Wieder das AG Nürnberg: Die betroffene Versicherung wird zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwackeliste verurteilt
Mit Urteil vom 22.12.2011 (25 C 6672/11) hat das AG Nürnberg die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 498,14 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die Schwacke-Liste kommt zur Anwendung, die Fraunhofer Liste nicht. Nach dem hier bei Captain-HUK eingestellten Urteil einer anderen Abteilung des AG Nürnberg finden sich auch in der Begründung dieses Urteils die dogmatischen Ansätze hervorragend herausgearbeitet. Das AG Nürnberg als Keimzelle einer überzeugenden Mietwagen-Rechtssprechung? Zu wünschen wäre es….
Nachfolgend die wichtigsten Auszüge aus dem Urteil:
Tatbestand
Die Parteien streiten um restliche Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall am xx.xx.2011 in Nürnberg auf der …….. Die alleinige Haftung des Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit.
Das klägerische Fahrzeug fällt in die Mietwagengruppe 6. Für den Zeitraum der Reparatur vom 22.3.-29.3.2011 mietete die Klägerin bei der Firma X ein Mietfahrzeug zu einem Gesamtbetrag von 938,14 EUR an. Dort hat sie das Fahrzeug auch gekauft und reparieren lassen. Das Fahrzeug war mit Winterreifen ausgestattet. Das klägerische Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt auch vollkaskoversichert.
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