Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Innovation Group kauft Wintec Autoglas

Quelle: Autohaus Online vom 07.01.2011

Die Innovation Group – nach der HUK-COBURG Versicherungsgruppe zweitgrößter Schadensteuerer in Deutschland, baut mit großen Schritten ihr Glasgeschäft aus. Zu diesem Zweck erwarb die Innovation Group 100 Prozent der Aktien der Wintec AG, einem führenden deutschen Autoglas Franchise-System.

Offiziell gehört das Wintec Autoglas System seit vergangenem Montag, 3. Januar 2011, zur Innovation Group. Mit dem vollständigen Aktienerwerb erhielt der Stuttgarter Schadensteuerer zu dem bestehenden Werkstattnetz ein bundesweit flächendeckendes Franchise-System zur Behebung von Glasschäden an Fahrzeugen.

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Das OLG Düsseldorf urteilt zur unzulässigen Rechtsdienstleistung eines Sachverständigenbüros

“Tritt jemand nach außen erkennbar als Beauftragter für einen anderen auf, liegt stets die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit vor (Kleine-Cosack, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2. Aufl., § 2 Rn. 58).”

Beauftragt ein Versicherer einen Dritten (Sachverständigenbüro, Werkstatt etc) mit der Abwicklung des Schadenfalles in der Weise, dass dieser eine Haftung gegenüber dem Geschädigten aus rechtlichen Gründen verneint, handelt es sich um eine fremde Rechtsdienstleistung seitens des vom Versicherer beauftragten Prüfdienstleisters, selbst wenn dieser durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten wird. So meine Erkenntnis aus dem nachfolgenden Urteil. Gleiches trifft m. E. auch auf einen vom Versicherer beauftragten vertraglich gebundenen Prüdienstleister zu.

§ 3 Rechtsdienstleistungsgesetz

Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

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Reiben sich die K u. L Betriebe bereits den Schlaf aus den Augen, unterdessen die Assekuranzaufsicht noch seelig träumt?

AUTOHAUS online stimmt auf das 6. AUTOHAUS-Schadenforum am 25.10.2010 ein, erfreulicherweise nicht ohne auf des Pudels Kern zu kommen.

Der ruinöse Preiskampf der Versicherer wird nicht nur auf dem Rücken der Mitbewerber ausgetragen, zunehmend negativ wirkt er sich auf den freien Markt der Kraftfahrzeugreparatur- und Lackierbetriebe aus.

Dennoch bleibt die Frage:

Warum setzt die Finanzaufsicht der wissentlichen und vorsätzlichen Kfz.-Prämienunterdeckung vieler Versicherer kein Ende?

In meinen Augen macht das 6. AUTOHAUS-Schadenforum nur Sinn, wenn die  Dienstleister im Bereich der Unfallreparatur sich dafür aussprechen, endlich Verantwortung für ihre Unternehmen, ihren Angestellten und  ihren Kunden zu übernehmen. Dazu wäre das Schadenmanagement zwingend als das wahrzunehmen was es tatsächlich ist – Betrug am Versicherten und  Betrug am Geschädigten, begünstigt durch, aber auch auf Kosten selbstständiger Marktteilnehmer? Jemand  wird zudem die Verantwortung übernehmen müssen, wenn in naher Zukunft  Insolvenzen von Reparatur- u. Lackierbetrieben, verbunden mit dem Verlust  vieler Arbeitsplätze, unabwendbar werden.

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Das BVerfG, AZ: 2 BvR 152/01 vom 14.12.2001, zur Frage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Versicherer schließen Verträge mit Sachverständigen/Organisationen, mit Reparaturwerkstätten, mit Dienstleistern wie den sogenannten Prüffirmen und mit diversen Restwertbörsen. Vertragsinhalt ist regelmäßig der Umgang, sprich die Weitergabe sensibler Daten  Unfallgeschädigter im Kasko- und Haftpflichtschadenbereich.  Die Fütterung der HIS-Datei zudem mit Unfallzeugen, mit negativ entschiedener  Anträge betreffend Berufsunfähigkeitsversicherungen incl. gesundheitlicher Einschränkungen der Interessenten als auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung dienen ausschließlich den Begehrlichkeiten von Versicherern. Laut Pressemitteilungen beträgt das Datenvolumen der HIS-Datei, auf welches allein die Mitglieder des Gesamtverbandes zugreifen können, bis zu 10 Millionen Einträgen.

