AG Norderstedt verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten, weist die Klage jedoch teilweise ab
Mit Datum vom 06.05.2011 (47 C 67/11) hat das AG Norderstedt die HUK24 zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 188,27 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die weitergehende Klage hat das Gericht jedoch nach Einstieg in die Einzelprüfung abgewiesen. Die Berufung wurde insoweit zugelassen. Dieses Berufungsurteil des LG Kiel wird ebenfalls hier veröffentlicht werden.
Aus den Entscheidungsgründen:
Tatbestand
Der Kläger betreibt ein Kfz-Sachverständigenbüro. Nach einem Verkehrsunfall vom xx.xx.2010 beauftragte die Geschädigte, die S. GmbH, den Kläger mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Die Haftung der Beklagten gegenüber der Geschädigten dem Grunde nach ist unstreitig.
Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar
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