AG Nürnberg zur Erstattung der Sachverständigenkosten auch bei geringen Schäden, wobei AG Nürnberg eine starre Bagatellschadengrenze verneint (AG Nürnberg Urt. v. 1.7.2011 -24 C 647/11-).
Hallo Captain-HUK-Leser, der Wunsch um Übersendung von Urteilen ist auch im Frankenland vernommen worden. Nachfolgend gebe ich Euch daher hier wieder einmal ein Urteil aus Nürnberg bekannt, bei dem die Aachener & Münchener die Bagatellschadensgrenze wohl ausloten wollte. Das Thema Bagatellschadensgrenze war doch eigentlich ausgepaukt. Jetzt in Zeiten der Sparzwänge scheint auch dieses Thema wieder auf die Tagesordnung der Versicherer zu kommen. Das Urteil wurde erstritten und übersandt durch die Kanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim. Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Euch Euer
Willi Wacker
Amtsgericht Nürnberg
Az.: 24 C 647/11
IM NAMEN DES VOLKES
in dem Rechtsstreit
Sachverständigen-Büro
- Kläger -
gegen
- Beklagte -
wegen Schadensersatz
Abgelegt in Aachen Münchener Versicherung, Abtretung, Bagatellschaden, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile
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