AG Frankfurt am Main verurteilt Versicherer und dessen VN als Gesamtschuldner zur Zahlung restlichen Schadensersatzes gem. Urteil vom 30.11.2009 (30 C 1517/09-20).
Das AG Frankfurt verurteilte VN und Versicherung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes. Das schlichte Bestreiten der Beklagten hat dabei nichts geholfen. Nachfolgend das Urteil des AG Frankfurt am Main:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Az.: 30 C 1517/09-20
vom 30.11.2009
URTEIL
Im Namen des Volkes
Im Rechtsstreit
- Klägerin -
gegen
1 ) – Beklagter -
2 ) - Beklagte -
hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Abteilung 30 durch Richterin am Amtsgericht … aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.11.2009 für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.358,74 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.5.2009 zu zahlen;
Abgelegt in Haftpflichtschaden, Rechtsanwaltskosten, Unkostenpauschale, Urteile
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