Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Urheberrechtsgesetz (auszugsweise) – Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

In Anbetracht der versuchten Einflussnahme des BVSK-Geschäftsführers auf die Handlungsweise der Verbandsmitglieder, auf gesetzlich festgeschriebene Urheberrechtechte zum Nachteil ihrer Auftraggeber zu verzichten, sollte sich jeder Sachverständige umgehend intensiv mit dem Urheberrechtsgesetz auseinander setzen. Zu empfehlen sind hier die Seiten von

www.urheberrecht.org .

So sagt z.B. § 101a “Anspruch auf Vorlage und Besichtigung”  aus:

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.

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Facebook – Gewinne und Wettbewerbsvorteile durch Gesetzesbruch!?

„Facebook nutzt persönliche Daten als Währung“

Internetgigant Facebook holt sich persönliche Daten von den iPhones seiner Mitglieder. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht darin eine Verletzung der bestehenden Gesetze, wie sie FOCUS erläutert.

„Facebook ist zu einem Einwohnermeldeamt für die ganze Welt geworden“, sagte Ilse Aigner (CSU) zu FOCUS. Besonders eklatant sei, dass sich Facebook die Daten von unbeteiligten Dritten besorge, die das Netzwerk nicht nutzen. „Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht“, sagte Aigner. Facebook verschaffe sich so Wettbewerbsvorteile, die sie nicht in Ordnung finde.

Quelle: FOCUS, alles lesen >>>>>>>>

Da möchte man doch  Frau Aigner zurufen, schön, dass Sie auch schon aufgewacht sind. Und wo Sie gerade dabei sind, Facebook  auf die Finger zu schauen, bei vielen Versicherern im Verbund des GDV  hat man ebenfalls nicht viel mit Recht und Gesetz am Hut.  Vielleicht haben Sie ja schon mal etwas von der HIS-Datei gehört? Oder von Cotrolexpert oder von Autoonline oder von audatex? Ich wette,  mehr oder weniger umfassendere  Datensammlungen werden sich kaum finden lassen. Herr Hoenen wird Ihnen zudem gern die Funktionsweise des Schadenmanagements der Versicherer näher bringen, insbesondere dessen Umsetzung beim größten Angestellten und Beamtenversicherer, der HUK Coburg Versicherung?

Frau Aigner, kehren Sie auch vor Deutschlands Türen!?

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Der Link: “Der Anspruch auf angemessene Schadenregulierung”

Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Dr.  Hans – Peter Schwintowski, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt Universität zu Berlin verweise ich mit folgendem Link zum Download seines Aufsatzes: “Der Anspruch auf angemessene Schadensregulierung” .
Bei dem Aufsatz handelt es sich um eine Kurzfassung eines anlässlich der 15. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten am 21.4.2005 in Bad Bramstedt gehaltenen Vortrages, abgedruckt in der VuR, Ausgabe 06/2005.

Zur Einführung seiner Rede weist der Professor auf die in unserem Staat bestehende Rechtsschutzlücke hin:

„…denn unserer Rechtsordnung ist eine Rechtsschutzlücke immanent, die unmittelbar mit den Kosten, der Mühe und der Zeit der Rechtsdurchsetzung und der Tatsache zusammenhängt, dass wir – anders als im amerikanischen Recht – keinen Strafschadensersatz für eine unangemessene, unfaire und womöglich psychisch zermürbende Schadensregulierung haben.“

Das Fazit, der Mangel an nennenswerten Vermögensreserven hält gerade diejenigen, welche hohe Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger, unter dementsprechend hohen finanziellen Einsatz durchsetzen müßten, von einer Klage ab. Weiter führt der Herr Professor aus:

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Straffreies Verbreiten von Lügen, Halbwahrheiten und Verleumdungen – kein Problem

Man muss nur eine Ratingagentur haben, alternativ geht auch ein sogenanntes Kontrollunternehmen.

