Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Kann ein Gutachten, noch dazu in heutiger Zeit, tatsächlich zu gut sein? Direktor des AG Esslingen kürzt den Honorar-Anspruch wegen “unnötiger Leistungen” um pauschal 10 %, AZ: 6 C 572/10 vom 07.09.2011

Nachfolgend ein Urteil, wie man es nicht alle Tage liest.

Der Beklagte als Auftraggeber zur Dokumentation und Beweissicherung seines erlittenen Unfallschadens lässt am Gericht vortragen, das erstellte Gutachten “sei völlig unbrauchbar”.  Zudem habe der Kläger  einen, ihm nicht zustehenden rechtlichen Hinweis auf die 130%-Grenze im Gutachten eingefügt. ???  (zuletzt aktualisiert am 30.10.11  um 14 : 00 Uhr)

Was jedoch noch mehr als erstaunt, ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung zum Gutachtenumfang. Der gerichtliche Sachverständige führt zunächst aus, der Kläger habe “ein qualitativ hochwertiges Gutachten” erstattet. Ausweislich der Urteilsbegründung bemängelt er sodann, dass der Kläger den größtmöglichen Aufwand, der für ein Schadensgutachten im Haftpflichtfall möglich ist, betrieb.

Aus der Urteilsbegründung:

“Dabei wurden auch Feststellungen getroffen bzw. Zustände dokumentiert, die für die Schadensberechnung irrelevant sind. So wurde eine Dokumentation bis ins Detail erstellt, die etwa die Bereifung erfasste, die nach den Ausführungen von Dipl.-Ing. W. hier überhaupt nicht gefragt war. Gleiches gilt für Detailaufnahmen der einzelnen Verformungen. Für diese nicht geschuldeten und damit nicht liquidierbaren Leistungen wird eine Pauschale von 10% und mithin von 118,10 € in Abzug gebracht.

 

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“Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro”

Zwei gut recherchierte und daher lesenswerte Beiträge von auto motor sport zur Thematik

“Fallstricke der Versicherer bei der Kraftfahrzeugschadenregulierung – ein Milliarden schweres Betrugsgeschäft?”

Haftpflichtversicherung

(06.09.2009)

Betrug bei Schadensfällen

Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro

Branchenkenner gehen davon aus, dass diese jährlich zwei Milliarden Euro einsparen – auf Kosten der Geschädigten. Und sie sind enorm kreativ bei der Auslegung der Rechtslage – siehe Kürzung der Werkstatt- Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung. Dabei hatte der Bundesgerichtshof bereits 2003 eine Lanze für die Verbraucher gebrochen: Das Unfallopfer darf als Vergleichsmaßstab die Stundenlöhne von Vertragswerkstätten anlegen. In der Rechtsprechung herrscht nach dieser Ansage die Meinung vor, dass der Geschädigte sich nicht auf freie Werkstätten verweisen lassen muss.

Quelle: auto motor sport   alles lesen: >>>>>>>>>

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HUK-Coburg in der Kritik – ZDF-Recht-brisant – heute Wiederholung auf 3Sat um 18:30 Uhr

Wer die Sendung bereits am Freitag gesehen hat, weiß worum es u. a. geht.  Es steht die HUK-Coburg Versicherung mit ihrer “neuen” Rechtsschutzversicherung in der Kritik.

Von unrechtmäßiger Datenweitergabe ist zunächst die Rede. Die HUK-Haftpflicht informiert mal eben die HUK-Rechtsschutz über den Schadenfall. Diese übt umgehend massiven Druck auf den Versicherungsnehmer aus. Er soll den vom Versicherer gewünschten Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dies, obwohl dieser schon längst von seinem Recht der freien Anwaltswahl Gebrauch gemacht und den Anwalt seines Vertrauens beauftragt hatte.

Weiter geht es mit einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall. Der Kasko-Versicherer gibt bei (s)einer Sachverständigen-Organisation?, es ist nicht die DEKRA, ein Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige übersieht an der Corvette   u.a. Verkerssicherheits relevante Schäden und weist in der Kalkulation eine Reparatur von gerade mal 6.000,00 Euro aus.

Es kommt zum Sachverständigen-Verfahren.

Der tatsächliche Schaden beläuft sich, allerdings nicht wie im Bericht dargestellt, auf 15.000 Euro, sondern liegt, nach der Information des am Sachverständigen-Verfahren beteiligten Gutachters – tatsächlich bei vom Kasko-Versicherer gezahlten – knapp 25.000 Euro.

