Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Was kann man gegen eindeutig falsche Gutachten unternehmen

Hallo,

habe mal wieder etwas bezüglich Dekra und Carconcept. Die Frage ist eindeutig, was kann man dagegen unternehmen, wenn in Gutachten falsche Behauptungen über die Qualität einer Reparatur aufgestellt werden. Bei den merkwürdigen Gutachten von CarConcept war es ja ein wüstes durcheinander von Meinungen, Ansichten und Vermutungen.

Jetzt habe ich Gutachten der Dekra vorliegen, in denen behauptet wird, Reparaturstellen würden im Fernsichtfed liegen. Diese liegen aber im Fernsichtfeld eines PKWs, die reaprierten Scheiben sind aber in LKWs über 3,5 t montiert. es müßte also das Fernsichtfeld des LKWs als Grundlage genommen werden.

Kann ich als Reparaturbetrieb von der Dekra verlangen, dass die falsche Behauptung ich hätte im Fernsichtfeld repariert korrigiert wird?

Der Name des Prüfers ist zwar bekannt, aber keine Anschrift und keine Kontaktmöglihckeit vorhanden. Man kann also nicht nachfragen.

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Der ganz normale Wahnsinn ….

in der Sachbearbeitung im Rechtsanwaltsbüro zur Abwicklung eines stinknormalen Haftpflichtschadenfalles der HUK-Coburg (fiktive Abrechnung):

- Unfall am 22.06.2010

- Anschreiben HUK an Geschädigten: 23.06.2010 (“Rundum-Service” etc.)

- Gutachten durch freien SV am 28.06.2010 (ermittelte Rep.-Kosten: 2.449,44 € brutto, Abzug neu für alt: 47,98 €)

- Versand Gutachten an HUK: 29.06.2010 

- Abrechnung HUK vom 02.08.2010 wie folgt:

- Kürzung Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auf 0,00 €

- Benennung von zwei Referenzbetrieben in der Nähe des Geschädigten

- Hinweis auf “VW-Urteil” des BGH vom 20.10.2009, VI ZR 53/09

- Prüfungsbericht DEKRA (mit Namensnennung des “Sachverständigen”)

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Interessenkonflikt beim “Idiotentest”

15.07.2010 03:07

Ex-Justizministerin: Interessenskonflikt beim ”Idiotentest”

Die SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, hält es für einen klaren Gesetzesverstoß, wenn Firmen wie Dekra, der TÜV Süd und der TÜV Thüringen nach dem Führerscheinverlust sowohl Vorbereitungskurse als auch die MPU, den sogenannten Idiotentest, anbieten. Die Fahrerlaubnisverordnung untersage diese Praxis, sagte Zypries der Frankfurter Rundschau (Donnerstagausgabe). Praktiziert wird dies jedoch unter anderem in Hessen, wo die Firma Gomobil 400 Euro teure Vorbereitungskurse zur Fahreignung anbietet.

“Ich finde es sehr problematisch”, sagt Zypries der FR, “dass durch einfallsreiche Unternehmenskonstruktionen der Eindruck entsteht, dass der TÜV Hessen Geld von der einen Hand in die andere schiebt.”

Quelle: FINANZNACHRICHTEN, alles lesen >>>>>>>>

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Facebook – Gewinne und Wettbewerbsvorteile durch Gesetzesbruch!?

„Facebook nutzt persönliche Daten als Währung“

Internetgigant Facebook holt sich persönliche Daten von den iPhones seiner Mitglieder. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht darin eine Verletzung der bestehenden Gesetze, wie sie FOCUS erläutert.

„Facebook ist zu einem Einwohnermeldeamt für die ganze Welt geworden“, sagte Ilse Aigner (CSU) zu FOCUS. Besonders eklatant sei, dass sich Facebook die Daten von unbeteiligten Dritten besorge, die das Netzwerk nicht nutzen. „Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht“, sagte Aigner. Facebook verschaffe sich so Wettbewerbsvorteile, die sie nicht in Ordnung finde.

