Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Besichtigt die Württembergische Versicherung Haftpflichtschäden heimlich?

Ende August erstellten wir im Auftrag einer Kundin ein Kfz.-Schadensgutachten. Die Württembergische Versicherung musste für den Haftpflichtschaden einstehen.

Nach Eingang des Gutachtens, dem entnommen werden konnte, dass am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten war, meldete sich der Versicherer bei dem Unfallopfer. Das Gutachten werde man an ihn als Auftraggeber zurücksenden, weil man es angeblich nicht prüfen könne.

Was verbirgt sich hinter dieser Aussage?

Der Württembergische Versicherer bedient sich der Firma Controlexpert. Diese hat ein gigantisches Volumen an Daten angelegt. Unter Verwendung dieser Daten werden Gutachten jedoch nicht “geprüft” sondern es wird in Sekundenschnelle regelmäßig der berechtigte Schadensersatz gekürzt. Wirklich unabhängige Sachverständige, zu denen wir uns zählen, haben daher einen Datenschutz- und Urheberrechtshinweis in den Gutachten aufgenommen. Dieser dient dazu, unsere Kunden vor ungerechtfertigten Schadensersatzkürzungen zu schützen.

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Herr Kauder, Jurist und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, auf Kriegsfuß mit dem Urheberrecht

Nachfolgend ein Beitrag der hier wohl so überschrieben worden wäre:

“Vergib ihm nicht – denn er muss wissen, was er tut”

Herr Kauder habe vorgeschlagen, bei bis  zu zwei Urheberrechtsvergehen eine Verwarnung auszusprechen,  danach solle “dem Täter” der Internet-Zugang gesperrt werden. Eigentlich ein Gedanke, dem wir hier einiges abgewinnen können – Restwertbörsen adè, ControlExpert und Co ohne Internetzugang.  Aber wozu, die Gesetzeslage zum Urheberrecht ist völlig ausreichend, würde sie konsequent angewandt bzw. umgesetzt, indem gerade Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungstätigkeit nicht “nach  Nase” ausrichten würden.  Und wer kennt es nicht, das Urheberrechtsurteil des BGH – I ZR 68/08 ?

Herr Kauder jedenfalls, tappt nach “Qambo” erst neuerdings nicht mehr im Dunkeln.

Peinliche Politiker-Panne: Siegfried Kauder und das Urheberrecht

Politiker wird oft vorgeworfen, dass sie Wasser predigen und Wein trinken. Im Fall von Siegfried Kauder, CDU-Bundestagsabgeordneter, trifft das tatsächlich zu. Er hatte Internetsperren gefordert für Urheberrechtsverletzungen – und selbst eine solche begangen. Denn auf seiner Internetseite wurden mehrere Bilder verwendet, deren Urheber nicht Siegfried Kauder ist und für die er auch keine Nutzungsrechte hat.

Quelle Qambo.de, alles lesen >>>>>>>>>>

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LG Hamburg 8. Zivilkammer, Urteil vom 15.05.2009, 308 O 580/08 – Verkehrswertgutachten unterliegen dem Urheberrecht

Urheberrechtsverletzung im Internet: Ungenehmigte Veröffentlichung eines von einem Grundstücksgutachter für ein Zwangsversteigerungsverfahren gefertigten Verkehrswertgutachtens für den freihändigen Verkauf der zu versteigernden Eigentumswohnung

Fundstelle: Landgericht Hamburg

Zunächst sieht das Landgericht Hamburg seine Zuständigkeit  darin, die Fotografien bzw. Teile des Gutachtens auch in Hamburg über das Portal i…  aufgerufen werden können und ein Versenden des Gutachtens per E-Mail bundesweit angeboten wurde.

Vom Gericht wurde u.a. klar herausgearbeitet:

dass sich die Beklagten nicht darauf  zurückziehen können, dass der Kläger dem Amtsgericht Esslingen – und damit auch der das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibenden Gläubigerin – das Verkehrswertgutachten aufgrund vorangegangener Aufträge in Kenntnis dessen überlassen habe, dass das Gutachten auch von der Gläubigerin bzw. von dieser beauftragten Dritten wie der Beklagten zur Nutzung im Rahmen des Anbietens des zu versteigernden Objekts auch in Internetportalen wie i… wie geschehen zur Verfügung steht.

