Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

AG Nürnberg zur Erstattung der Sachverständigenkosten auch bei geringen Schäden, wobei AG Nürnberg eine starre Bagatellschadengrenze verneint (AG Nürnberg Urt. v. 1.7.2011 -24 C 647/11-).

Hallo Captain-HUK-Leser, der Wunsch um Übersendung von Urteilen ist auch im Frankenland vernommen worden. Nachfolgend gebe ich Euch daher hier wieder einmal ein Urteil aus Nürnberg bekannt, bei dem die Aachener & Münchener die Bagatellschadensgrenze wohl ausloten wollte. Das Thema Bagatellschadensgrenze war doch eigentlich ausgepaukt. Jetzt in Zeiten der Sparzwänge scheint auch dieses Thema wieder auf die Tagesordnung der Versicherer zu kommen. Das Urteil wurde erstritten und übersandt durch die Kanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim. Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Euch Euer
Willi Wacker

Amtsgericht Nürnberg

Az.: 24 C 647/11

IM NAMEN DES VOLKES

in dem Rechtsstreit

Sachverständigen-Büro

- Kläger -

gegen

- Beklagte -

wegen Schadensersatz

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AG Wolfsburg verurteilt mit Urteil vom 25.3.2011 – 22 C 58/11 – den VN der HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten, die vorher seine Versicherung gekürzt hatte.

Hallo Captain-Huk-Leser, mein Aufruf um Übersendung von Urteilen ist in Niedersachsen auf fruchtbaren Boden gefallen. Mir wurde von dem Anwaltsbüro Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg das nachstehend aufgeführte Urteil gegen den VN der HUK-Coburg vom AG Wolfsburg übersandt. Wie gehabt, kürzt die HUK-Coburg die Sachverständigenkosten. Letzten Endes muss dann der Versicherungsnehmer der HUK-Coburg dafür gerade stehen, wie das Urteil beweist. Folgerichtig hat der Sachverständige aus abgetretenem Recht nicht die Versicherung in Coburg, sondern ihren VN verklagt – und gewonnen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare – trotz Urlaubszeit – ab.

Amtsgericht
Wolfsburg                                                 Anlage zum Protokoll vom 25.03.2011

Geschäfts-Nr.:
22 C 58/11

Im Namen des Volkes

Urteil
In dem Rechtsstreit

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Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Ergo-Manager

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.07.2011

Nach der Lustreise von Versicherungsvermittlern der Hamburg-Mannheimer zieht Mutterkonzern Ergo nun Konsequenzen und stellt Strafanzeige.

Frankfurt. Die umstrittene Lustreise von selbstständigen Versicherungsvermittlern der Hamburg Mannheimer nach Budapest beschäftigt nun auch die Justiz. Der Mutterkonzern Ergo habe in der vergangenen Woche Strafanzeige wegen Untreue gegen zwei frühere Manager der Hamburg Mannheimer erstattet, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht. Damit werde nun ein förmliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt.

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Achtung bei Apps von der Assekuranz

Quelle: Financial Times Deutschland vom 22.07.2011

von Anja Krüger
Viele Kfz-Versicherer bieten maßgeschneiderte Service-Applikationen fürs Handy an. Von der schnellen Schadensmeldung per Smartphone profitieren allerdings nur die Anbieter.

Sie wirken superpraktisch und kosten nichts, aber ihr Gebrauch kann teure Folgen haben: Apps von Versicherern. Immer mehr Häuser bieten ihren Kunden diese speziellen Programme fürs Handy an – von der Allianz über die HUK-Coburg und die R+V bis hin zur VHV und Zurich . Vor allem die großen Kfz-Versicherer locken damit. Mal heißen die Apps “Autounfall”, mal “Schadenhelfer” oder manchmal einfach nur “Helfer”.

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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler spricht mit Urteil vom 1.6.2011 -32 C 796/10- die Markenwerkstattpreise auch bei einem 14 Jahre alten Pkw zu und verneint eine Verweisung auf EUROGARANT-Betriebe.

Hallo verehrte Captain-HUK-Leser, nachfolgend gebe ich Euch eine interessante Entscheidung des AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 1.6.2011 bekannt. Die beklagte Versicherung verkennt die BGH-Rechtsprechung aus dem VW-Urteil – oder will sie einfach ignorieren. Sie ist mit ihrer Unkenntnis oder ihrer Arroganz allerdings jämmerlich gescheitert. Da halt auch nicht der Verweis auf die von ihr benannten EUROGARANT-Werkstätten. Allerdings hat eine der EUROGARANT-Betriebe einen Kostenvoranschlag vorgelegt, der über den Preisen lag, die die beklagte Versicherung angegeben hatte. Damit war eine Gleichwertigkeit nach Ansicht des Gerichtes nicht mehr gegeben. Damit war dann wohl auch bewiesen, dass die Preise auf Sondervereinbarungen beruhten. Wieder einmal zeigt sich damit, wie die Versicherer versuchen, mit falschen Angaben ( Stichwort: Prozessbetrug?) den Geschädigten um seine berechtigten Schadensersatzansprüche zu prellen. Kein Geschädigter ist gehindert, durch Freunde oder Bekannte bei den von der regulierungspflichtigen Versicherung benannten freien Werkstätten anzurufen und sich Kostenvoranschläge für die Reparatur geben zu lassen. Dann wird schon leicht zu erkennen sein, wie die behaupteten nicht marktgerechten Preise zustande gekommen sind. Lest aber selbst und gebt hoffentlich vielzählig Eure Meinungen und Kommentare ab.

