Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Galoppierende Inflation bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?

Wie bereits allseits bekannt, gibt es viele Kfz-Sachverständige aus versicherungsgeneigten Organisationen wie z.B. “SSHler”, DEKRA-Mitarbeiter usw., die von den Kammern vereidigt wurden.

Ein Kollege hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass offensichtlich auch die “carexperten” bei der IHK vereidigt werden. Hier ein Beispiel der IHK Berlin.

http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

In der erweiterten Suche folgendes eingeben:

PLZ: 12623
Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Treffer anklicken und E-Mail-Adresse beachten!

Welche Qualität haben wohl Gerichtsgutachten dieser  “Experten” ?

Wohin die “Nähe” zur Versicherungswirtschaft führt, wurde bereits in diversen Berichten aufgezeigt. Beispielhaft hierzu sind auch die Beiträge vom 06.02.2008 und 05.03.2009 .

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AG Wiesbaden verurteilt Helvetia Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 01.07.2010 (92 C 210/10) hat das AG Wiesbaden die Helvetia Schweitzerische Versicherungsgesellschaft AG zur Freistellung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.521,85 € verurteilt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zum überwiegenden Teil begründet, teilweise erledigt und im Übrigen unbegründet.

Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von weiteren Schadenersatzes wegen eines Verkehrsunfalls vom 23.02.2009 aus §§ 7 StVG, 823 BGB i.V.m. § 115VVG zu.

Die Haftung der Beklagten als Haftpflichtversicherung ist dem Grunde nach unstrei­tig. Die Klägerin hat hinsichtlich der restlichen gelten gemachten Mietwagenkosten einen Freistellungsanspruch gegen die Beklagte in Höhe 1.521,85 €.

Die Klägerin war als Geschädigte eines Verkehrsunfalls dazu berechtigt, einen Miet­wagen in der Zeit vom 24.02.2009 bis 20.03.2009 in Anspruch zu nehmen.

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Zoll findet tausende gefälschte Ersatzteile

Quelle: Autohaus Online vom 17.09.2010

Erneut hat der Zoll auf der Frankfurter Messe Automechanika massenhaft gefälschte Autoersatzteile sichergestellt. Insgesamt habe man 2.544 Teile und Kataloge beschlagnahmt, weil Rechte der Originalhersteller verletzt worden seien, berichtete eine Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt am Donnerstag. Nachgemacht wurden erneut Wasser- und Ölfilter, Scheibenwischer oder auch Kühlergrills.

Man habe dieses Mal deutlich mehr gefunden als bei der Automechanika 2008, berichtete die Zollsprecherin.

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OLG Düsseldorf mit Urteil vom 19.1.2010 zur Haftungsabwägung und zu den Verbringungskosten (I-1 U 140/09).

Oberlandesgericht Düsseldorf

1. Zivilsenat

Urteil

I-1 U 140/09

19.01.2010

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 8. Juli 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer 2 b des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 13. August 2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.627,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, den Kläger von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandene Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung von 70,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2009 an Rechtsanwalt … .

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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Risiko – HUK-Coburg Kfz.-versichert

Letztens hatte ich Gelegenheit, einem Amtsgericht-Richter – anlässlich einer Verhandlung um unser mal wieder von der HUK-Coburg Versicherung nicht erstattetes  Honorar – ausführlich  darzulegen, dass nicht der unabhängige Sachverständige ein Problem mit der HUK hat, sondern die HUK ein Problem mit der Unabhängigkeit des freien Sachverständigen.

So war dem Richter das von der HUK Coburg  nach wie vor bundesweit versandte – vor Widersprüchen trotzende, den Adressaten nötigende Schreiben – und daher seitens der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung zuzuleitende Schriftstück – nicht bekannt.

…… wir möchten Sie informieren, dass wir an RA XXXX einen Betrag von XY gezahlt haben.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Wiederbeschaffungswert

Gutachterkosten                                160,50 €

Kostenpauschale                               25,00 €

Rechtsanwaltsgebühren

Die Sachverständigenrechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den “erforderlichen” Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB übersteigt.

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BGH Urteil vom 13.07.2010 (VI ZR 111/09): Schlichtungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 SchlG BW in Baden-Württemberg “verpasst” – Klage zu Recht abgewiesen!

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

VI ZR 111/09

Wird der im Mahnverfahren nur gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer geltend gemachte Anspruch mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren auf den Versicherungsnehmer erweitert, ist die gegen diesen erhobene Klage als unzulässig abzuweisen, wenn vor der Parteierweiterung das grundsätzlich erforderliche Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist.

BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 – VI ZR 111/09 – LG Karlsruhe
                                                                         AG Karlsruhe

Verkündet am: 13. Juli 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren nach Schriftsatzfrist bis zum 24. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr

für Recht erkannt:

Die Revision gegen das Urteil der IX. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 28. November 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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Direct Line geht neue Wege bei der Vollkasko-Versicherung

Quelle: Presseportal vom 24.06.2010

Berlin/Teltow (ots) – Ab sofort bietet die Direct Line Versicherung AG ihren Kunden zwei neue Produkte an: Die Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen, sowie den Zusatztarif KASKO-Clever, der nun auch für die Teilkasko einen Rabatt von 10% bei Werkstattbindung bietet. Mit den beiden neuen Tarifen geht Direct Line besonders auf die Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

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Amtsrichterin des AG Regenburg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG mit bemerkenswert kurzem Urteil zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten ( Urt. v. 15.9.2010 – 6 C 2171/10 – ).

Mit Endurteil vom 15.9.2010 – 6 C 2171/10 – hat die Amtsrichterin der 6. Zivilprozessabteilung des AG Regensburg die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG verurteilt, an den klagenden Sachverständigen aus abgetretenem Recht 293,64 €nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites. Nachdem der Sachverständige Z. aus W. die gekürzten Sachverständigenkosten per Klage geltend gemacht hatte, hatte es der Beklagten die Sprache verschlagen. Auf jeden Fall kamen von ihr weder rechtsverbindliche Erklärungen noch Prozesserklärungen. So kann man also die HUK-Coburg sprachlos machen. Bei so wenig Äußerungen der Beklagten hatte es die Amtsrichterin bei der Abfassung des Urteil leicht. Tatbestand und Entscheidungsgründe des Endurteil gebe ich nachstehend wortwörtlich wieder:

Die Klägerpartei begehrt den von der beklagten Partei zugesprochenen Hauptsachebetrag nach Schadensersatzrecht.

Die Klagepartei stellt den Antrag gem. dem Tenor.

Die beklagte Partei hat weder ihre Verteidigungsabsicht angezeigt noch innerhalb der ihr gesetzten Frist eine Klageerwiderung eingereicht und keine Anträge gestellt.

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Kammergericht entscheidet Haftungsabwägung bei Parkplatzunfall ( Urt. v. 25.1.2010 – 12 U 108/09 – ).

Das Kammergericht in Berlin hatte als Berufungsinstanz über einen Parkplatzunfall zu entscheiden. Dabei musste es zu den jeweiligen Sorgfaltspflichten der beteiligten Kraftfahrer und zu der Unfallursächlichkeit des Unfallgeschehens Stellung nehmen. Das Kammergericht, also das Berliner OLG, hat den Rechtsstreit mit Urteil vom 25.1.2010 – 12 U 108/09 – beendet.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger hatte seinen Pkw auf einem Parkplatz an einem Bahnhof in einer Parkbox vorwärts eingeparkt. Beim Verlassen der Parkbox durch Rückwärtsfahren kam es zwischen dem vom Kläger gesteuerte Pkw und dem Fahrzeug der Beklagten zu 2., das der Beklagte zu 1. geführt hatte und das bei der Beklagten zu 3. haftpflichtversichert ist, zur Kollision.  Der Kläger hatte sein Fahrzeug bereits aus der Parkbox rückwärts herausgefahren und stand bereits 10 Sekunden auf der Fahrstrasse, um seine Ehefrau, die er vom Bahnhof abgeholt hatte, einsteigen zu lassen, als der Beklagte zu 1. beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbox mit dem Fahrzeug des Klägers kollidierte. Das Landgericht ging von einer Mithaftung des Klägers von 25 % aus. Die Berufung des Klägers führte zur Abänderung des angefochtenen Urteils und zur Haftung der Beklagten zu 100%.

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Urheberrecht – Rückschlag für Druckerhersteller – Pressemitteilung und Beschluss des BVerfG, AZ: 1 BvR 1631/08

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 80/2010 vom 21. September 2010

Beschluss vom 30. August 2010

1 BvR 1631/08

“Geräteabgabe” nach dem Urheberrechtsgesetz:

Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters mangels Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

Nach dem Urheberrecht sind Vervielfältigungen eines Werkes zum eigenen Gebrauch in gewissen Grenzen zulässig. Zum Ausgleich dafür, dass die Hersteller und Importeure von Vervielfältigungsgeräten für die Nutzer die Möglichkeit schaffen, sich fremde Urheberleistungen durch Vervielfältigung anzueignen, haben sie an die Urheber zum Ausgleich eine sog. Geräteabgabe zu leisten. Die bis zum 31. Dezember 2007 geltende Fassung des § 54a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG a.F.) sah eine solche Vergütungspflicht der Hersteller und Importeure vor, wenn nach der Art des Werkes zu erwarten war, dass es durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird.

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