Und wer die VKU 10/2010 schon aufgeschlagen hat, dem ist der Artikel: “Unfalldatenspeicherung in Europa – die Veronica-Projekte 2004 bis 2009″ sicher nicht entgangen. Sobald es erst mal gespeicherte Unfalldaten gibt, wird die Assekuranz Mittel und Wege finden, sich auch dieser zu bedienen.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich das Bundesverfassungsgericht – somit interessanterweise, weil meines Erachtens auf obige Sachverhalte übertragbar – auseinander zu setzten hatte, betrifft das Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von Prämienrückständen an Dritte durch den Versicherer.

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Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V. gegründet

Quele: Autohaus online vom 13.08.2010

Lange Zeit bereits war die Rede davon, dass die in der Branche in kürzester Zeit bekannt gewordene “Arbeitsgemeinschaft der Innovation Group Partnerwerkstätten”, kurz ArGe-IG, nicht nur bestehen bleiben müsse, sondern auf die Interessenwahrung auch anderer mit Unfallschadensabwicklung befaßten Fachbetriebe ausgedehnt werden solle. Entstanden war die ArGe-IG Anfang des Jahres als ein Zusammenschluss von Unternehmern, die aktiv gegen die Ende 2009 von Schadensteuerer Innovation Group neu ausgegebenen Partnerverträge Sturm liefen, da zahlreiche, einseitig in Stuttgart beschlossene Restriktionen als nicht hinnehmbar erschienen.

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Thomas Kettner weg und Matthew Whittall wieder Deutschland-Chef

Quelle: Autohaus Online vom 02.07.2010

Thomas Kettner, bis Ende Juni Vorstandsvorsitzender von Innovation Group Deutschland, ist am gestrigen Donnerstag “auf eigenen Wunsch” aus dem Unternehmen ausgeschieden, um eine eigene Firma aufzubauen, die aber nichts mit der Unfallbranche zu tun habe. Dies gab gestern Matthew Whittall, CEO Zentraleuropa der IG, gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager bekannt. Damit bestätigte er offiziell die Gerüchte, die unsere Redaktion seit rund zwei Wochen erreichten und sich immer mehr verdichtet hatten. Gleichzeitig mit dem Ausscheiden Kettners übernimmt Whittall in Stuttgart wieder die alleinige Führung auch des deutschen Unternehmens.

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KFZ-Schadensteuerung – das Kartell der Rechnungsdrücker formiert sich?! – Neues von der ARGE Innovation Group

Bevor ich auf das Neueste von der Stuttgarter Schadensteuerer Innovation Group, nachzulesen bei autohaus-online,  komme, möchte ich auf ein EuGH-Urteil in Sachen Kartellrecht hinweisen:

Unzulässige Maßnahmen gegen nicht dem Kartell angehörende Wettbewerber

Die Tätigkeiten des Kartells auf dem genannten Markt bestanden in der unmittelbaren und mittelbaren Festsetzung der Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen, der Aufteilung von Märkten insbesondere durch die Zuteilung von Kunden und abgestimmten Maßnahmen (mengenmäßige Beschränkungen, Preiserhöhungen und Boykottmaßnahmen) gegen nicht dem Kartell angehörende Wettbewerber. Die Mitglieder dieses Kartells kontrollierten mehr als 90 % des Marktes des Europäischen Wirtschaftsraums.

aus

EuGH: Geldbußen wegen Teilnahme an Kartell gerechtfertigt

Gerichtshof bestätigt fehlerfreie Beurteilung des Gerichts erster Instanz hinsichtlich des Grundsatzes der individuellen Bestrafung der Unternehmen

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Der Link: “Der Anspruch auf angemessene Schadenregulierung”

Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Dr.  Hans – Peter Schwintowski, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt Universität zu Berlin verweise ich mit folgendem Link zum Download seines Aufsatzes: “Der Anspruch auf angemessene Schadensregulierung” .
Bei dem Aufsatz handelt es sich um eine Kurzfassung eines anlässlich der 15. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten am 21.4.2005 in Bad Bramstedt gehaltenen Vortrages, abgedruckt in der VuR, Ausgabe 06/2005.

