Wieder Schlappe für HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG – diesmal wieder vor dem AG Regensburg mit Urteil vom 9.10.2009 (6 C 1402/09).
In dem Zivil-Rechtsstreit des aus abgetretenem Recht klagenden Sachverständigen gegen die
HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG, vertr. d. durch den Vorstand, Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg hat das Amtsgericht Regensburg durch die Richterin a.AG der 6. Zivilabteilung aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. September 2009 folgendes ENDURTEIL zu dem Aktenzeichen 6 C 1402/09 erlassen:
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 154,36 EHR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.03.2009 zu zahlen.
2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
TATBESTAND :
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. §§ 313 a Abs. I, 511 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und im wesentlichen begründet.
I.
Dem Kläger steht aus abgetretenem Recht gegen die Beklagte gem. §§ 7, 17 StVG 115 VVG, 398 BGB ein Anspruch auf Zahlung restlicher Gutachterkosten in Höhe von 154,36 EUR zu.
Abgelegt in Abtretung, HUK-Coburg Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile
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