Das Prinzip ist einfach, da die Sammelleidenschaft von Daten zu einem Überangebot von Informationen geführt hat, müssen diese Informationen entsprechend gefällig aufgemacht werden. Ziel ist es alle Daten und Fakten zu einer einzigen Zahl oder einem einzigen Buchstaben zusammenzufassen. So wird das Risiko, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, durch so verlässliche Größen wir Alter, Geschlecht, Wohnort, Straße, Hausnummer, Anzahl der Kinder, Beruf und Branche ermittelt. Tatsächliche Einkommen und die Verlässlichkeit in der Vergangenheit ist wenig bedeutsam. So kann es einem Angestellten im öffentlichen Dienst durchaus passieren, dass er kein Auto leasen kann, weil er zu einer Risikogruppe gehört (unter 24 – weil viele junge Menschen Handyschulden haben) im falschen Wohnviertel wohnt (viele Nachbarn sind arbeitslos) und sein Beruf zu einer Gruppe gehört, die als gefährdet gilt.

Was dabei heraus kommt ist so blödsinnig, wie wenn ich behaupte, dass mein Hund gestern überfahren worden sei, denn ein Auto fuhr 2m rechts an ihm vorbei und ein anderes 2 m links von ihm. Im Durchschnitt wurde er also von einem Auto exakt erfasst, erfreut sich aber de facto bester Gesundheit und kein Fahrzeug berührte ihn auch nur.

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Höhere Logik der Sparkassenversicherung: Wir lassen durch CE prüfen, denn wir haben Höchstentschädigungen

Falls jemand mit dieser Logik Schwierigkeiten hat, steht er wohl nicht alleine da.

Hintergrund, eine Rechnung für eine Scheibenreparatur (kein Austausch) wurde von der Kaskoversicherung des Kunden an Control Expert gesandt. Diese hatten einen echt guten Tag und kürzten die Rechnung gleich auf 110 €, während sie sonst nur auf 120 € kürzen. Begründung mal wieder der berühmte marktübliche Preis.

Meine Beschwerde mit dem Hinweis, dass ich mir den Differenzbetrag beim Kunden hole, wurde heute telefonisch bearbeitet.

Der Sachbearbeiter, nett freundlich und nicht ganz kompetent, erklärt mir folgendes, wobei sich die Äußerungen teilweise gegenseitig ausschlossen.

1. Stimmt, wir können nicht Ihre Rechnung kürzen, wir kürzen die Leistung die der Kunde erhält (welche Einsicht)
2. Aber wir könnten uns auch darauf berufen, dass der Kunde vermutlich (?) 150 € Selbstbeteiligung hat, dann steht ihm nichts zu.
3. Für sie wirkt das dann, wie eine Rechnungskürzung.

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Control Expert

Marktübliche Preise laut ControlExpert und Check-it

Bei Durchsicht meiner Akten bin ich auf einige Prüfberichte der genannten Firmen gestoßen. Es handelt sich immer um die gleiche Leistung, Beseitigung von Steinschlagschäden auf einer LKW-Frontscheibe

Datum Mein Preis Marktüblicher Preis Bericht von
21.03.2007 143,16 € 96,00 € Check-it
27.04.2007 143,16 € 120,00 € CE
19.02.2010 143,50 € 100,84 € Check-it
07.04.2010 143,50 € 110,00 € CE
       

 

Wird der marktübliche Preis ausgelost?

Mir liegen eine Vielzahl dieser Berichte vor, die fast alle 120 € als marktüblich ausweisen. Nach entsprechender Reklamation wurde aber immer mein Preis von 143,50 € akzeptiert. Die Kürzungen seitens der Versicherungen sind lästig, aber zum Glück selten. Noch nicht mal 1 % der Rechnungen wird reklamiert.

Die Allianz ist derzeit mit Abstand der komplizierteste Regulierer, HDI-Gerling liegt an 2. Stelle, der Rest verteilt sich auf nahezu alle Versicherungen, Ausnahme AXA, Zürich Versicherung, KRAVAG, Mannheimer Holding, LVM mit denen es noch nie Probleme gab.

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Schadensabwicklung ohne “externe Wegelagerer” à la HUK

Wieder einmal ein nettes Beispiel zum ”schlanken Schadenservice” der HUK-Coburg, nachdem der Geschädigte seinen Schaden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags – ohne Einschaltung eines SV bzw. Rechtsanwalts - fiktiv mit der HUK abrechnen wollte. Auf die Kosten des “eigenen Wegelagerers” wollte man seitens der HUK dann aber doch nicht verzichten. Der Schadensbetrag belief sich lt. Kostenvoranschlag des Geschädigten auf EUR 751,72 netto. Durch Kürzungen der Lohnkosten für Karosserie in Höhe von EUR 31,64 (= 18,7%) sowie der Lackierkosten um EUR 135,30 (= 23,2 %), unter Verweis auf einen “Referenzbetrieb”, wurde seitens der DEKRA eine “Einsparung” von EUR 166, 94 (= 22%) erzielt.