 

Aktenzeichen:
32 C 796/10

Verkündet am 01.06.2011

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Wieder mal die Allianz

Vor nahezu genau einem Jahr habe ich darüber geschrieben, dass die Allianz plötzlich auf den Trichter gekommen ist, den zweiten Fotosatz nicht zahlen zu wollen (siehe hier).

Damals habe ich bereits angekündigt, dass ich mich zukünftig an den VN wenden werde, wenn nochmal gekürzt würde. Daraufhin sind ein Jahr lang alle zweiten Fotosätze gezahlt worden. Nunmehr hat mich wieder eine Kürzung um 9,28 Euro erreicht. Begründung im zugehörigen Abrechnungsschreiben: der zweite Fotosatz ist nicht erstattungsfähig.

Trotz meiner vorherigen Ankündigung habe ich doch noch einmal im Service-Center angerufen. Da fragt mich die Sachbearbeiterin doch tatsächlich für wen denn der zweite Fotosatz gewesen sein soll? Will die Dame mich auf den Arm nehmen? Nach kurzer Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten sagte sie eine Nachregulierung zu (die auch erfolgt ist), aber eines ist sicher: Das nächste Mal halte ich mein Versprechen und trete ausschließlich an die VN heran.

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Und noch einmal: Die Amtsrichterin der 343. Zivilabteilung des AG München verurteilt zur Zahlung der Beilackierungskosten mit Urteil vom 31.5.2011 -343 C 25356/10-.

Hallo Captain-HUK-Leser, und weil´s so schön war, noch ein Urteil aus München zum Thema Beilackierung. Und dieses Mal mit etwas anderer Begründung. Auf jeden Fall sind die Beilackierungskosten erforderlicher Herstellungsaufwand und damit vom Schädiger zu ersetzen. 

Amtsgericht München

Az.: 343 C 25356/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

- Klägerin -

Prozessbevollmächtiqte:

gegen

- Beklagte -

wegen Schadensersatz

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AG Mainz verurteilt mit Urteil vom 21.4.2011 – 70 C 334/10 – ebenfalls bei geringem Schaden zur Erstattung der Sachverständigenkosten.

Hallo Leute, weil es mit dem geringfügigen Schaden gerade so schön war, hier noch ein kurzes, knappes und schlüssiges Urteil aus Mainz. Wenn die Beklagte selbst vorträgt, dass ihrer Ansicht nach der Schaden knapp unter 1000 Euro liege, so ist dieser Vortrag unerheblich, da er das Vorbringen aus der Klage nicht zu Fall bringen kann. Schon von daher musste das Klagebegehren Erfolg haben. Die Rechtsprechung, nach der der BGH die sog. Bagatellschadensgrenze bei ca. 700 € gesetzt hat, wobei es sich sicherlich nicht um eine starre Grenze handelt, müßte der beklagten Haftpflichtversicherung doch bekannt sein. Deshalb ist die Begründung, auch Schäden über 700 € seien sog. Bagatellschäden durch nichts begründet ist. Lediglich eine von Trost (VersR 1997, 537) damals vertretene Mindermeinung wollte die Bagatellschadengrenze erheblich erhöhen, um Privatgutachten unmöglich zu machen.  Peinlich für die Schädigerversicherung ist es natürlich, sich auf einen Schadensbetrag zu berufen, der selbst auch oberhalb der ungefähren Grenze von ca. 700 € liegt. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare bitte ab.

Aktenzeichen:
70 C 334/10

Verkündet am 21.04.2011

Amtsgericht
Mainz

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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AG München spricht mit Urteil vom 24.2.2011 -343 C 23050/10- die Lackangleichungskosten auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu.

Hallo Captain-Huk-Leser, hier nun ein Urteil zu der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens, bei dem der Sachverständige auch eine Lackangleichung kalkuliert hat. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung war der Ansicht, diese Kosten nicht zu schulden, da sie nicht erforderlich seien. Dem hat die Amtsrichterin der 343. Zivilabteilung des AG München widersprochen. Sie hat die fiktiven Lackangleichungskosten – zu recht -  zugesprochen. Was konkret anfällt, das ist auch fiktiv zu ersetzen. Was sagt ihr?  

Az.: 343 C 23050/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

- Kläger -

gegen

- Beklagte -

wegen Schadenersatz

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AG Ulm verurteilt auch bei einem Schaden unter 1.000 € zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.4.2011 – 3 C 471/11 -.

Hallo Leute, hier noch ein Urteiltenor aus Ulm, von dem der Amtsrichter bereits einige Entscheidungsgründe in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat.

 Amtsgericht Ulm

3 C 471/11

Ulm, 21.4.2011

Anwesend: Richter am Amtsgericht …

Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten wurde abgesehen.

In der Rechtssache

- Kläger -

gegen

- Beklagte -

wegen Schadensersatz

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