Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

BVSK-Honorarbefragung 2011 läuft auch mit Beteiligung von Nichtmitgliedern?

In der vom Bundesanzeiger-Verlag herausgegebenen Zeitschrift des BVSK “Der Kfz-Sachverständige” 2011 Heft 3 war auf Seite 11 zum Thema BVSK-Honorarbefragung 2011 folgender Artikel von Herrn Rechtsanwalt Elmar Fuchs als Geschäftsführer des BVSK e.V. zu lesen, den ich wortwörtlich der  Leserschaft dieses Blogs bekannt gebe: :

“Honorarbefragung 2011

Der BVSK führt derzeit die traditionelle Honorarbefragung durch, an der sich weit über 500 Mitglieder beteiligt haben. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Honorarbefragung mindestens 90 % der BVSK-Mitglieder beteiligen werden.

Eine Honorarbefragung ist naturgemäß dann aussagekräftig, wenn ein Großteil des Marktes der Kfz-Sachverständigen in der Befragung erfasst wurde. Der BVSK eröffnet daher die Möglichkeit, dass sich auch Nichtmitglieder an der Befragung beteiligen.

Nutzen Sie die Chance, zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen, die Honorarbefragung auf ein möglichst  breites Fundament zu stellen. Der nachfolgend abgedruckte Fragebogen – den Sie auch als separate Beilage in diesem Heft finden – kann per Fax an die BVSK-Geschäftsstelle (030/25378510) übermittelt werden.

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AG Zwickau urteilt zu den Mietwagenkosten und zum Sachverständigenhonorar mit Urteil vom 11.5.2011 – 22 C 2090/10 -.

Hallo Leser,

der Aufruf, Urteile aus den neuen Bundesländern zu senden, ist erhört worden. Hier noch ein Urteil aus den östlichen Bundesländern. Das Amtsgericht Zwickau hat zu  den Mietwagen- und Sachverständigenkosten entschieden. Die Mietwagenbegründung ist top. Die Sachverständigenkosten wurden  auf Angemessenheit überprüft = eigentlich flop. Bei aller Fehlerhaftigkeit wurden jedoch nur geringe Abzüge beim SV-Honorar vorgenommen.

Amtsgericht Zwickau

Aktenzeichen: 22 C 2090/10

Verkündet am: 11.05.2011

IM NAMEN DES VOLKES !

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

- Kläger -

gegen

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Hamburg-Mannheimer setzte Sexparty von Steuer ab

Quelle: Handelsblatt vom 29.05.2011

In deutschen Versicherungen ist es offenbar üblich, Bordellbesuche steuerlich abzusetzen: Die Hamburg Mannheimer machte für ihre Sexparty 83.000 Euro als Betriebsausgabe geltend – ohne auf die Liebesdienste hinzuweisen.

Quelle: dapdDüsseldorf
Die Kosten der Sex-Party für erfolgreiche Versicherungsvertreter der Hamburg-Mannheimer sind von der Steuer abgesetzt worden. Die Summe von 83.000 Euro habe die Versicherung vollständig steuerlich geltend gemacht, bestätigte eine Sprecherin des Mutterkonzerns Ergo einen Bericht der “Welt am Sonntag”. Dadurch seien Gewinn und Steuerlast vermindert worden. Es sei eine “normale Veranstaltung” gewesen und dementsprechend als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

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Siehe hierzu auch den Beitrag bei Stern.de vom 23.05.2011

Ergo droht mit Nachspiel vor Gericht

Wer hat sich die Sex-Sause für erfolgreiche Versicherungsvertreter ausgedacht? Die Ergo-Versicherungsgruppe will ehemalige Führungsmitglieder der Hamburg Mannheimer überprüfen und möglicherweise vor Gericht bringen.

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AG Karlsruhe zur Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen Pkw und Fahrrad, das nicht auf dem Radweg fuhr, und zur Frage der Erstattung der Deckungskosten (Urt. v. 3.8.2010 – 5 C 448/09 -).

Hallo Leserinnen und Leser,

hier ein Urteil aus Karlsruhe, in dem einiges enthalten ist. Unfallhergang, Haftungsquote, Sachverständigenhonorar sowie Rechtsanwaltskosten einschließlich Rechtsschutzdeckungskosten. Dem Vernehmen nach soll es sich bei der Versicherung des Beklagten um die HUK-Coburg gehandelt haben. Nach dem unsubstantiierten Bestreiten des Beklagten und dem Bestreiten ins Blaue hinein könnte das zutreffen. Lest aber selbst und bildet Euch Eure Meinung und hebt diese möglichst vielzählig bekannt.

Aktenzeichen:
5 C 448/09

Verkündet am 03.08.2010

Amtsgericht Karlsruhe

Im Namen des Volkes

Urteil

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Dieses Mal das LG Mainz mit einem Berufungsurteil zur Aktivlegitimation (Urteil vom 17.5.2011 -6 S 139/10-).

