Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Herr Kauder, Jurist und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, auf Kriegsfuß mit dem Urheberrecht

Nachfolgend ein Beitrag der hier wohl so überschrieben worden wäre:

“Vergib ihm nicht – denn er muss wissen, was er tut”

Herr Kauder habe vorgeschlagen, bei bis  zu zwei Urheberrechtsvergehen eine Verwarnung auszusprechen,  danach solle “dem Täter” der Internet-Zugang gesperrt werden. Eigentlich ein Gedanke, dem wir hier einiges abgewinnen können – Restwertbörsen adè, ControlExpert und Co ohne Internetzugang.  Aber wozu, die Gesetzeslage zum Urheberrecht ist völlig ausreichend, würde sie konsequent angewandt bzw. umgesetzt, indem gerade Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungstätigkeit nicht “nach  Nase” ausrichten würden.  Und wer kennt es nicht, das Urheberrechtsurteil des BGH – I ZR 68/08 ?

Herr Kauder jedenfalls, tappt nach “Qambo” erst neuerdings nicht mehr im Dunkeln.

Peinliche Politiker-Panne: Siegfried Kauder und das Urheberrecht

Politiker wird oft vorgeworfen, dass sie Wasser predigen und Wein trinken. Im Fall von Siegfried Kauder, CDU-Bundestagsabgeordneter, trifft das tatsächlich zu. Er hatte Internetsperren gefordert für Urheberrechtsverletzungen – und selbst eine solche begangen. Denn auf seiner Internetseite wurden mehrere Bilder verwendet, deren Urheber nicht Siegfried Kauder ist und für die er auch keine Nutzungsrechte hat.

Quelle Qambo.de, alles lesen >>>>>>>>>>

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LG Krefeld weist Berufung der HDI Versicherung gegen Urteil des AG Kempen zurück

Mit Beschluss vom 14.02.2011 (3 S 47/10) hat das LG Krefeld die Berufung der HDI Versicherung gegen ein Urteil des AG Kempen vom 09.11.2010 kostenpflichtig als unzulässig verworfen und den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückgewiesen. In diesem Verfahren ging  es um die Geltendmachung weiterer Mietwagenkosten.

Die Versicherungswirtschaft sollte ausschließlich Rechtsanwälte dieses Kalibers mandatieren! ;-)

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Berufung der Beklagten war gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Die Berufungsbegrundungsschrift ist nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten ab Zustellung des Urteils gemäß § 520 Abs. 2 ZPO bei Gericht eingegangen. Das erstinstanzliche Urteil ist den Prozessbevollmächtigten der Beklagten der ersten Instanz am 11.11.2010 zugestellt worden. Die Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung lief somit am 11.01.2011 ab. Erst am 21.01.2011 ging bei Gericht eine Berufungsbegründungsschrift, verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ein.

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…und noch ein Gedicht von Amtsrichter Eugen Menken – “Dat Sesterpäd”-Urteil zum Schmunzeln

Nicht Köln zum Schunkeln,
sondern Urteil  zum Schmunzeln!
Auf vielfachen Wunsch der Leserschaft nun zur kommenden Jecken- oder Narrenzeit (sprich: Karnevalszeit oder in südlicheren Gefilden: Faschings- oder Fastnachtszeit)  auch das bekannte Urteil des Kölner Amtsrichters Eugen Menken, das sogar in der NJW 1986 auf Seite 1266 mit Leitsätzen abgedruckt wurde mit der Überschrift “Dat
Sesterpäd” , was für Nichtkölner “Das Sesterpferd” heißt. Da ab Weiberfastnacht im närrischen Raum Mainz, Köln,  Düsseldorf und  Aachen  und auch anderswo sowie im allemannischen Fastnachts-(Ortenau-)kreis  und überall, wo die Jecken und Narren das Regiment übernehmen, keine(r) mehr in diesen Blog schaut, sollte dieses Urteil der geneigten Leserschaft auch schon vor den tollen Tagen bekannt gegeben werden. Viel Spaß.