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Die Zusammenarbeit des BVSK mit AUTOonline trägt “erste Früchte”

Quelle: Auto Online vom 06.05.2011

VALUEPILOT kann mehr als “nur” eine WBW-Ermittlung

Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wird auch in Zukunft in Anbetracht des immer unübersichtlicher werdenden Gebrauchtwagenmarktes, der zudem erheblichen Schwankungen unterliegt, zu den schwierigsten Aufgaben des Kfz-Sachverständigen zählen. Sondermodelle, nicht kalkulierbare Preisnachlässe, regionale Marktunterschiede sowie verstärkte Anforderungen von Auftraggebern und Gerichten an die Transparenz der Wertermittlungen verpflichten den Kfz-Sachverständigen, erheblichen Aufwand zu betreiben, um die tatsächlichen Marktgegebenheiten zu erfassen. Davon sind RA Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen des Kfz-Handwerks, kurz BVSK, und Ferdinand Moers, Geschäftsführer der AUTOonline Informationssysteme GmbH, überzeugt.

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Urheberrechtsverletzung der Gothaer Versicherung- Klageverfahren nach verweigerter Unterlassungserklärung

Auch die Gothaer Allgemeine Versicherung AG “übte” sich vor kurzem ein wenig in der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung von Sachverständigenlichtbildern. Zugegebenermaßen leider etwas “ungeschickt”, aber das bringt das Üben von Dingen (von denen man nichts versteht?) wohl so mit sich?

Zu einem Schaden vom 24.11.2010 wurde im Auftrag des Geschädigten ein Gutachten durch einen freien und unabhängigen Sachverständigen erstellt.

Am 30.11.2010 wurden die Lichtbilder des Sachverständigengutachtens seitens der Gothaer Versicherung – unter Missachtung der Urheberrechte – in eine Restwertbörse (AutoOnline) eingestellt. Getreu dem Schadensmanagementcodex: Gewinn vor Recht und Gesetz? Aufgrund der offensichtlichen Rechtsverletzung wurde die Gothaer Versicherung mit Abmahnschreiben vom 09.12.2010 auf Unterlassung in Anspruch genommen (Fristsetzung 20.12.2010).

Am 16.12.2010 teile die Gothaer Versicherung folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dankend haben Ihr Schreiben vom 09.12.2010 erhalten und die Interessenvertretung des Herrn … zur Kenntnis genommen.

Leider lag Ihrem Schreiben weder eine Vertretungs- noch eine Geldempfangsvollmacht bei, die wir bitten nachzureichen.

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Urheberrechtsverletzung der Fa. ControlExpert – Unterlassungserklärung

Nicht nur die Versicherer und die Restwertbörsen sind von der Urheberrechtsproblematik betroffen, sondern auch die sog. “Dienstleister” der Versicherungen, in Fachkreisen auch bestens bekannt unter der Bezeichnung “Auftragskürzer”. Firmen wie z.B. Car Expert, ControlExpert, DEKRA, Eucon, HP Claim Controlling, SSH usw. haben also erhebliche Rechtsprobleme, sofern sie Lichtbilder der Sachverständigen – ohne Zustimmung der Rechteinhaber – in eine oder mehrere  Restwertbörsen einstellen.

Hier nun der Fall einer Urheberrechtsverletzung, bei dem die Fa. Control€xpert aus Langenfeld, offensichtlich um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, dann letztendlich doch eine außergerichtliche Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. So  nebenbei lag auch noch eine Markenrechtserletzung vor. Obwohl sich der Vorgang bereits vor der Urheberrechtsentscheidung des BGH vom 29.04.2010 (I ZR 68/08) ereignet hatte, ist er nach wie vor topaktuell. Bei ControlXpert stand die Urheberrechtsproblematik - im Gegensatz zur beklagten Versicherung beim BGH (HUK Coburg) - wohl bereits vor der BGH-Entscheidung ebenso außer Frage, wie von den Sachverständigen seit langem entsprechend kommuniziert. Im Umfeld der Versicherer gibt es offenbar auch Leute, die, zumindest nach Aufforderung, Gesetzestexte lesen können?

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Guido Kutschera wird Key Account Manager für die Allianz weltweit

Quelle: Autohaus Online vom 25.02.2011

Dass der italo-amerikanische Privatinvestor und Chef des amerikanischen Solera-Konzerns, Tony Aquila, ein “Vollblut-Schadenmanager” ist, weiß auch die deutsche Schadenwelt spätestens seit dem 40-jährigen Jubiläum von Audatex Deutschland im Jahr 2006 sehr genau. Während seiner damaligen Rede anläßlich der großen “Branchen-Jubiläumsfeier” in Minden machte er deutlich, wie verwurzelt er mit Werkstätten, Reparaturpraxis und anderen Dingen quasi seit Kindesbeinen an ist.

