50. Verkehrsgerichtstag in Goslar – Anwälte fordern Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige
Quelle: Fuhrpark.de vom 26.01.2012
Anwaltsverein: Versicherer wollen echte Schadensregulierung verhindern
Dem brisanten Thema “Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung” hat sich ein Arbeitskreis des 50.Verkehrsgerichtstages in Goslar gewidmet. Gerade für Fuhrparkleiter gab es dabei einige spannende Aspekte, die im Fleet Management beachtet werden sollten.
Bedenken zu objektivem Schadensmanagement
Nach Ansicht der Verkehrsanwälte hat der Sachverständige in einer Kfz-Unfallregulierung eine große Bedeutung. Er sei es, der einen Großteil des Sachschadens bestimme und damit errechne, was dem Geschädigten zusteht und was der Schädiger zu bezahlen hat. Da stößt das Schadensmanagementkonzept von Kfz-Versicherern auf Seiten der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf Bedenken. Dies sei darauf ausgerichtet, einen objektiven und unabhängigen Sachverständigen aus der Regulierung fernzuhalten.
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Siehe auch Beitrag vom 24.01.2012
Abgelegt in Erfreuliches, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Netzfundstücke, Sachverständigenhonorar, Wichtige Verbraucherinfos
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