Quelle: FOCUS, alles lesen >>>>>>>>

Da möchte man doch  Frau Aigner zurufen, schön, dass Sie auch schon aufgewacht sind. Und wo Sie gerade dabei sind, Facebook  auf die Finger zu schauen, bei vielen Versicherern im Verbund des GDV  hat man ebenfalls nicht viel mit Recht und Gesetz am Hut.  Vielleicht haben Sie ja schon mal etwas von der HIS-Datei gehört? Oder von Cotrolexpert oder von Autoonline oder von audatex? Ich wette,  mehr oder weniger umfassendere  Datensammlungen werden sich kaum finden lassen. Herr Hoenen wird Ihnen zudem gern die Funktionsweise des Schadenmanagements der Versicherer näher bringen, insbesondere dessen Umsetzung beim größten Angestellten und Beamtenversicherer, der HUK Coburg Versicherung?

Frau Aigner, kehren Sie auch vor Deutschlands Türen!?

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Das AG Essen spricht mit Urteil vom 20.5.2010 auch bei älterem Fahrzeug die BMW-Fachwerkstattstundensätze zu [11 C 321/09].

Die Richterin der 11. Zivilabteilung des AG Essen hat mit Urteil vom 20.5.2010 dem geschädigten BMW-Eigentümer die Stundenverechnungssätze einer BMW-Fachwerkstatt, wie sie der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige in seinem Gutachten aufgenommen hat, zugesprochen und die HUK-Coburg verurteilt, den restlichen Schadensersatz zu zahlen. Auffallend bei diesem Rechtsstreit war, dass durch die HUK-Coburg ein DEKRA-Prüfbericht übersandt wurde, der geringere Stundenverrechnungssätze einer Referenzwerkstatt beinhaltete, die, was sich im Rahmen der Beweisaufnahme herausstellte, gar nicht mehr aktuell waren. Jeder Leser mag sich über das Verhalten der HUK-Coburg, aber auch der DEKRA, selbst seine Gedanken machen. Die junge Richterin konnte – Gott sei Dank – nicht hinters Licht geführt werden.

Konsequenz aus diesem Urteil sollte immer sein, die von der DEKRA im sog. “Prüfbericht” angegebenen Preise zu überprüfen.  Was hindert den Geschädigten, seine Frau oder seinen Sohn bei der von der DEKRA benannten Werkstatt anzurufen und nach den marktüblichen Preisen zu fragen? Keiner, weder HUK-Coburg noch DEKRA. Vielmehr entsteht aufgrund dieses Rechtsstreitet, der ebenfalls einer breiten Öffentlichkeit, vielleicht dem wdr für die Sendung Monotor, zugänglich gemacht werden sollte, dass hier bewußt, also vorsätzlich, der geschädigte BMW-Eigentümer getäuscht werden sollte. Dass dann dabei auch noch die namhafte Prüforganisation  DEKRA mitspielt, hat mich doch gewundert, zumal die DEKRA doch immer wieder betont, neutral zu sein. Bei einem bewußten und gewollten Zusammenspiel, wie im vorliegenden Fall, kann ich beim besten Willen keine Neutralität mehr erkennen. Was meint Ihr?

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Wie Konzerne mit Werkstätten umgehen, die sich dem Diktat nicht beugen II – Dekrawitzbold

Heute kam dann die Seite 2 des Gutachtens, Fotos fehlen immer noch.

Die Ausführungen des Gutachters S. …. sind interessant:

Die durch den VN gezeigte Reparatur lag im Fernsichtfeld und ist somit als nicht fachgerecht zu bezeichnen. Zudem war noch eine länger zurückliegende Reparatur, ebenfalls im Fernsichtfeld feststellbar.

Immer vorausgesetzt, die Schadstellen hätten tatsächlich im Fernsichtfeld gelegen, wäre dies ein Ausschlusskriterium für eine Reparatur.  Korrekterweise hätte dann nicht repariert werden dürfen, die Scheibe hätten dann also 2 Schäden die nicht reparabel wären.

Dann kommt die abschließende Feststellung des Gutachters

Der Gesamtzustand der Scheibe ist, bis auf die o.a. Reparaturen als erhaltunsgwürdig zu bezeichnen.

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Wie Konzerne mit Werkstätten umgehen, die sich dem Diktat nicht beugen II

Es gibt nichts, was man nicht durch den gezielten Einsatz von fachunkundigem Personal verteuern könnte.

