BGH entscheidet über private Abschleppkosten und zu der Abtretung der Abschleppkosten an Erfüllungs Statt. (BGH Urt. v. 2.12.2011 – V ZR 30/11 -).
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachstehend gebe ich Euch ein hochinteressantes Urteil des BGH bekannt. Entschieden hat allerdings nicht der VI. Zivilsenat, sondern in diesem Fall der V. Zivilsenat. Hauptthema waren die privaten Abschleppkosten eines Supermarktbetreibers und die Zurückbehaltung des PKW bis zur vollständigen Bezahlung der Abschleppkosten. Viel interessanter – zumindest für uns – ist jedoch der Nebenkriegsschauplatz bezüglich einer Abtretung an Erfüllungs Statt. Der V. Zivilsenat des BGH sieht darin keinen Verstoß gegen das RDG. Da kann man auf den VI. Zivilsenat und dessen Entscheidung gespannt sein bezüglich der “Abtretung Erfüllungshalber”.
Viele Grüße und eine schöne Woche wünscht Euch
EuerWilli Wacker
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
V ZR 30/11 Verkündet am:
. 2. Dezember 2011
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