Zur Einführung seiner Rede weist der Professor auf die in unserem Staat bestehende Rechtsschutzlücke hin:

„…denn unserer Rechtsordnung ist eine Rechtsschutzlücke immanent, die unmittelbar mit den Kosten, der Mühe und der Zeit der Rechtsdurchsetzung und der Tatsache zusammenhängt, dass wir – anders als im amerikanischen Recht – keinen Strafschadensersatz für eine unangemessene, unfaire und womöglich psychisch zermürbende Schadensregulierung haben.“

Das Fazit, der Mangel an nennenswerten Vermögensreserven hält gerade diejenigen, welche hohe Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger, unter dementsprechend hohen finanziellen Einsatz durchsetzen müßten, von einer Klage ab. Weiter führt der Herr Professor aus:

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Podiumsdiskussion zum aktiven Betriebscoaching durch Schadensteuerer und Versicherer

Quelle: Autohaus online vom 07.05.2010

Inwieweit sollen Versicherer oder Schadenvermittler aktiv die innerbetriebliche Prozessoptimierung durch Coachingaktivitäten von außen unterstützen? Dieser Frage ging die Podiumsdiskussion nach, an der sich Repräsentanten von Versicherern und Schadensteuerern aktiv beteiligt hatten. Für die HUK-Coburg waren Partner-Manager Ullrich Bechmann sowie Daniel Thomas, Leiter Netzwerkentwicklung und -steuerung, vertreten. Vorstand Thomas Kettner repräsentierte den Schadenvermittler Innovation Group. Markus Otterbach, Schadenleiter der DEVK-Regionaldirektion Stuttgart, sowie Ralph Ganzenmüller, HDI Schadenschutzverband-Geschäftsführer, standen ebenfalls für die Versichererseite Rede und Antwort. Vor zehn Jahren hatte ein Betrieb nach Repanet-Betriebsvergleichen laut Moderator Dr. Hennemann bei durchschnittlich elf Angestellten nur einen “unproduktiven” Mitarbeiter in der Verwaltung. Heute führen bei 14 Angestellten bereits 3,5 Mitarbeiter administrative Tätigkeiten
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Innovation Group bezieht erstmals Stellung

Quelle:  Autohaus online vom 26.02.2010

Innovation Group bezieht erstmals Stellung

“Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung”, war am Mittwoch eine dreiseitige Presseerklärung überschrieben, die vom Stuttgarter Reparaturvermittler Innovation Group (IG) auch an sämtliche seiner rund 700 Partnerbetriebe per E-Mail versandt wurde. In dem Papier werden IG-loyale Partnerbetriebe sowie die Schadenchefin einer IG-Partnerversicherung zitiert und als Beleg für den eingeschlagenen Weg angeführt….

…Einflusslose Versicherer-Zeiten vorbei”

Innovation Group Europachef, Matthew Whittall, kommentiert in dem Papier: “In der Vergangenheit haben wir insbesondere für die Qualität der K+L Fachbetriebe geworben und der Großteil des vermittelten Reparaturvolumens von circa 200 Millionen Euro geht an solche Betriebe. Wir wollen weiterhin mehr Umsatz für diese Kooperationsbetriebe generieren, müssen aber gleichzeitig konkurrenzfähig bleiben.”

Whittall führt abschließend aus: “Der Kfz-Versicherungsmarkt ist härter geworden, der Kostendruck nimmt stets zu. Die Zeiten, in denen Versicherer keinen Einfluss auf den Ort der Reparatur hatten, sind längst vorbei. Aber darin besteht auch eine große Chance für Dienstleister und Betriebe, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Schließlich haben wir ein gemeinsames Ziel – einen größeren Anteil an den Unfallinstandsetzungen, die die Assekuranz zu vergeben hat.” (wkp)

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