Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Wer und was sich hinter einer De-Mail verbirgt

Rechtsverbindliche De-Mail rückt näher

München. Auf der CeBIT 2010 in Hannover haben Wirtschaftsunternehmen und Provider ein positives Fazit aus dem De-Mail Pilotprojekt gezogen und sich klar für eine Verlängerung ausgesprochen.

Martin Frick, Projektleiter De-Mail bei der ZF Friedrichshafen AG, sagte: „Im Rahmen der Pilotierung haben wir von November 2009 bis Februar 2010 die Entgeltmitteilungen an Mitarbeiter versandt. Ende Februar haben wir unsere Testpersonen befragt: 90 Prozent würden De-Mail ihren Kollegen empfehlen. Das ist ein wirklich gutes Ergebnis. Außerdem kam bereits Interesse aus dem Haus, De-Mail etwa für den Rechnungsversand und die Kommunikation mit den Behörden zu nutzen. De-Mail hat die Kollegen überzeugt. Wir wünschen uns, dass weitere Unternehmen bei De-Mail mitmachen.“ Detlef Frank, Mitglied des Vorstands der HUK 24, unterstrich, dass die Aufwendungen für die Integration von De-Mail in die bestehende System- und Anwendungslandschaft eher gering waren und befürwortet eine Fortführung des Testbetriebs über den 31. März 2010 hinaus. „Die HUK24 möchte weitere interne Geschäftsprozesse auf den Wirkbetrieb von De-Mail vorbereiten, dazu benötigen wir die Test-Plattform. Die Vorteile für die Versicherungswirtschaft durch De-Mail lassen sich weiter ausbauen, wenn wir konsequent die Papierpost durch rechtssichere De-Mails ersetzen.“

Quelle:  www.muenchen.business-on.de,   alles lesen >>>>>>>>

Mitnichten eine Überraschung,  mit im Boot die HUK24.  Na wenigstens weiß  “der Kunde” jetzt, warum er sich nichts sehnlicher wünscht, als dass sein Gutachten nur noch per Mail, vorzugsweise über die eigens eingerichtete Schnittstellen, die da lauten DEKRA, AUDATEX oder GDV verschickt werden.

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Audatex und AutoOnline ab Januar 2010 unter einheitlicher Führung

Quelle: Autohaus Online vom 11.12.2009

Werner von Hebel beerbt Kai Siersleben

Seit etwa zwei Wochen hielten sich hartnäckig Gerüchte in der Schadenwelt, wonach möglicherweise Geschäftsführer Kai Siersleben das Unternehmen in Neuss verlassen werde. Eine Bestätigung hierzu war bislang in der Branche nicht zu erhalten. Und auch Siersleben selbst hielt sich mit Aussagen, gleich welcher Art, maßvoll zurück. Grund dafür waren laufende Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen, die nicht gefährdet werden sollten. Als AUTOHAUS-Schaden§manager bereits erste Dementis erreichten, bestätigte am gestrigen Donnerstag Kai Siersleben selbst in einem aktuellen Telefonat mit unserer Redaktion sein bevorstehendes Ausscheiden aus der direkten Geschäftsführungs-Verantwortung. Die Entscheidung ist indes sowohl ganz aktuell gefallen, als auch für den Großteil der Schadenwelt nachhaltig überraschend, wie heute erste Reaktionen aus dem Markt zeigten.

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Audatex und AUTOonline gehören jetzt zusammen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1.10.2009 ist AUTOonline Mitglied der Solera Gruppe. Und bereits heute können wir Ihnen als Audatex-Kunden viele Vorteile aus diesem Zusammenschluss aufzeigen.

Ab sofort können Sie die neue AUTOonline-Wertermittlung VALUEpilot voll integriert nutzen:

- modernes Bewertungstool zur Berechnung des WBW-Korridors
- inklusive automatisierter Abfrage von mobile, autoscout24 und webmobil24
- direkt aufrufbar aus AudaFusion, AudaExpert und aus Arges II

Die Schnittstelle zur AUTOonline-Restwertbörse wurde erweitert um:

- Lokalmarkt-Abfrage und Flottenvermarktung
- Übertragung zusätzlicher Daten (erweiterte Informationen = weniger Käufer-Reklamationen) – AUTOonline-Schnittstelle ist im AudaFusion-Grundpreis enthalten

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Das AG Zwickau verurteilt die HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars

Mit Entscheidung vom 03.09.2008 (22 C 0442/08) wurde die HUK-COBURG  Allgemeine Vers. -AG durch das AG Zwickau zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt. Das Gericht schätzt die “Angemessenheit” des Honorars ohne Verwendung der BVSK-Honorarbefragung, kürzt aber bei den Nebenkosten auf das Niveau des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Aus den Gründen:

 Endurteil

1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 66,93 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 29.01.2008 zu bezahlen,

2.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin weitere 39,00 Euro vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 06.06.2008 zu bezahlen.

