Wenns nichts kostet, nimmts die Versicherung
Manchmal haben Versicherer schlaue Einfälle. Vor allem der Versicherer, der irgendwann in den letzten Jahren seine Ü-Punkte verloren hat…
Ich habe für meine Kundin ein Haftpflichtschadengutachten erstattet. Da der Unfallhergang noch streitig ist, wird nunmehr zunächst mit der eigenen Vollkasko abgerechnet und danach werden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die noch offenen Positionen geltend gemacht.
Nun schreibt mich die Kasko-Versicherung an, dass sie die Reparaturrechnung von der Werkstatt erhalten habe und ich diese doch bitte unter Kasko-Gesichtspunkten prüfen möge. Nun schaue ich mal in meine Buchhaltung und stelle fest, dass meine Honorarrechnung zum Gutachten noch nicht bezahlt ist und damit schon gar nicht von der Versicherung.
Also erlaube ich mir den kurzen Hinweis, dass ich
a) zunächst meine Kundin anschreibe und mir die Bestätigung einhole, dass ich in diesem Fall für den Kasko-Versicherer tätig werden darf und
b) eine Kostenübernahmezusage für die in Auftrag gegebene Tätigkeit haben möchte.
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