AG Recklinghausen verurteilt Allianz Vers. AG zur Zahlung restlichen Schadensersatzes und Nutzungsausfallentschädigung bei einem Fiktivabrechner mit Urteil vom 20.12.2011 – 57 C 219/10 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachdem wir mit dem Urteil aus Düsseldorf ein mustergültiges Urteil bei fiktiver Schadensabrechnung veröffentlicht haben, bleiben wir in Nordrhein-Westfalen und geben Euch nachfolgend ein weiteres Urteil zur fiktiven Abrechnung bekannt. Der Amtsrichter der 57. Zivilabteilung des AG Recklinghausen musste einen Rechtsstreit gegen die Allianz Vers. AG entscheiden. Die Allianz Versicherungs AG ließ das vom Geschädigten bei einem freien Sachverständigen in Auftrag gegebene Gutachten durch einen der bekannten Prüfdienstleister kürzen, und zwar um die Verbringungskosten sowie die UPE-Zuschläge und auf das Niveau der freien Werkstatt. Zu der Gleichwertigkeit wurden keine weiteren Angaben gemacht. Die allgemeinen Angriffe gegen das Gutachten des freien Sachverständigen waren für das erkennende Gericht nicht substantiiert. Das Gericht sah eine Verweisung auf die freie Werkstatt als nicht zumutbar an. Aufgrund der zögerlichen Regulierung ist auch der geltend gemachte längere Nutzungsausfall durch die beklagte Allianz Vers. AG zu entschädigen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker
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