Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Urheberrechtsgesetz (auszugsweise) – Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

In Anbetracht der versuchten Einflussnahme des BVSK-Geschäftsführers auf die Handlungsweise der Verbandsmitglieder, auf gesetzlich festgeschriebene Urheberrechtechte zum Nachteil ihrer Auftraggeber zu verzichten, sollte sich jeder Sachverständige umgehend intensiv mit dem Urheberrechtsgesetz auseinander setzen. Zu empfehlen sind hier die Seiten von

www.urheberrecht.org .

So sagt z.B. § 101a “Anspruch auf Vorlage und Besichtigung”  aus:

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.

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Facebook – Gewinne und Wettbewerbsvorteile durch Gesetzesbruch!?

„Facebook nutzt persönliche Daten als Währung“

Internetgigant Facebook holt sich persönliche Daten von den iPhones seiner Mitglieder. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht darin eine Verletzung der bestehenden Gesetze, wie sie FOCUS erläutert.

„Facebook ist zu einem Einwohnermeldeamt für die ganze Welt geworden“, sagte Ilse Aigner (CSU) zu FOCUS. Besonders eklatant sei, dass sich Facebook die Daten von unbeteiligten Dritten besorge, die das Netzwerk nicht nutzen. „Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht“, sagte Aigner. Facebook verschaffe sich so Wettbewerbsvorteile, die sie nicht in Ordnung finde.

Quelle: FOCUS, alles lesen >>>>>>>>

Da möchte man doch  Frau Aigner zurufen, schön, dass Sie auch schon aufgewacht sind. Und wo Sie gerade dabei sind, Facebook  auf die Finger zu schauen, bei vielen Versicherern im Verbund des GDV  hat man ebenfalls nicht viel mit Recht und Gesetz am Hut.  Vielleicht haben Sie ja schon mal etwas von der HIS-Datei gehört? Oder von Cotrolexpert oder von Autoonline oder von audatex? Ich wette,  mehr oder weniger umfassendere  Datensammlungen werden sich kaum finden lassen. Herr Hoenen wird Ihnen zudem gern die Funktionsweise des Schadenmanagements der Versicherer näher bringen, insbesondere dessen Umsetzung beim größten Angestellten und Beamtenversicherer, der HUK Coburg Versicherung?

Frau Aigner, kehren Sie auch vor Deutschlands Türen!?

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KRAVAG und Car-Expert

Heute kam dann der nächste Fall aus dieser Ecke auf meinen Tisch. Da der verantwortliche Mitarbeiter ass.jur. ist, darf man wohl juristische Kenntnis voraussetzen. Mit anderen Worten, Betrugsunterstellung findet nicht statt. Lieber wird schwammig formuliert.

in Vertrauen auf die Richtigkeit Ihrer Rechnung und eine ordnungsgemäße Reparaturdurchführung haben wir Ihnen 143,50 € am 09.02.2010 durch Überweisung bezahlt.

Eine Nachbesichtigung hat ergeben, daß von einer ordnungsgemäßen Reparatur überhaupt nicht die Rede sein kann. Eine Kopie des Berichts des Sachverständigen K… vom 01.06.2010 fügen wir zur Kenntnisnahme anbei.

Bitte zahlen Sie uns  die für die Reparatur durch uns geleisteten 143,50 € zurück. Für die Nachbesichtigung hatten wir zudem Aufwendungen in Höhe von 147,27 €, die Sie uns ebenfalls bitte erstatten wollen.

Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten für den Fall, daß wir bis zum 20.06.2010 einen Zahlungseingang nicht feststellen können.

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AachenMünchener zahlt Lizenzkosten

In einer Parallelangelegenheit zu den Lizenzkosten, die bei der Firma carexpert geltend gemacht wurden (carexpert verursacht Nachbesichtigungskosten und zahlt obendrein Lizenzkosten), wurden auch gegen die AachenMünchener Ansprüche aus dem unerlaubten Einstellen der Lichtbilder eines Gutachtens geltend gemacht. In der gesamten Angelegenheit war das Vorgehen der Versicherung derart dreist, dass einem fast die Sprache wegbleibt.

Zunächst wurde ein Schadengutachten über ein Fahrzeug erstattet. Das Fahrzeug hatte noch einen Wiederbeschaffungswert von ca. 6100,- Euro, wobei zu berücksichtigen war, dass es zum einen innerhalb von fünf Jahren ca. 220000 km gefahren wurde und zum anderen war das Automatikgetriebe vor dem Unfall bereits defekt. Die Reparaturkosten lagen knapp unter 6000,- Euro. Der Restwert wurde auf dem regionalen, allgemeinen Markt mit 1300,- Euro ermittelt, wobei ich selbst über die Höhe des Restwertes verwundert war, ich hatte vorab mit deutlich weniger gerechnet.

