wenn sie vorbestraft oder straffällig geworden seien. Und  Aufsichtsräte von Versicherern …..?

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AG Merzig (Saar) verurteilt HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG Duisburg zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorares aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 20.8.2010 [24 C 438/10].

Der Amtsrichter der 24. Zivilabteilung des AG Merzig (Saarland) hat mit Urteil vom 20.8.2010 ( 24 C 438/10 ) die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG Duisburg verurteilt, an den klagenden Sachverständigen aus abgetretenem Recht restliche Sachverständigenkosten in Höhe von 288,35 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist hinsichtlich der geltend gemachten restlichen Sachverständigenkosten begründet.

Der Kläger ( Sachverständiger aus S.) ist aufgrund der am 24.7.2009 erfolgten Abtretung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten A. gegen die Beklagte aktivlegitimiert. Es handelt sich um eine Abtretung an Erfüllungs Statt, durch welche der Kläger Vollrechtsinhaber wurde und somit eine eigene Rechtsangelegenheit verfolgt. Die Abtretung ist auch wirksam, da sich aus ihr ergibt, in welcher Höhe welche Forderung (Brutto-Gutachterrechnungsbetrag von 644,86 € ) abgetreten wurde. Bei dem Grunde nach unstreitiger Haftung der Beklagten schuldet sie die zugesprochenen Sachverständigenkosten nach den §§ 249 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.

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AG München verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse auf Zahlung restlicher Sachverständigenkosten und vorgerichtlicher Anwaltskosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 7.7.2010 [344 C 5102/10].

Das Amtsgericht München hat die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten sowie der vorgerichtlichen Anwaltskosten aus abgetretenem Recht verurteilt. Allerdings hat der erkennende Richter bzw. die erkennende Richterin zur Frage der “Angemessenheit” die BVSK-Tabelle herangezogen. Dies macht die Begründung dann nicht mehr so überzeugend. Nachfolgend das vollständige Urteil:

AMTSGERICHT MÜNCHEN
Geschäftsnummer:
344 C 5102/10

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Das Amtsgericht München erlässt durch Vertretungsrichter/in
lt. Präs.beschl. v. 24.3.10 .

in dem Rechtsstreit

C.
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältin A

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Aber keine Sorge: Der neue Personalausweis mit Zertifikat

Der neue Personalausweis – innovatives High Tech oder gläserner Bürger?

Im Dezember 2008 beschloss der Bundestag die Einführung eines neuen Personalausweises (nPA) im Scheckkartenformat. Ab dem 1. November 2010 soll er nun ausgegeben werden. Die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) preist die “wichtigste Karte” als innovativ, revolutionär und hochgradig sicher an. Datenschützer indes laufen Sturm, befürchten einen Orwellschen Überwachungsstaat und mannigfaltige Betrugsmöglichkeiten.

(…….)

Da die Datenübertragung per Funk geschieht, sehen Datenschützer hier große Risiken: es ist kein Kontakt mehr zwischen Chipkarte und Lesegerät nötig, wie es bei Bankkarten oder Versichertenkarten noch der Fall ist. Datenräuber könnten mit einem entsprechenden Lesegerät beispielsweise in der U-Bahn in großem Stil Ausweisdaten auslesen, ohne dass der nPA die Brieftasche des Ausweisinhabers verlässt. Auf einen Blankoausweis kopiert, wäre dem Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet.

(………)

PS: Auch der Führerschein ist ab 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig, danach muss ein neuer beantragt werden. Grund für diese Neuregelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Unbefristete Führerscheine, wie sie jeder Autofahrer noch in der Tasche hat, müssen bis 2033 umgetauscht worden sein. Aber keine Sorge: Sie müssen bislang weder eine erneute Fahrprüfung noch einen Gesundheitscheck bestehen.

Quelle: goldseiten, alles lesen >>>>>>>>>>

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Das OLG Hamburg, AZ 9 U 233/09, erklärt die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der ERGO-Versicherung, vormals Hamburg-Mannheimer

Eine Information der Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

„Kein Mensch braucht eine Versicherung, die kein Mensch versteht!“

So lautet ein Werbespruch der ERGO-Versicherung – vormals Hamburg-Mannheimer.

Verstehen Sie dies? Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer Versicherung (jetzt ERGO). Hier geht es unter anderem darum, wie viel man aus einer Lebens- oder Rentenversicherung bei Kündigung oder Ablauf ausgezahlt bekommt.

Diese Bedingungen wurden gerade vom OLG Hamburg 9 U 233/09 in einigen wichtigen Punkten für unwirksam (weil intransparent) erachtet. Doch die ERGO-Versicherung beharrt darauf, dass die Klauseln völlig in Ordnung seien.

Ergo (lat.: „also“): Kein Mensch braucht eine Lebens- oder Rentenversicherung der ERGO.

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OLG Frankfurt zur Beweislast im Schadensersatzprozess des Geschädigten gegen den Verursacher und dessen Versicherung bei Unfallflucht des Schädigers ( 4 U 138/10 ).

Das OLG Frankfurt am Main  hat zur Beweislast im Rahmen der Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall bei Unfallflucht des Verursachers mit Beschluss vom 12.7.2010 – 4 U 138/10 – entschieden.

