Kostenerstattung für Privatgutachten, OLG Köln, 17 W 33/09, verkündet am 24.02.2009
Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke
Kenner der Materie werden aufhorchen – Zinn soll die Schwacke-Liste bestätigen ? Das kommt in der Praxis durchaus vor, wie das OLG Köln in seinem Beschluß vom 24.02.2009, 17 W 33/09, ausführt. Hierauf macht der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. aufmerksam. Der Beschluß kann dort heruntergeladen werden.
Quelle Hauptsache Verkehrsrecht! Anwaltsblog RA FRESE, alles lesen >>>>>>>>>
Das Urteil
OLG Köln, 17 W 33/09, 24-Februar 2009
10 0 110/07 Landgericht Bonn
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Gegen xxxx Autovermietung GmbH, hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 29.12.2008 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 16.12.2008 – 10 O 110/07 – durch die -Richterin- am 24. Februar 2009 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Wert des Beschwerde Verfahrens beträgt bis 600,00 EUR.
Abgelegt in Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke
Druckversion
2 Kommentare