Hallo Leute, und noch einmal  ein Berufungsurteil zur Aktivlegitimation bei einer Mietwagenstreitigkeit. Sie Ausführungen zur Aktivlegitimation überzeugen. Fraunhofer wurde abgelehnt, Schwacke mit 20% Aufschlag angewandt. Dabei begründet die Berufungskammer auch, weshalb das Amtsgericht zu Recht die Schwacke-Liste angewandt hat. Auch die Ausführungen der Berufung führen nicht zu einem anderen Ergebnis. Auch die Berufungskammer hat zutreffenderweise die Schwacke-Liste angewandt, und dies auch plausibel begründet. Zwar hat der BGH auch die Fraunhofer-Erhebung als Schätzgrundlage anerkannt, jedoch auch darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des besonders freigestellten Tatrichters steht, sich mit überzeugenden Argumenten auch für Schwacke und gegen Fraunhofer entscheiden zu können. Hier hat sich die Berufungskammer für Schwacke mit Zuschlag entschieden.   Lest aber selbst.

Aktenzeichen:
6 S 139/10
23 C 101/10 AG Alzey

Verkündet am 17.05.2011

Landgericht Mainz

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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LG München I zur Aktivlegitimation und zum Abtretungsvertrag (Berufungsurteil vom 20.5.2011 -17 S 23505/10- ).

Hallo geneigte Leser, hier noch ein Berufungsurteil der 17. Zivilkammer des LG  München I zur Aktivlegitimation in Verbindung mit einer Abtretungserklärung. Dabei rügt die Berufungskammer auch die Praxis des Amtsrichters des AG München, keinen Hinweis gemäß § 139 ZPO gegeben zu haben, obwohl dies notwendig gewesen wäre. So hätte das Amtsgericht einen entsprechenden Hinweisbeschluss erlassen müssen. Interessant sind auch die Ausführungen zur Abtretung. Das LG hat zu recht darauf hingewiesen. dass es sich bei der Abtretung um einen Vertrag handelt. Verträge werden bekanntlich durch Angebot und Annahme wirksam. Es handelt sich nicht, wie vielfach angenommen wird, um eine einseitige Erklärung.  Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen kund.


Landgericht München I

Az.: 17 S 23505/10
331 C 19967/10 AG München

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

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Kfz Versicherungen der HUK Coburg werden teurer

Nachdem die Versicherten in den letzen Jahren durch sinkende Beiträge und Sonderrabatte am Markt der Autoversicherungen profitieren konnten, scheint sich der Wind jetzt zu drehen. Wie der Vorstand der Schadensversicherung beim Marktführer HUK-Coburg Klaus-Jürgen Heitmann vermeldete, ist bei den durchschnittlichen Preisen für Autoversicherungen ein ansteigender Trend zu verzeichnen. Dem will sich auch die HUK-Coburg nicht verschließen und nach Möglichkeit höhere Preise durchsetzen.
Nach sechs Jahren ohne Preissteigerung hat es 2010 erstmals wieder eine leichte Anhebung gegeben, die im Schnitt bei 0,6 Prozent gelegen hat. Allerdings war dies für die Versicherungen nicht ausreichend, denn einer Schadenssumme von 107 Euro stehen Prämien von lediglich 100 Euro gegenüber. Daraus begründet Heitmann die Erfordernis von Preissteigerungen, das das Versicherungsgeschäft ansonsten nicht wirtschaftlich sei.

Quelle: Redaktion KFZVersicherung.info, alles lesen >>>>>>>>>

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OLG Saarbrücken entscheidet mit Berufungsurteil vom 10.5.2011 – 4 U 261/10 -75 – zur Aktivlegitimation.

Hallo Leute,  hier ein interessantes Urteil aus Saarbücken zum Thema “Aktivlegitimation”. Lest aber selbst das Urteil des 4. Zivilsenates des OLG Saarbrücken vom 10.5.2011.

 

OLG Saarbrücken

4 U 261/10 – 75
vom 10.05.2011

Urteil

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. April 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 269/08 – dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 3.567,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 24.1.2008 sowie 402,82 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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Schweitzer Gruppe gründet Dienstleister zur Schadensteuerung

Quelle: Autohaus Online vom 20.05.2011

Der Unternehmensverbund der Schweitzer Gruppe, bestehend aus der Schaden Service Schweitzer und Assekuranz Service Schweitzer GmbH, hat zur Ergänzung seines Dienstleistungsangebotes ein weiteres Unternehmen gegründet. In der neuen Schaden Management Schweitzer GmbH werden Dienstleistungen rund um die telefonische Schadenaufnahme und Schadensteuerung angeboten.

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LG Berlin sieht mit Urteil vom 9.12.2009 – 42 O 162/09 – die Kosten der Deckungsanfrage als erstattungsfähigen Schaden an.

Hallo Leute, hier nun ein Urteil des LG Berlin zu den Kosten der  Rechtsschutzdeckungsanfrage. Die Zivilrichter der 42. Zivilkammer des LG Berlin haben mit Urteil vom 9.12.2009 – 42 O 162/09 – die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung als erstattungsfähigen Schaden angesehen. Lest aber selbst. 

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer: 42 O 162/09                                   Verkündet am: 09.12.2009

In dem Rechtsstreit …

hat die Zivilkammer 42 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2009 durch die Richterin … für Recht erkannt:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 410,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 7119,78 € vom 04. Juni 2009 bis zum 07. Juli 2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08. Juli 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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