DEKRA-Mission erfüllt!

Den Nachweis als Beweis für die Gleichwertigkeit des Referenzbetriebes gemäß BGH-Urteil vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09) hat die HUK doch glatt “vergessen”.

Dass die Rechnung für den Kostenvoranschlag in Höhe von EUR 50,00 auch nicht beglichen wurde, dürfte wohl keinen überraschen? Also summa summarum sogar eine ”Gesamt-Einsparung” von 27%!
Eine wahrhaft magersüchtige Schadensabwicklung. Kate Moss der Schadenswelt?

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Willkür bei Prüfberichten

              145,00 € bei einem Schaden
              plus 36 € für einen weiteren Schaden

Mein Preis 143,50 € netto je Scheibe, unabhängig von der Anzahl der Schäden.

Und hier ein Prüfbericht check-it, den der HDI veranlasst hat.

Laut Prüfbericht sei der marktgerechte Preis lediglich 100,84 €, also 44,16 € biliger, als der Preis, den der Partnerbetrieb Wintec  angibt, das ist eine Differenz von über 30 %.

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Versicherungen vernichten eine ganze Branche:

Fast alle Autowerkstätten haben mit dem Regulierungsverhalten der Versicherungen Probleme, aber Autowerkstätten bieten einen großen Leistungskatalog an, der üblicherweise vom Fahrzeuginhaber beglichen wird, der also unabhängig vom Regulierungsverhalten der Versicherungen ist.

Bei Autoglasern und besonders bei Betrieben die Verbundglasreparaturen anbieten, sieht das ganz anders aus. Diese Betriebe tätigen nahezu 100 % ihres Umsatzes im Bereich der Kaskoversicherungen.

Kunden sind in erster Linie bequem, sie halsen sich in der Regel nicht die Probleme des Autoglasers auf. Von der bestimmt nicht grade billigen Werbung des Markführers eingelullt, wissen Sie

  • Verbundglasreparaturen haben kostenlos zu sein (eine Formulierung die ich ablehne, denn diese Reparaturen werden schließlich bezahlt)
  • Den Schreibkram übernimmt die Werkstatt

Hinzu kommen Vertragsformulierungen, auch bei nicht werkstattgebundenen Verträgen:

„Kosten einer Reparatur werden übernommen, wenn die Scheibe nach Rücksprache mit der Versicherung bzw. auf Vermittlung der Versicherung zustande gekommen ist.“

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HDI/Control Expert – Wir bestimmen den Preis

Versicherungen und Werkstätten

Hier mal ein paar Zitate aus dem Schriftverkehr, diesmal HDI-Gerling in Verbindung mit dem Versicherungsmakler IVB

Hintergrund eine Reparaturrechnung über 110 € wurde seitens des HDI ein Kürzung um 9,25 € vorgenommen. Ich forderte die Versicherung auf, den Restbetrag zu zahlen, ansonsten würde ich mich an den Kunden wenden.

Zitat 1 aus einem Mail vom 29.10.2009 des Maklers an mich:

„wir verwahren uns ausdrücklich gegen Ihre Unterstellung der gemeinsamen Kundin eine nicht risikogerechte Versicherung vermittelt zu haben.

Unsere entsprechende Unterlassungsklage gegen diese Rufschädigung werden sie in den nächsten Tagen erhalten.“

Ferner gibt es noch eine nette Ausführung über unseriöse Werkstätten, die den Kunden die Selbstbeteiligung erstatten.

Weiter im Zitat:

„Wir stimmen Ihnen NICHT zu, dass in D jeder geforderte Preis für eine erbrachte Leistung zu zahlen ist, hierfür gibt es entsprechende Gesetze und Urteile.

Gute Versicherer gehen mit den Geldern ihrer Versicherten sorgsam um und zeichnen sich genau hierdurch durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aus.“

Alles schön und gut, aber von Wucher sind wir weit entfernt und das ganze geht den Versicherer wohl kaum etwas an.

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