3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.
Die Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen.

5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:   132,74 Euro

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AG Coburg verurteilt HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars

Mit Entscheidung vom 27.08.2009 (11 C 591/09) wurde die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG verurteilt, restliches Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht (Abtretung an Erfüllungs statt) zu erstatten. Das Gericht verwendet zur Überprüfung der Angemessenheit des Honorares die Honorarbefragung des BVSK (2005/2006) und kürzt die Fahrtkosten aufgrund der Entfernung zum Besichtigungsort.

 Aus den Gründen:

 1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 152,29 Euro und 39,00 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 152,29 Euro seit 17.04.2009 und aus  39,00 Euro seit 12.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2) Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin  1/3, die Beklagte  2/3 zu tragen.

3)  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 

Entscheidungsgründe:

Die Entscheidung ergeht gem. § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung, weil der Streitwert 600,00 Euro nicht übersteigt.

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AUTOHAUS online – SSH mit erfolgreichstem Jahr der Unternehmensgeschichte

Quelle: AUTOHAUS online 30.01.2009

Ob es nun der Jahrhundert-Hagel alleine war, der im Vorjahr das Geschäft regelrecht vom Himmel schmetterte oder ob noch andere Faktoren erkennbar den Umsatz beflügelten – all das musste Olaf Jungfer am Mittwochabend verständlicherweise nicht unbedingt gequotelt darstellen…..

…..Vor vollem Saal und im Beisein aller wesentlichen Gesellschafter und Funktionsträger in Gremien und Beirat der Schaden-Schnell-Hilfe, ferner des ZKF-Präsidenten Fritz Nagel, der Versicherungs-Vorstände Gerd Bolten (Itzehoer), Sven Waldschmidt (Alte Leipziger), der RW-Börsenchefs von AUTOonline und car.tv, Kai Siersleben und Marc Ptacek, sowie der Datenanbieter-Geschäftsführer von Audatex und DAT, Werner von Hebel und Jens Nietzschmann, dankte Jungfer am Mittwochabend insbesondere einem Dienstleister…..

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AG Neumarkt i.d. OPf. verurteilt HUK Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Das AG Neumarkt i.d.OPf. hat im Rechtsstreit des klagenden Sachverständigen gegen die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG folgendes Endurteil vom 21.11.2007 (1 C 0890/07) erlassen:

IM NAMEN DES VOLKES

erläßt das Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf. durch die Richterin am Amtsgericht G. aufgrund mündlicher Verhandlung vom 7.11.2007 folgendes

Endurteil

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39,18 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz seit 13.4.2007 sowie 10,— EUR Mahnauslagen zu bezahlen.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

(entfällt gem. § 313 a ZPO)

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AG Nürnberg verurteilt HUK Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.

Der Amtsrichter der 34. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Nürnberg hat mit Urteil vom 22.04.2009 (34 C 519/09) die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. verurteilt, an die Klägerin restliche Sachverständigenkosten sowie außergerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg gebe ich wie folgt bekannt:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 130,71 nebst Zinsen in Höhe von 5% -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2008 zu bezahlen.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 43,32 außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz seit 03.02.2009 zu bezahlen.

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Beschluss des OLG Dresden zum Sachverständigenhonorar.

Der 7. Zivilsenat des OLG Dresden hat mit Beschluss vom 18.02.2009 (7 U 1734/08) zu der von der Beklagten eingelegten Berufung gegen das Urteil des LG Zwickau (3 O 1576/06) entschieden wie folgt:

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da er ihr keine Aussicht auf Erfolg beimisst. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fort­bildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 522 Abs. 2 ZPO).

2. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Erhalt dieses Beschlusses. Sie möge ggf. prüfen, ob die Rücknahme der Berufung erklärt wird.

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AG Nürnberg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restl. SV-Honorars

Die Amtsrichterin der 15 Zivilabteilung des AG Nürnberg hat die HUK-Coburg mit Endurteil vom 09.10.2008 – 15 C 2969/08 – verurteilt, an den Kläger 261,85 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Parteien streiten um restliche Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall, den der VN der Beklagten schuldhaft verursacht hat. Der Kläger begehrt Ersatz weiterer 215,44 € an Sachverständigenkosten sowie weiter zu erstattende Anwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 215,44 € in Höhe von 46,41 €.

Unstreitig erstellte der SV C. im Auftrag des Klägers am 12.02 2008 ein SV-Gutachten zum Kfz-Haftpflichtschaden des Klägers und bezifferte die voraussichtlichen Reparaturkosten mit brutto 2.375,60 € und die Wertminderung mit brutto 275,00 € sowie einen Wiederbeschaffungswert von brutto 25.000,00 €. Für die Erstellung des Gutachtens stellte der Sachverständige einen Betrag von 596,61 € in Rechnung. Die Beklagte beglich diesbezüglich lediglich 381,17 €.

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