  1. Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  2. Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren i. S. des § 833 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  3. Ein Ausschluß der Tierhalterhaftung gem. § 833 S. 2 BGB kommt nicht in Betracht, wenn das Pferdegespann einer Brauerei zur Reklame ständig mit leeren Bierfässern durch die Stadt fährt (zumal dies dem Umsatz nicht gerade förderlich ist).
  4. Beschädigt ein Brauereigaul durch Huftritt einen geparkten Pkw, hat sich damit die typische Tiergefahr i. S. des § 833 BGB verwirklicht. Der Beweggrund des Tieres ist rechtlich ebenso unbeachtlich wie der Umstand, daß auch Menschen sich gelegentlich so zu verhalten pflegen.
  5. Ein Bierkutscher, der diensteifrig dem Gebräu der eigenen Brauerei zugesprochen hat, verstößt gegen § 316 des Strafgesetzbuches (StGB), wenn er in fahruntüchtigem Zustand das Pferdegespann führt. Die Fahrerlaubnis kann ihm allerdings nicht entzogen werden.
  6. Ein “Führen” i. S. des § 316 StGB ist gegeben, wenn der Bierkutscher durch Zurufe (z. B. “Hüh” oder “Hott”) auf die Gäule einwirkt. Dies gilt jedoch nicht für Zurufe des Beikutschers.

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Urteil des AG Köln vom 22.02.1991 -266 C 498/90- zum Thema Wertminderung zum Schmunzeln.

Hallo Leute, zum Thema Wertminderung gebe ich Euch eine Lektüre, die als Abendlektüre durchaus zum Schmunzeln anregt. Es handelt sich um ein betagtes Urteil des Kölner Amtsrichters Menken, der auch bereits Urteile in Reimform abgefasst hat. Wie vor zwanzig Jahren ist auch heute noch das Thema Wertminderung aktuell, wie eh und je. Wer will, kann sich ja an dem Wertminderungsurteil des AG Köln von 1991 erfreuen. Das ganze natürlich mit einem Augenzwinkern.

266 C 498/90                                                            Verkündet am 22.02.1991

AMTSGERICHT KÖLN

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

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Rettet die Restwertbörsen – die Antwort des BVSK auf das neue HUK-Schreiben

Auch der BVSK ist inzwischen aktiv unter Bezugnahme auf das neue Rundschreiben der HUK, das gestern bei CH zur Diskussion gestellt wurde. Hier das Sonderrundschreiben 18/2010 vom November 2010:

HUK-Anschreiben in Sachen Urheberrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir gehen davon aus, dass Sie heute oder in den nächsten Tagen ein Anschreiben der HUK-Coburg erhalten haben bzw. erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, eine Erklärung hinsichtlich des Verzichtes auf Ihre Rechte aus dem Urheberrecht an Lichtbildern zu verzichten.

Wir halten sowohl das Anschreiben der HUK-Coburg wie auch die Forderung in der von der HUK-Coburg gewünschten Form für rechtswidrig.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, auf das Schreiben der HUK-Coburg nicht zu reagieren.

Die Sachverständigen, die gegenüber dem BVSK erklärt haben, dass der BVSK ermächtigt wird, das Thema Urheberrecht zu behandeln, werden ohnehin in dieser Angelegenheit durch den BVSK vertreten.

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Wie Konzerne mit Werkstätten umgehen, die sich dem Diktat nicht beugen

Ich denke es wird eine Fortsetzungesgeschichte weden, wobei ich die jeweiligen Gegenmaßnahmen erst offen lege, wenn sie zum Erfolg geführt haben. Die Dokumentation dürfte aber schon jetzt interessant sein.

Anscheinend haben die Versicherung dass VVG und die VVG-InfoV zur Nutzung der eigenen Zwecke entdeckt. Die Kaskoversicherung ist laut den jeweiligen Vertragsbedingungen eine Versicherung gegen Schadensereignisse. Ob und wo repriert wird, ist Sache des VN. Es gibt keinerlei Recht der Versicherung auf Qualitätskontrolle von Werkstatt arbeiten, das gibt die Ausklärungs- und Informationspflicht des VVG nicht her. Die Versicherung hat lediglich das Recht die Angaben über das Schadensereignis zu prüfen und die Höhe des Schadens zu ermitteln. Ob der Kunde dann eine Scheibe bei ebay kauft und selber einsetzt oder ob er bei mir reparieren lässt oder garnicht, ist allein seine Sache.

Aber es lässt sich gut damit argumentieren.

Meine Freunde von der Allianz und der Dekra:

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So bekommen wir die Versicherungen klein – Kunden müssen die Versicherungsbedingungen lesen

ein Beitrag aus dem Jahr 2008 im Forum des ZDA (Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V.)

Daher haben wir uns in meinem Betrieb entschlossen, die arme … zu unterstützen und ihr finaniell unter die Arme zu greifen.

Ab sofort bieten wir den …-Kunden, die eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung haben, die Steinschlagreparatur als kostenfreie Serviceleistung unseres Betriebes an.

Den Kunden, denen diese Serviceleistung von uns zusteht, stehen als Lektüre wärend der Wartezeit die dick umrahmten Kaskobedingungen sowie die Schreiben der …, warum diese Leistung nicht an UNS, aber an andere bezahlt wird, zum Lesen bereit.