Tony’s Coup

Jetzt vollzog Tony Aquila ganz aktuell einen weiteren Schritt, den selbst Branchenkenner so nicht erwartet hatten: Er holt den Deutschen Guido Kutschera (42) noch enger an seine Seite und macht ihn innerhalb des Solera-Konzerns zum Global Account Manager.

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Urheberrechtsverletzung der WGV-Versicherung – Unterlassungserklärung

Auch die WGV-Versicherung hat in der Vergangenheit fleißig am großen Glücksrad der “Restwertgoldgräber” mitgedreht und am Ende dann doch verloren. Zum einen das Ansehen, zum anderen noch etwas (Klein)Geld und möglicherweise nun auch noch das Gesicht? Auf alle Fälle aber das Argument der Unschuld für sämtliche Urheberrechtsdelikte nach der u.a. Unterlassungserklärung.
Denn wer wissentlich agiert, handelt ohne Zweifel vorsätzlich – auch bzw. insbesondere unter Betrachtung strafrechtlicher Gesichtspunkte gemäß § 106 ff UrhG.

Der Kfz-Sachverständige hatte ein Gutachten erstellt zu einem Schaden vom Oktober 2009. Zum Gutachten gehörte auch ein Lichbildsatz mit diversen qualifizierten Schadenslichtbildern. Das “Lichbildpaket” fand sich dann Anfang November 2009 in einer Restwertbörse wieder. In EINER Restwertbörse ? Nein, mit “schwäbischer Gründlichkeit” natürlich gleich in DREIEN! Denn für die vielfach postulierte “Überprüfung des Restwerts” braucht man natürlich gleich mehrere Restwertbörsen?

Davon abgesehen gibt es übrigens dringenden Klärungsbedarf darüber, ob der Tatbestand, fremdes Eigentum (ohne Auftrag und insbesondere ohne Zustimmung des Eigentümers) konkret zum Verkauf anzubieten, sich im Bereich einer strafbaren Handlung bewegt (Eigentumsdelikt)?!

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Urheberrechtsverletzung der LVM Versicherung – Unterlassungserklärung

Nachdem sich immer mehr Kfz-Sachverständige die Urheberrechtsverletzungen der Versicherer nicht mehr gefallen lassen, sind die Folgen nun nicht mehr zu übersehen.
Wie beim letzten Beitrag bezüglich eines Urheberrechtsverstosses der Restwertbörse cartv.de am 08.02.2011 berichtet, hat nun auch die LVM-Versicherung außergerichtlich Unterlassung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erklärt und auf das gerichtliche Verfahren letztendlich “verzichtet”. Dies allerdingst erst nach “nachdrücklicher Aufforderung” durch den Rechtsanwalt des Kfz-Sachverständigen.

Die LVM hatte am 27.12.2010 insgesamt 26 Lichtbilder aus dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen in die Restwertbörse AutoOnline eingestellt (= 8 Monate nach BGH I ZR 68/08 !). Daraufhin wurde die LVM am 10.01.2011, unter Fristsetzung zum 20.01.2011, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Am 19.01.2011 teilte die LVM folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich ist uns die obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Streitigkeit bekannt. Allerdings sei angemerkt, dass Ihr Mandant in seine Gutachten nicht kenntlich gemacht hat, dass er sein Urheberrecht gewahrt haben möchte, wie dies durch den überwiegenden Teil der Sachverständigen unproblematisch erfolgt.

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BVSK*(AUDATEX+AUTOonline)=GDV?

Audatex und BVSK weiten Kooperation aus

Audatex Deutschland und der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) werden künftig auch im Rahmen der weiteren Produktentwicklung ihre Zusammenarbeit intensivieren und eine gemeinsame Arbeitsplattform schaffen. Dies bestätigten jetzt die beiden Kooperationspartner gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager.

Gemeinsame Arbeitsplattform

(……….)

Hier erfolgte unter anderem bereits die Einbindung von AudaCar und C@risma. Des Weiteren soll eine Ankopplung des BVSK an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über AudaNet erfolgen. Schließlich wird gemeinsam an Lösungen für ein ein internes Qualitäts-Management nach Vorgaben des BVSK/accidens AG gearbeitet.

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