Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

AG Berlin-Mitte verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (Az.: 102 C 3088/11 vom 08.09.2011)

Am 20.09.2011 hatten wir ein Urteil des Amtsgerichts Berlin (3 C 3118/11) hier eingestellt, das – für eine korrekte Rechtsprechung im Rahmen der fiktiven Abwicklung – wohl wegweisend sein dürfte. Hier nun ein zweites Berliner Urteil aus einer anderen Abteilung, das auch zu der Kategorie “lesenswert” zählt und zusammen mit dem anderen Urteil bei keiner Klageschrift zur fiktiven Abrechnung mehr fehlen sollte.

Mit Entscheidung vom 08.09.2011 (102 C 3088/11) wurde die HUK-COBURG HaftpflichtUnterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. durch das Amtsgericht Berlin-Mitte zur Erstattung der restlichen Schdensersatzforderung bei einer fiktiven Abrechnung verurteilt. Ausgangspunkt in diesem Rechtsstreit waren (wieder einmal) die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt. Bei dieser Entscheidung hat die Richterin daraufhin gewiesen, dass die partielle Kürzung eines Schadensgutachtens auf günstigere Stundenverrechnungssätze einer Vergleichswerkstatt der Versicherung nicht ausreicht, sondern erst ein Gegenangebot, aus dem alle Kostenpositionen der genannten “Referenzwerkstatt” hervorgehen, als Vergleichsunterlage geeignet sein kann. Als Beispiel wurde seitens des Gerichts ein Kostenvoranschlag der angeblich günstigeren Werkstatt genannt. Bei diesem Verfahren hatte die DEKRA (wie so oft) im Auftrag und nach den Vorgaben der HUK ein korrektes Gutachten bei den Stundenverrechnungssätzen heruntergekürzt.

(weiterlesen …)

Abgelegt in DEKRA, Erfreuliches, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Wiesbaden spricht mit Urteil vom 28.7.2011 -92 C 7167/10 (82)- die Sachverständigenkosten für die Teilnahme an der Gegenüberstellung gegen die HUK-Coburg zu.

Hallo sehr geehrte Captain-HUK-Leser,

immer wieder taucht das Problem der Kostenerstattungspflicht der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer von der Versicherung veranlassten Gegenüberstellung auf. Grundsätzlich hat der Versicherer keinen Rechtsanspruch auf Nachbesichtigung. In dem nachfolgend geschilderten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht in Wiesbaden ging es jedoch um eine Fahrzeuggegenüberstellung, weil der VN der Kfz-Versicherung seine Beteiligung bestritten hat. Die Versicherung hat die DEKRA zur Gegenüberstellung der Unfallfahrzeuge beauftragt. Der Geschädigte hatte den für das Schadensgutachten beauftragten Kfz-Sachverständigen auch zur Gegenüberstellung beauftragt. Dieser hat die Kosten der Teilnahme an der Gegenüberstellung berechnet. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg, wer denn sonst?, meint mit der DEKRA habe sie einen neutralen Gutachter bestellt, so dass die Teilnahme des freien Kfz-Sachverständigen nicht erforderlich gewesen sei. Deshalb übernehme sie auch nicht die Kosten des Sachverständigen für die Gegenüberstellung. Da hat das Amtsgericht die HUK-Coburg jedoch eines Besseren belehrt. Das Urteil wurde erstritten durch die Kanzlei Foerster & Partner in 65191 Wiesbaden-Sonnenberg. Lest das Urteil bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Amtsgericht Wiesbaden                               Verkündet am: 28. Juli 2011

Aktenzeichen: 92 C 7167/10 (82)

Im Namen des Volkes

Urteil

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, DEKRA, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Nachbesichtigung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile

Druckversion Druckversion

DER SPIEGEL 13/1963 “SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen”

GEBRAUCHTWAGENPREISE ,  SV-HONORARE  und  FRAUNHOFER – Nichts, was sich nicht (schon immer) manipulieren lässt?

KONZERTMEISTER TAXIEREN AUTOS

SPIEGEL-Report über Gebrauchtwagen-Schätzungen

240 000 gebrauchte Automobile wurden im vergangenen Jahr von Sachverständigen taxiert, bevor sie ihren Besitzer wechselten. Jeweils drei von vier Kunden, die 1962 einen neuen Wagen kauften, gaben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in Zahlung. In diesem Jahr soll die Zahl der Altwagen, die vor dem Verkauf von Schätzern beurteilt werden, nach dem Willen organisierter Händler weiter steigen. Denn diese Händler wollen künftig nur noch taxierte Modelle ankaufen. Die Sachverständigen, die das Schätzgeschäft betreiben, geben sich als neutrale Experten aus und notieren die von ihnen festgesetzten Preise auf Urkunden mit amtlichem Charakter. Indes, 24 Schätzungen in westdeutschen Städten haben bewiesen, daß die angeblich unabhängige Experten beeinflußt werden und Autos deshalb unterschiedlich bewerten. Ihre Schätzpreise für dieselben Wagen differierten um Beträge bis zu 1400 Mark.