Hieraus entwickeln sich sehr angeregte Gespräche zum Thema Versicherung und deren Geschäftsgebaren. Es könnte durchaus sein, dass dem ein oder Anderen Kunde daraufhin bewusst wird, mit was für einer Versicherung er es zu tun hat und wie sie mit den eingenommenen Versicherungsprämien umgeht.

So haben wir dann zwar im Moment kein Geld verdient, aber wir mussten den Kunden auch nicht wegschicken. Und wer weiss, vielleicht hat er im Folgejahr einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Versicherung.

Also wenn das nicht den Versicherungen Angst macht? Die Kunden kostenlos bedienen und zur “Strafe” müssen Sie die Versicherungsbedingungen und die Korrespondenz der Versicherung lesen.  Das ist ja noch besser als sich auf niedrigere Verrechnungssätze einzulassen oder halbierte Gutachterkosten.

Das soll dann eine Protest sein.

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Höhere Logik der Sparkassenversicherung: Wir lassen durch CE prüfen, denn wir haben Höchstentschädigungen

Falls jemand mit dieser Logik Schwierigkeiten hat, steht er wohl nicht alleine da.

Hintergrund, eine Rechnung für eine Scheibenreparatur (kein Austausch) wurde von der Kaskoversicherung des Kunden an Control Expert gesandt. Diese hatten einen echt guten Tag und kürzten die Rechnung gleich auf 110 €, während sie sonst nur auf 120 € kürzen. Begründung mal wieder der berühmte marktübliche Preis.

Meine Beschwerde mit dem Hinweis, dass ich mir den Differenzbetrag beim Kunden hole, wurde heute telefonisch bearbeitet.

Der Sachbearbeiter, nett freundlich und nicht ganz kompetent, erklärt mir folgendes, wobei sich die Äußerungen teilweise gegenseitig ausschlossen.

1. Stimmt, wir können nicht Ihre Rechnung kürzen, wir kürzen die Leistung die der Kunde erhält (welche Einsicht)
2. Aber wir könnten uns auch darauf berufen, dass der Kunde vermutlich (?) 150 € Selbstbeteiligung hat, dann steht ihm nichts zu.
3. Für sie wirkt das dann, wie eine Rechnungskürzung.

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AG Arnsberg verurteilt Büro Grüne Karte e. V. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 12.11.2009 (3 C 307/09) hat das AG Arnsberg das Büro Grüne Karte e. V. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 376,20 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste seiner Schätzung zugrunde, die Fraunhofer Tabelle wird abgelehnt.

Aus den Urteilsgründen:

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht restliche Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall geltend, wobei die 100%-ige Haftung des Beklagten zwischen den Parteien unstreitig ist.

Am xx.xx.2008 verunfallte der Zeuge K. mit seinem Fahrzeug, einem Opel Omega. Der Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des Unfallsverursachers. Vom 07.07. bis 17.07.2008 mietete der Zeuge bei der Klägerin ein Ersatzfahrzeug der Mietwagengruppe 5 an. Er trat mit Erklärung vom 07.07.2008 seine Forderung gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ab. Die Klägerin rechnete für die Bereitstellung des Mietwagens mit Rechnung vom 18.07.2008 einen Betrag in Höhe von 1.242,05 € ab, auf den der Beklagte am 08.08.2008 700,00 € zahlte.

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Die Allianz auf “selbstlosem” Öko-Kurs zur Durchsetzung der “sanften Unfallinstandsetzung”

Eine Versicherung, die an die Umwelt denkt ? Selbstverständlich, und zwar immer dann, wenn es ihr finanziell nützt. Da werden keine Kosten und Mühen gescheut, wie man dem folgenden Beispiel entnehmen kann.

Die Allianz hat eine Studie in Auftrag gegeben die – man glaubt es kaum – zu dem Ergebnis kommt, dass die Thesen, die die Allianz schon seit Jahren gegen den Markt propagiert, nur richtig sein können. Nachdem man in der Vergangenheit bei den Technikern nicht punkten konnte, was z.B. die Festigkeit von instand gesetzten Fahrzeugteilen betrifft, versucht man es nun mit der ökologischen Linie, indem man Leute einspannt, die von Fahrzeugtechnik und Unfallsicherheit wohl keine Ahnung haben? Dafür aber umso mehr von der Ökobilanz.

Smartrepair sowie Instandsetzung vor Erneuerung sind ab sofort umweltfreundliche Maßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz ? Ohne kostenintensive Studie wäre da wohl keiner drauf gekommen ?

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