Nach etwa zwei Wochen ruft mich der Halter an und fragt mich, warum ich denn den Restwert falsch ermittelt hätte, denn die Versicherung habe 3600,- Euro ermittelt und nun fehle ihm Geld. Ich habe zunächst nachgefragt, welcher Sachverständige denn das Fahrzeug im Auftrag der AM besichtigt habe, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich kein anderer SV das Fahrzeug angesehen habe, aber die Sachbearbeiterin habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass die 1300,- Euro falsch ermittelt wurden und ein anderes Angebot über 3600,- Euro nachgereicht würde. Dieses würde auch der Abrechnung zu Grunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er das Fahrzeug bereits bei einem Händler in Zahlung gegeben und er ging davon aus, dass ihm jetzt 2300,- Euro fehlen.

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carexpert verursacht Nachbesichtigungskosten und zahlt obendrein Lizenzkosten

Die Firma carexpert, eine Sachverständigenorganisation, die durch einige Versicherer (u.a. R+V und Kravag) ins Leben gerufen wurde, hatte in einem Haftpflichtschadenfall von der regulierungspflichtigen Versicherung Teile meines Gutachtens übersandt bekommen, um dieses zu prüfen und der SV der Firme carexpert wollte nachbesichtigen. Der Anwalt des Geschädigten teilte der Versicherung mit, dass kein Nachbesichtigungsrecht bestehe. Sein Mandant würde aber dann einer Nachbesichtigung zustimmen, wenn er seinen SV hinzuzieht und sich die Versicherung für die Kosten gutsagt. Dies tat die Versicherung Zähne knirschend…

Bei der Nachbesichtigung stellte sich heraus, dass dem SV zum einen wichtige Informationen aus dem Gutachten fehlten, weil sie ihm seitens des Versicherers nicht weitergeleitet wurden. Viel interessanter aber war die Tatsache, dass der carexperte mir versuchte zu erklären, dass ich doch das Fahrzeug in die Restwertbörse hätte einstellen müssen, denn ohne geht es ja nicht mehr und außerdem habe er ein viel besseres Angebot erhalten. Und im übrigen stimme mein Wiederbeschaffungswert ja auch nicht.

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Urheberrechtsverstoß – ein aktueller Fall der SSH

Wer kennt sie nicht, die sogenannten Prüfberichte oder Kürzungsprotokolle, die seitens vieler Versicherer Tag für Tag an die Unfallgeschädigten oder deren Anwälte verschickt werden.

Pamphlete, die von versicherungsgeneigten “Sachverständigen” und Organisationen im Auftrag der Versicherungen erstellt werden.
Ein Wachstumsmarkt, um den sich Firmen wie Eucon, DEKRA, CarExpert, Control€xpert, GKK, HP Claim Controling, SSH oder wie auch immer den Rang ablaufen.

Der hier vorliegende Fall betrifft einen “Prüfbericht” der Fa. SSH (Schaden-Schnell-Hilfe GmbH) in Hamburg.

Der Sachverständige des Geschädigten hatte ein Schadensgutachten erstellt unter Zugrundelegung der geltenden Gesetze, der BGH-Rechtsprechung sowie der überwiegenden Instanz-Rechtsprechung.
Eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Schädigers war die Concordia Versicherung.

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Unabhängige Gutachter werden auch zielgerichtet von der Fa. Allianz ausgeschaltet !

Der Vorbericht des Kollegen Unfug zeigt die seit längeren bekannte und wettbewerbswidrige Arbeitsweise der Allianzversicherung wie sie täglich praktiziert wird. 

Hallo Blogger,

Es wäre doch mal an der Zeit, unter anderem das Vorgehen der Fa. Allianz überprüfen zu lassen,weil sie ja auch viele SV beschäftigt und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu uns steht.
Die zahlreichen u. mittlerweile beweisbaren Verstöße im Wettbewerb sind nach meiner Ansicht nicht mehr hinzunehmen.

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Ein beliebter Trick der HUK Versicherer im Kaskofall

Achtung Autofahrer!

Eine beliebte und häufig angewandte Variante der Übervorteilung von VN im Kaskofall ist die Zusammenfassung mehrerer Schadenereignisse aus verschiedenen Zeiträumen.
Das ist meistens bei gewerblichen Fahrzeugen der Fall, welche von ständig wechselnden Fahrpersonal benützt werden.

Beispiel:

An einem Fahrzeug XY wurden innerhalb kurzer Zeit ein Heck- u. ein Frontschaden verursacht, welche selbst verschuldet wurden.
Zwei klassische Vollkaskoschäden also.
Nachdem der VN die 2 Schäden gemeldet hat, kommen nur die DEKRA, oder SSH, oder Carexpert, oder versicherungseigene SV zum Zug und erstellen ein sogenanntes Gutachten.
Warum diese Leute das noch als Gutachten bezeichnen dürfen, gilt noch zu klären.
Bei der Begutachtung von zwei zeitlich unterschiedlich entstandenen Schäden ergibt das 2x eine berechtnete Selbstbeteiligung und 2x eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklassen für den VN. Soweit wäre dies ja noch in Ordnung und auch so vertraglich vereinbart.

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