LG Braunschweig verurteilt HDI-Versicherung zur Zahlung u. a. weiterer Mietwagenkosten und kommt ohne Schwacke oder Fraunhofer aus
Mit Urteil vom 14.12.2011 (4 O 912/11) hat das Landgericht Braunschweig die HDI-Versicherung u. a. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 725,38 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt.
Aus den Entscheidungsgründen:
Nach den teilweisen Erledigungserklärungen der Parteien sind noch 2.899,46 EUR aus dem Klageantrag zu 1. sowie der Klageantrag zu 2. und der Klageantrag zu 3. rechtshängig. Der Betrag des Klageantrages zu 1. ergibt sich, wenn von dem die Reparaturkosten umfassenden Klageantrag zu 1. die gezahlten Nettoreparaturkosten von 5.662,04 EUR abgezogen werden.
I. Der Klageantrag zu 1 ist in dem aus dem Tenor zu entnehmenden Umfang begründet:
1. Ein Teilbetrag der Hauptforderung von 813,96 EUR des Klageantrages zu 1 ist zuzuerkennen aufgrund Anerkenntnisses.
Einzustellen in den Tenor des Klagantrages zu 1. sind mithin 813,96 €.
Streitig zu entscheiden ist damit noch eine Hauptforderung von 2.085,50 EUR.
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