Niederländische MWST ist bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig!
Bei der Abrechnung von Unfällen im Ausland wird häufig übersehen, dass die dortige Umsatzsteuer nach dortigem Recht auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig sein kann. Anders als in Deutschland besteht beispielsweise in den Niederlanden keine der Vorschrift des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB entsprechende Norm. Dies hat beispielsweise das Amtsgericht in Gronau in einer Entscheidung vom 15. Dezember 2011 rechtskräftig entschieden. In seinem Urteil vom 15. Dezember 2011 Az. 1 C 243/10 führt das Gericht unter anderem wie folgt aus:… Nach dem maßgeblichen niederländischen Haftungsrecht sind sowohl bei Reparatur als auch bei der Abrechnung auf Gutachten – oder Kostenvoranschlagsbasis die Mehrwertsteuerbeträge zu erstatten (vergleiche Ludovisy/Eggert/Bohmerhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 5. Auflage 2011, Rd. 499 zum niederländischen Unfallhaftungsrecht). ….
Bei der Abrechnung mit deutschen Korrespondenzversicherungen stellen wir in der letzten Zeit immer häufiger fest, dass diese versuchen die Umsatzsteuer nicht zu zahlen.
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