(weiterlesen …)

Abgelegt in BVSK, car.casion, car.tv, carexpert, DEKRA, Fraunhofer IAO/IPA, GDV, Haftpflichtschaden

Druckversion Druckversion

DEKRA – Thomas Pleines folgt auf Prof. Dr. Gerhard Zeidler

Quelle: Autohaus Online vom 06.05.2011

Mit Wirkung zum 3. Mai 2011 hat Professor Dr.-Ing. Gerhard Zeidler (74) seine Ämter als Präsident des Präsidialrats des DEKRA e.V. und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der DEKRA SE an den langjährigen früheren Allianz-Manager Thomas Pleines (55) übergeben. Wie das Stuttgarter Unternehmen am Mittwoch mitteilte haben das oberste Kontrollgremium von DEKRA, das die Interessen von rund 25.000 Mitgliedern der Transportbranche im DEKRA e.V. vertritt, und der Aufsichtsrat der DEKRA SE bereits am Dienstag Thomas Pleines als neuen Präsidenten und Vorsitzenden berufen.

Weiterlesen >>>>

Abgelegt in Allgemein, DEKRA, Netzfundstücke

Druckversion Druckversion

Dekra sieht Zukunft des Sachverständigen in der Werkstatt

Quelle: Autohaus Online vom 13.05.2011

Die Diskussion um die Zukunft der Sachverständigen, die in Branche geführt, beschäftigt natürlich auch die DEKRA mit ihren 2.500 Sachverständigen (SV). Im Interview mit AUTOHAUS-SchadenBusiness äußert sich Dieter Roth, Geschäftsführer des Stuttgarter Unternehmens. Auf die Frage, wo er die künftigen Potenziale für den SV sieht, antwortet er: “Der SV ist der unabhängige und kompetente Ansprechpartner für den Versicherer und die Werkstatt. Die Herausforderung liegt darin, uns in die Prozesse der am Schaden beteiligten Parteien einzuklinken und sowohl dem Regulierer, als auch den Werkstätten in der Summe einen Mehrwert zu verschaffen.

Weiterlesen >>>>

Abgelegt in Allgemein, DEKRA, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Netzfundstücke

Druckversion Druckversion

Dekra-Entscheidung am 19. Mai erwartet

Quelle: Autohaus online vom 03.05.2011

Nachdem das Landgericht Stuttgart die Entscheidung in den Verfahren der BMW-Händler gegen die Dekra mehrfach verschoben hat, soll nun am 19. Mai für Klarheit gesorgt werden. Das teilte Gerichtssprecher Bernhard Schabel gegenüber AUTOHAUS Online mit. Die Autohäuser Kohl, Procar und Kaltenbach haben in der Zwischenzeit zwar ihre Klage zurückgenommen. Die Verfahren von Horn und Hakvoort sind aber noch anhängig und sollen nunmehr Mitte Mai zum Ende gebracht werden.

Weiterlesen >>>>

Abgelegt in DEKRA, Netzfundstücke, Restwert - Restwertbörse, Unglaubliches

Druckversion Druckversion

“Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit DEKRA Zertifizierung”

Insider,  wie Autoren und Kommentartoren von CH, werden wohl angesichts der nachfolgenden Pressemitteilung nicht umhinkommen, sich irritiert die Augen zu reiben, bzw. den Mund wieder zu schließen.

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit DEKRA Zertifizierung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, z. B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten.

An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.

Die Anforderungen an die Fachkunde wurden in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an die Fachkunde hohe Anforderungen gestellt werden. Detailliert führten die Richter aus, dass Datenschutzbeauftragte Computerexperten sein sollen und die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen sollten.

Quelle:  Filges Datenschutz , alles lesen: >>>>>>>>>

…. und wer zertifiziert die Mitarbeiter der DEKRA?

Abgelegt in DEKRA, Netzfundstücke, Unglaubliches

Druckversion Druckversion

Urheberrechtsverletzung der Fa. ControlExpert – Unterlassungserklärung

Nicht nur die Versicherer und die Restwertbörsen sind von der Urheberrechtsproblematik betroffen, sondern auch die sog. “Dienstleister” der Versicherungen, in Fachkreisen auch bestens bekannt unter der Bezeichnung “Auftragskürzer”. Firmen wie z.B. Car Expert, ControlExpert, DEKRA, Eucon, HP Claim Controlling, SSH usw. haben also erhebliche Rechtsprobleme, sofern sie Lichtbilder der Sachverständigen – ohne Zustimmung der Rechteinhaber – in eine oder mehrere  Restwertbörsen einstellen.