Der Link zur  Sendung -  ZDF Mediathek – Interessant wird’s nach ca. 12 Minuten.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1421622/Das-Spiel-der-Rechtsschutzversicherer

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Versicherer in der Kritik?! ZDF-Infokanal – TV-Sendung am Freitag, 26.08.2011 um 21:30 bzw. am Sonntag um 18:30 Uhr auf 3Sat

Die Sendung:

Recht brisant

Gerichtsreporter berichten  – Moderation: Bernd-Ulrich Haagen

wird sich in einem Beitrag mit

- Das Spiel der Versicherer. Unterbinden Rechtsschutzversicherer die freie Anwaltswahl?

befassen

- zudem gibt es kurze Infos zum Verkehrsrecht.

 

Wiederholt wird die Sendung am Sonntag 28.08.2011 -  18:30 Uhr auf  3Sat.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1421622/Das-Spiel-der-Rechtsschutzversicherer

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DER SPIEGEL 13/1963 “SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen”

GEBRAUCHTWAGENPREISE ,  SV-HONORARE  und  FRAUNHOFER – Nichts, was sich nicht (schon immer) manipulieren lässt?

KONZERTMEISTER TAXIEREN AUTOS

SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen

240 000 gebrauchte Automobile wurden im vergangenen Jahr von Sachverständigen taxiert, bevor sie ihren Besitzer wechselten. Jeweils drei von vier Kunden, die 1962 einen neuen Wagen kauften, gaben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in Zahlung. In diesem Jahr soll die Zahl der Altwagen, die vor dem Verkauf von Schätzern beurteilt werden, nach dem Willen organisierter Händler weiter steigen. Denn diese Händler wollen künftig nur noch taxierte Modelle ankaufen. Die Sachverständigen, die das Schätzgeschäft betreiben, geben sich als neutrale Experten aus und notieren die von ihnen festgesetzten Preise auf Urkunden mit amtlichem Charakter. Indes, 24 Schätzungen in westdeutschen Städten haben bewiesen, daß die angeblich unabhängige Experten beeinflußt werden und Autos deshalb unterschiedlich bewerten. Ihre Schätzpreise für dieselben Wagen differierten um Beträge bis zu 1400 Mark.

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Urheberrechtsverletzung der Fa. ControlExpert – Unterlassungserklärung

Nicht nur die Versicherer und die Restwertbörsen sind von der Urheberrechtsproblematik betroffen, sondern auch die sog. “Dienstleister” der Versicherungen, in Fachkreisen auch bestens bekannt unter der Bezeichnung “Auftragskürzer”. Firmen wie z.B. Car Expert, ControlExpert, DEKRA, Eucon, HP Claim Controlling, SSH usw. haben also erhebliche Rechtsprobleme, sofern sie Lichtbilder der Sachverständigen – ohne Zustimmung der Rechteinhaber – in eine oder mehrere  Restwertbörsen einstellen.

Hier nun der Fall einer Urheberrechtsverletzung, bei dem die Fa. Control€xpert aus Langenfeld, offensichtlich um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, dann letztendlich doch eine außergerichtliche Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. So  nebenbei lag auch noch eine Markenrechtserletzung vor. Obwohl sich der Vorgang bereits vor der Urheberrechtsentscheidung des BGH vom 29.04.2010 (I ZR 68/08) ereignet hatte, ist er nach wie vor topaktuell. Bei ControlXpert stand die Urheberrechtsproblematik - im Gegensatz zur beklagten Versicherung beim BGH (HUK Coburg) - wohl bereits vor der BGH-Entscheidung ebenso außer Frage, wie von den Sachverständigen seit langem entsprechend kommuniziert. Im Umfeld der Versicherer gibt es offenbar auch Leute, die, zumindest nach Aufforderung, Gesetzestexte lesen können?

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Reiben sich die K u. L Betriebe bereits den Schlaf aus den Augen, unterdessen die Assekuranzaufsicht noch seelig träumt?

AUTOHAUS online stimmt auf das 6. AUTOHAUS-Schadenforum am 25.10.2010 ein, erfreulicherweise nicht ohne auf des Pudels Kern zu kommen.

Der ruinöse Preiskampf der Versicherer wird nicht nur auf dem Rücken der Mitbewerber ausgetragen, zunehmend negativ wirkt er sich auf den freien Markt der Kraftfahrzeugreparatur- und Lackierbetriebe aus.

Dennoch bleibt die Frage:

Warum setzt die Finanzaufsicht der wissentlichen und vorsätzlichen Kfz.-Prämienunterdeckung vieler Versicherer kein Ende?