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens hatte der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main über die Frage der Beweislast im Rahmen einer Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall bei Fahrerflucht des Unfallverursachers zu entscheiden. Dabei hat der Senat durch Beschluss vom 12.7.2010 – 4 U 138/10 – das angefochtene Urteil des Landgerichtes Wiesbaden vom 11.5.2010 abgeändert  und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger und Prozesskostenhilfeantragsteller für das Berufungsverfahren über die bereits zuerkannten 6.909,88 € weitere 3.997,35 €nebst Zinsen zu zahlen.  Der erkennende 4. Zivilsenat hat dabei  folgende Leit- und Orientierungssätze herausgearbeitet:

  1. Keine generelle Umkehr der objektiven Beweislast bei Unfallflucht der Beklagten im Rahmen der zivilrechtlichen Schadensersatzklage.
  2. Es ist zugunsten der beweisführungsbelasteten Partei zu unterstellen, dass das vereitelte Beweismittel das von ihr behauptete  Ergebnis gehabt hätte. Dieses Ergebnis unterliegt dann der richterlichen Beweiswürdigung.

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OLG Düsseldorf: Umsatzsteueranteil nach Reparatur aber bei fiktiver Schadensabrechnung muss konkret nachgewiesen werden ( Urt. vom 23.3.2010 – 1 U 188/09 – ).

Wenn der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Nettoreparaturkosten nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen will und gleichzeitig die Umsatzsteuer aus Ersatzteilrechnungen ersetzt verlangt, so muss er vortragen und notfalls nachweisen, welcher Umsatzsteueranteil konkret angefallen ist. So hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.3.2010 – 1 U 188/09 – entschieden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger macht aufgrund eines Sachverständigengutachtens Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auf fiktiver Schadensanrechnungsbasis geltend. Vorprozessual wurden ihm von der beklagten Versicherung  60% der Reparaturkosten netto erstattet. Im Abrechnungsbrief weist die Haftpflichtversicherung darauf hin, dass Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt werden könne, da sie nur erstattet werde, wenn sie auch tatsächlich angefallen und gezahlt worden sei. Dies sei durch Vorlage geeigneter Rechnungen nachzuweisen.

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AG Koblenz mit Urteil vom 29.6.2010 zu der Frage des Restwertes und der Abwrackprämie [162 C 1147/10].

Das Amtsgerichts Koblenz hat durch seinen Direktor durch Urteil vom 29.06.2010 – Aktenzeichen: 162 C 1147/10 – entschieden, dass der Schädiger den Geschädigten nicht auf ein überregionales Restwertangebot verweisen kann. Auch die nach einem halben Jahr nach dem Unfall nachgelieferten Restwertkalkulationen aus dem regionalen Umfeld muss der Geschädigte nicht akzeptieren. Für die Restwertermittlung kann nur eine zeitnah erfolgte regionale Restwertkalkulation maßgeblich sein, da der Markt für gebrauchte Kraftfahrzeuge erheblichen Schwankungen unterliegt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Koblenz in diesem Urteil entschieden, dass die vom Geschädigten erzielte Abwrackprämie nicht berücksichtigt werden darf, da sie als Investitionsanreiz für die Anschaffung eines Neuwagens dienen und nicht der Versicherungswirtschaft bei der Berechnung von Schadensersatzleistungen zugute kommen sollte. Der Geschädigte darf insoweit nicht schlechter gestellt werden, als wenn er, ohne hierzu durch einen Verkehrsunfall veranlasst worden zu sein, sein Fahrzeug hätte verschrotten lassen, um einen Neuwagen zu beschaffen.

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AG Pirmasens verurteilt HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.8.2010 [2 C 174/10].

Das AG Pirmasens hat durch den Amtsrichter der 2. Zivilabteilung die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht kostenpflichtig verurteilt (AG Pirmasens Urt. vom 10.8.2010 Aktenzeichen. 2 C 174/10). Nachstehend das Urteil des Amtsrichters vom 10.8.2010:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 368,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins hieraus seit 17.03.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betregs abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Berufung wird zugelassen.

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“… mehr Synergieeffekte für Kunden aus der Bündelung von AUTOonline und Audatex-Prozessen schaffen”

Neue Geschäftsführer bei AUTOonline

Das Neusser Unternehmen AUTOonline GmbH Informationssysteme wird ab dem 1. September offiziell von einer 3-köpfigen Geschäftsführung geleitet. Damit bekommt Werner von Hebel, der in Personalunion Geschäftsführer sowohl von Audatex Deutschland als auch von AUTOonline ist, Unterstützung von den beiden Führungskräften Ferdinand Moers und Kai Müller, “die”, wie er selbst sagt, “auch bisher schon das operative Geschäft übernommen hatten und das Gesicht von AUTOonline im Markt waren”. Moers ist seit Jahren der innovative Kopf des Unternehmens für neue, marktfähige Produkte und Dienstleistungs-Innovationen, Kai Müller der zukunftsorientiert denkende IT-Chef.

Der heute europaweite Marktführer, wenn es um Kauf und Verkauf von Unfall- und Gebrauchtwagen geht, ist seit mittlerweile 13 Jahren tätig und startete seine Aktivitäten ursprünglich auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen besitzt inzwischen Tochtergesellschaften in Bulgarien, England, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern. Angebunden sind aktuell über 3.000 Kfz-Händler und rund 4.000 Sachverständige. Pro Jahr werden rund eine Million Fahrzeuge in die Börse eingestellt.

Quelle: autohaus online, alles lesen >>>>>>>>>>

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