Hier nun der Fall einer Urheberrechtsverletzung, bei dem die Fa. Control€xpert aus Langenfeld, offensichtlich um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, dann letztendlich doch eine außergerichtliche Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. So  nebenbei lag auch noch eine Markenrechtserletzung vor. Obwohl sich der Vorgang bereits vor der Urheberrechtsentscheidung des BGH vom 29.04.2010 (I ZR 68/08) ereignet hatte, ist er nach wie vor topaktuell. Bei ControlXpert stand die Urheberrechtsproblematik - im Gegensatz zur beklagten Versicherung beim BGH (HUK Coburg) - wohl bereits vor der BGH-Entscheidung ebenso außer Frage, wie von den Sachverständigen seit langem entsprechend kommuniziert. Im Umfeld der Versicherer gibt es offenbar auch Leute, die, zumindest nach Aufforderung, Gesetzestexte lesen können?

(weiterlesen …)

Abgelegt in Allianz Versicherung, AUTOonline, carexpert, Control-Expert, DEKRA, EUCON - check-it, Haftpflichtschaden, HP Claim Controlling, Restwert - Restwertbörse, SSH, Unterlassung, Urheberrecht

Druckversion Druckversion

AG Norderstedt entscheidet zur Frage der Gleichwertigkeit und zu den Kosten für die Neubeschaffung eines von der Versicherung vernichteten Gutachtens mit Urteil vom 23.7.2010 – 47 C 1463/09 -

Hallo Leser,

Immer wieder wird ja die Auffassung vertreten, der besonders freigestellte Tatrichter könne auch über § 287 ZPO die Frage der Gleichwertigkeit beurteilen. Der Amtsrichter des AG Norderstedt hat in der Tat mit der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung “kurze fünfe” gemacht und die Gleichwertigkeit aufgrund des Prüfberichtes der DEKRA schlichtweg verneint und der fiktiven Schadensabrechnung des Klägers die Stundenverrechnungssätze der Mercedes-Fachwerkstatt zugrunde gelegt. Darüber hinaus hat er die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung verurteilt, die Kosten für die Neuerstellung eine von der Versicherung vernichteten Schadensgutachtens zu  zahlen.

Nachfolgend das Urteil des AG Norderstedt vom 23.7.2010 – 47 C 1463/09 –

Amtsgericht Norderstedt

47 C 1463/09 -

U r t e i l

In der Zivilrechtsstreitigkeit

des Herrn …..                                             Klägers

g e g e n

(weiterlesen …)

Abgelegt in DEKRA, Fiktive Abrechnung, Gleichwertigkeit, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, Urteile

Druckversion Druckversion

AG Berlin-Mitte sieht in DEKRA-Gutachten keine ausreichende Grundlage, den Geschädigten auf Stundensätze der markenungebundenen Alternativwerkstatt zu verweisen (Urt. v. 18.1.2011 -3 C 3354/10-).

Und im neuen Jahr geht es munter weiter mit den Schadensersatzurteilen gegen die HUK-Coburg. So hat am 18.1.2011 bereits schon wieder das Amtsgericht Berlin-Mitte über die Klage auf Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der gekürzten Sachverständigenkosten entscheiden müssen. Zudem kommt im vorliegenden Rechtsstreit noch hinzu, dass der Geschädigte zu Unrecht – wie das Gericht zutreffend festgestellt hat – auf eine preisgünstigere Referenzwerkstatt verwiesen wurde. Das DEKRA-Gutachten, in dem nur die Stundenverrechnungssätze gekürzt wurden, ist keine ausreichende Grundlage, dem Geschädigten die im Sachverständigengutachten seines Gutachters aufgeführten Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt nicht zuzusprechen. Ein Verweis aufgrund des DEKRA-Gutachtens reicht nicht. Damit steht das erkennende Gericht bereits in der Reihe vieler Instanzgerichte (CH hat verschiedentlich darüber berichtet). Lest das Urteil aber selbst.

Amtsgericht Mitte
Im Namen des Volkes
Urteil gemäß § 313a ZPO

Geschäftsnummer: 3 C 3354/10                                 verkündet am: 18.01.2011

(weiterlesen …)

Abgelegt in DEKRA, Fiktive Abrechnung, Gleichwertigkeit, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, Unkostenpauschale, Urteile

Druckversion Druckversion

« Vorherige SeiteNächste Seite »