In meinen Augen macht das 6. AUTOHAUS-Schadenforum nur Sinn, wenn die  Dienstleister im Bereich der Unfallreparatur sich dafür aussprechen, endlich Verantwortung für ihre Unternehmen, ihren Angestellten und  ihren Kunden zu übernehmen. Dazu wäre das Schadenmanagement zwingend als das wahrzunehmen was es tatsächlich ist – Betrug am Versicherten und  Betrug am Geschädigten, begünstigt durch, aber auch auf Kosten selbstständiger Marktteilnehmer? Jemand  wird zudem die Verantwortung übernehmen müssen, wenn in naher Zukunft  Insolvenzen von Reparatur- u. Lackierbetrieben, verbunden mit dem Verlust  vieler Arbeitsplätze, unabwendbar werden.

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Das BVerfG, AZ: 2 BvR 152/01 vom 14.12.2001, zur Frage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Versicherer schließen Verträge mit Sachverständigen/Organisationen, mit Reparaturwerkstätten, mit Dienstleistern wie den sogenannten Prüffirmen und mit diversen Restwertbörsen. Vertragsinhalt ist regelmäßig der Umgang, sprich die Weitergabe sensibler Daten  Unfallgeschädigter im Kasko- und Haftpflichtschadenbereich.  Die Fütterung der HIS-Datei zudem mit Unfallzeugen, mit negativ entschiedener  Anträge betreffend Berufsunfähigkeitsversicherungen incl. gesundheitlicher Einschränkungen der Interessenten als auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung dienen ausschließlich den Begehrlichkeiten von Versicherern. Laut Pressemitteilungen beträgt das Datenvolumen der HIS-Datei, auf welches allein die Mitglieder des Gesamtverbandes zugreifen können, bis zu 10 Millionen Einträgen.

Und wer die VKU 10/2010 schon aufgeschlagen hat, dem ist der Artikel: “Unfalldatenspeicherung in Europa – die Veronica-Projekte 2004 bis 2009″ sicher nicht entgangen. Sobald es erst mal gespeicherte Unfalldaten gibt, wird die Assekuranz Mittel und Wege finden, sich auch dieser zu bedienen.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich das Bundesverfassungsgericht – somit interessanterweise, weil meines Erachtens auf obige Sachverhalte übertragbar – auseinander zu setzten hatte, betrifft das Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von Prämienrückständen an Dritte durch den Versicherer.

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Galoppierende Inflation bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?

Wie bereits allseits bekannt, gibt es viele Kfz-Sachverständige aus versicherungsgeneigten Organisationen wie z.B. “SSHler”, DEKRA-Mitarbeiter usw., die von den Kammern vereidigt wurden.

Ein Kollege hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass offensichtlich auch die “carexperten” bei der IHK vereidigt werden. Hier ein Beispiel der IHK Berlin.

http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

In der erweiterten Suche folgendes eingeben:

PLZ: 12623
Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Treffer anklicken und E-Mail-Adresse beachten!

Welche Qualität haben wohl Gerichtsgutachten dieser  “Experten” ?

Wohin die “Nähe” zur Versicherungswirtschaft führt, wurde bereits in diversen Berichten aufgezeigt. Beispielhaft hierzu sind auch die Beiträge vom 06.02.2008 und 05.03.2009 .

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Was kann man gegen eindeutig falsche Gutachten unternehmen

Hallo,

habe mal wieder etwas bezüglich Dekra und Carconcept. Die Frage ist eindeutig, was kann man dagegen unternehmen, wenn in Gutachten falsche Behauptungen über die Qualität einer Reparatur aufgestellt werden. Bei den merkwürdigen Gutachten von CarConcept war es ja ein wüstes durcheinander von Meinungen, Ansichten und Vermutungen.

Jetzt habe ich Gutachten der Dekra vorliegen, in denen behauptet wird, Reparaturstellen würden im Fernsichtfed liegen. Diese liegen aber im Fernsichtfeld eines PKWs, die reaprierten Scheiben sind aber in LKWs über 3,5 t montiert. es müßte also das Fernsichtfeld des LKWs als Grundlage genommen werden.

Kann ich als Reparaturbetrieb von der Dekra verlangen, dass die falsche Behauptung ich hätte im Fernsichtfeld repariert korrigiert wird?

Der Name des Prüfers ist zwar bekannt, aber keine Anschrift und keine Kontaktmöglihckeit vorhanden. Man kann also nicht nachfragen.

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