AG Berlin-Mitte verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (Az.: 102 C 3088/11 vom 08.09.2011)
Am 20.09.2011 hatten wir ein Urteil des Amtsgerichts Berlin (3 C 3118/11) hier eingestellt, das – für eine korrekte Rechtsprechung im Rahmen der fiktiven Abwicklung – wohl wegweisend sein dürfte. Hier nun ein zweites Berliner Urteil aus einer anderen Abteilung, das auch zu der Kategorie “lesenswert” zählt und zusammen mit dem anderen Urteil bei keiner Klageschrift zur fiktiven Abrechnung mehr fehlen sollte.
Mit Entscheidung vom 08.09.2011 (102 C 3088/11) wurde die HUK-COBURG HaftpflichtUnterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. durch das Amtsgericht Berlin-Mitte zur Erstattung der restlichen Schdensersatzforderung bei einer fiktiven Abrechnung verurteilt. Ausgangspunkt in diesem Rechtsstreit waren (wieder einmal) die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt. Bei dieser Entscheidung hat die Richterin daraufhin gewiesen, dass die partielle Kürzung eines Schadensgutachtens auf günstigere Stundenverrechnungssätze einer Vergleichswerkstatt der Versicherung nicht ausreicht, sondern erst ein Gegenangebot, aus dem alle Kostenpositionen der genannten “Referenzwerkstatt” hervorgehen, als Vergleichsunterlage geeignet sein kann. Als Beispiel wurde seitens des Gerichts ein Kostenvoranschlag der angeblich günstigeren Werkstatt genannt. Bei diesem Verfahren hatte die DEKRA (wie so oft) im Auftrag und nach den Vorgaben der HUK ein korrektes Gutachten bei den Stundenverrechnungssätzen heruntergekürzt.
Abgelegt in DEKRA, Erfreuliches, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Urteile
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