AG Eisleben verurteilt VN der HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars (Az.: 23 C 220/10 vom 17.03.2011)
Mit Entscheidung vom 17.03.2011 (23 C 220/10) wurde der Versicherungsnehmer der HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Eisleben zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt. Der Sachverständige klagte aus abgetretenem Recht gegen den VN der HUK, da dessen Haftpflichtversicherung die ordnungsgemäße Erstattung des vollständigen Sachverständigenhonorars verweigert hatte. Auch bei diesem Prozess fand das Gesprächsergebnis BVSK/HUK-Coburg (Sondervereinbarung des BVSK mit der HUK) keine Verwendung. Das Urteil wurde erstritten und mitgeteilt von Herrn Rechtsanwalt Lange aus Halle an der Saale.
Amtsgericht Verkündet am: 17.03.2011
Eisleben
Geschäfts-Nr.:
23 C 220/10
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
des Herrn
Kläger
Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile
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