Ausgang Situation ist die Scheibenreparatur, die über die KRAVAG abgerechnet worden ist.  Reparatur gelungen, Kunde zufrieden, 143,50 € Kosten.

Nun erfolgte der beherzte Eingriff des allseits beliebten Ass. jur. und ein Sachverständiger wurde beauftragt. Kunde sauer Kosten stiegen um 140 € auf insgesamt 283,50 €.

Nach dem der hier schon zitierte Brief  den Kunden erreichte, sagte dieser sich, besser die Scheibe tauschen, weitere Kosten von 897,64 € abzüglich 150 € enstanden.

Gesamtkosten nach dem kühnen Einsatz von Herrn ass.jur. 1031,14 € statt 143,50 €, das ist eine negative Ersparnis (der Laie spricht von  zusätzlichen Kosten) von 887,64 € also 618 %.

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GKK erweitert Geschäftsführung

Quelle: Autohaus Online vom 02.07.2010

Die auf Schadengutachten und Gebrauchtwagenmanagement spezialisierte GKK Gutachtenzentrale GmbH mit Stammsitz in Düsseldorf erweiterte am gestrigen Donnerstag, 1. Juli, ihre Geschäftsführung. Der Bereich Technik der 100-prozentigen DEKRA Tochter wird jetzt von Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pürthner (34) geleitet, der zum selben Zeitpunkt neu in das Unternehmen eingetreten ist. Michael Vollrodt, der bereits seit 2008 der Geschäftsführung angehört, rückt zum Sprecher der Geschäftsführung auf. Der Geschäftsführung gehören weiterhin Dieter Roth und Wolfgang Linsenmaier an.

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Wie Konzerne mit Werkstätten umgehen, die sich dem Diktat nicht beugen

Ich denke es wird eine Fortsetzungesgeschichte weden, wobei ich die jeweiligen Gegenmaßnahmen erst offen lege, wenn sie zum Erfolg geführt haben. Die Dokumentation dürfte aber schon jetzt interessant sein.

Anscheinend haben die Versicherung dass VVG und die VVG-InfoV zur Nutzung der eigenen Zwecke entdeckt. Die Kaskoversicherung ist laut den jeweiligen Vertragsbedingungen eine Versicherung gegen Schadensereignisse. Ob und wo repriert wird, ist Sache des VN. Es gibt keinerlei Recht der Versicherung auf Qualitätskontrolle von Werkstatt arbeiten, das gibt die Ausklärungs- und Informationspflicht des VVG nicht her. Die Versicherung hat lediglich das Recht die Angaben über das Schadensereignis zu prüfen und die Höhe des Schadens zu ermitteln. Ob der Kunde dann eine Scheibe bei ebay kauft und selber einsetzt oder ob er bei mir reparieren lässt oder garnicht, ist allein seine Sache.

Aber es lässt sich gut damit argumentieren.

Meine Freunde von der Allianz und der Dekra:

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Vorbildliche und schnelle Schadensregulierung der HUK – leider erst nach Strafanzeige

Viele fragen sich vielleicht, warum die HUK zur Zeit das Sachverständigenhonorar weit unter der BVSK-Honorarbefragung bzw. Gesprächsergebnis BVSK-HUK reguliert. Hierzu wurde bereits im “Virus”-Beitrag vom 09.06.2010  einiges vorgetragen. Die Strategie ist einfach und klar erkennbar. Ungeachtet aller Mißerfolge der letzten 15 Jahre und tausendfacher Belehrung durch die Gerichte, will die HUK, mit aller Macht, den Markt ihrem Willen unterwerfen? Dabei ist wohl jedes Mittel recht, wie der folgende Beitrag zeigt?

Ein typisches Beispiel einer übl(ich)en Schadensregulierung durch die HUK-Coburg ”à la Basar” – und ein nachahmenswertes Beispiel dafür, wie man als rechtstreuer Bürger, völlig unbeabsichtigt, den beschleunigten Ausgleich des vollständigen Schadensersatzes auslösen kann:

Der Schaden wurde durch den Sachverständigen des Geschädigten per 22.04.2010 auf netto EUR 1.654,24 kalkuliert. Das SV-Honorar in Anlehnung an die BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 mit EUR 522,53 brutto einschl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.

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