Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

SWR Marktcheck – Versicherungen verzögern Zahlungen

Quelle: SWR – Marktcheck vom 26.01.2012

Wenn bei einem Autounfall die Schuldfrage eigentlich klar ist, sollte man von der Haftpflichtversicherung eine zügige Regulierung des Schadens erwarten. Doch immer wieder versuchen Versicherungen mit Verzögerungstatiken die Geschädigten hinzuhalten.

Sven-Tobias W. kann punktgenau bremsen, denn er ist von Beruf Testfahrer. Doch nicht alle Fahrzeugführer sind so professionell. So kam er bei einer verkehrsbedingten Bremsung noch zum Stehen, das Fahrzeug hinter ihm jedoch nicht mehr.

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50. Verkehrsgerichtstag in Goslar – Anwälte fordern Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige

Quelle: Fuhrpark.de vom 26.01.2012

Anwaltsverein: Versicherer wollen echte Schadensregulierung verhindern

Dem brisanten Thema “Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung” hat sich ein Arbeitskreis des 50.Verkehrsgerichtstages in Goslar gewidmet. Gerade für Fuhrparkleiter gab es dabei einige spannende Aspekte, die im Fleet Management beachtet werden sollten.

Bedenken zu objektivem Schadensmanagement

Nach Ansicht der Verkehrsanwälte hat der Sachverständige in einer Kfz-Unfallregulierung eine große Bedeutung. Er sei es, der einen Großteil des Sachschadens bestimme und damit errechne, was dem Geschädigten zusteht und was der Schädiger zu bezahlen hat. Da stößt das Schadensmanagementkonzept von Kfz-Versicherern auf Seiten der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf Bedenken. Dies sei darauf ausgerichtet, einen objektiven und unabhängigen Sachverständigen aus der Regulierung fernzuhalten.

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Siehe auch Beitrag vom 24.01.2012

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Notrufsystem E-Call vereint ADAC und GDV im Wunsch nach mehr Wettbewerb und mehr Selbstbestimmung für den Kunden

Ich lese und staune, der GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen und sein ADAC-Kollege Peter Meyer  wenden sich in trauter Gemeinsamkeit mit einen Brief hilfesuchend an Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission, zuständig für digitale Angelegenheiten. Beide sehen ihre Interessen durch die Autobauer bedroht, wenn das neue Notrufsystem ab 2015 die Autofahrer nach Unfällen und Pannen immer direkt in die Vertragswerkstätten leiten sollte. Der Kunde müsse nach Hoenen und Meyer die Entscheidungsfreiheit haben, sonst sei der  freie Wettbewerb bedroht.

Große Koalition gegen Autobauer

Der ADAC und die deutschen Autoversicherer fürchten, dass die Autohersteller ihnen mit dem neuen Notrufsystem E-Call bei der Pannenhilfe das Wasser abgraben. Gemeinsam versuchen sie nun, in Brüssel gegen die Pläne vorzugehen.

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Frontal 21: heute, 24.01.2012 21:00 – Zentralruf der Autoversicherer

Quelle: ZDF Frontal 21

Zentralruf der Autoversicherer – Nach Unfall noch mal geschädigt?

Jeder, der gerade einen Verkehrsunfall hatte, ist im Schadensfall für Hilfe dankbar. So nimmt man gerne das Angebot an, über den Zentralruf der Autoversicherer Informationen zur Versicherungs- Gesellschaft des Unfallgegners zu bekommen. Hilfreich ist dabei auch die Polizei, auf deren Unfallprotokollen oder Personenaustauschkarten die deutschlandweit einheitliche Rufnummer vermerkt ist. Doch Verkehrsrechtler warnen Unfallgeschädigte davor, sich an den Zentralruf zu wenden….

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(Thema startet bei 09:38 Minuten)

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50. Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 25. – 27. Januar 2012 – Leitung des AK IV – W. Wellner, Richter am BGH, VI. Zivilsenat

Der Verlag C.H. Beck oHG hat auf seinen Blog-Seiten das Programm des 50. Verkehrsgerichtstages vom 25 . 27 Januar 2012 eingestellt.

AK IV: Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung

- Qualifizierung und Zertifizierung -
- Fragen der Unabhängigkeit -
- Qualität und Kosten des Gutachtens -

Leitung Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof,VI. Zivilsenat,
Karlsruhe

Referent Prof. Dr.-Ing. Hans Bäumler, Professur
Kraftfahrzeugsachverständigenwesen, Hochschule München

Referent Dierk Engelke, Rechtsanwalt, Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Hamburg

Referent Dr. Henner Hörl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Verkehrsrecht, Rechtsanwälte Dr. Hörl & Kollegen, Stuttgart

Themen und Referenten, als auch die Personalie der Leitung des Arbeitskreises,  die der Fantasie durchaus freien Lauf lassen!

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Elsner-Klage gegen Allianz-Fairplay noch nicht entschieden

Quelle: Autohaus Online vom 13.01.2012

Der Grundsatz-Streit

Im Kern der Sache geht der noch im Vorjahr begonnene Rechtsstreit (wir berichteten 2011 ausführlich) darum, dass Elsner – der bekanntermaßen auch Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist – der Allianz vorwirft, eine Schadensabwicklung als Konzept mit Namen “Fairplay” zu bezeichnen, das u.a. darauf ausgerichtet sei, die Rechtsanwälte und Sachverständigen sukzessive aus der Unfallregulierungsgeschäft auszugrenzen. Die gestrige Verhandlung beschränkte sich dann allerdings relativ bald auf die Eingrenzung zu den Anwälten, nicht zuletzt deshalb, weil RA Elsner selbst kein Kfz-Sachverständiger ist.

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Siehe auch:

Beitrag vom 20.09.2011
Beitrag vom 22.09.2011

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Rettung vor dem Preisschock

Quelle: Focus Online vom 14.11.2011

Die Aufgabe ist schier unlösbar, der Job undankbar und der Posten gefährdet. Im Oktober vergangenen Jahres übernahm der Norddeutsche Jens Lison den Vorstandssessel für die Kfz-Sparte bei der Allianz. Nun muss der 46-Jährige beweisen, wie lange er sich dort halten kann. Seine beiden Vorgänger haben den Stuhl innerhalb der vergangenen 24 Monate geräumt.

Die Autoversicherung ist die Sorgensparte des Finanzgiganten. Sie schreibt Verluste. Und im vergangenen Jahr folgte dann auch noch eine besondere Demütigung: Ein Winzling aus der fränkischen Provinz nahm dem größten deutschen Versicherer die Marktführerschaft ab – zumindest teilweise. Zwar kassiert die Allianz immer noch die meisten Prämien. Aber die HUK-Coburg versichert seit 2010 mehr Autos als der Münchner Konzern.

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Das OLG Stuttgart – AZ: 6 U 107/11 und 6 U 108/11 – weist mit Datum vom 20 u. 21.12.2011 die Klagen der BMW-Vertragshändler gegen DEKRA ab

Juris informiert, nachdem das LG Stuttgart mit Urteil vom 19.05.2011 den Klagen der BMW-Händler  – wegen der Erstellung vermeintlich unrichtiger Bewertungsgutachten seitens der DEKRA – zunächst dem Grunde nach stattgegeben hatte, nunmehr die Beklagten am OLG Stuttgart mit den eingelegten Berufungen erfolgreich waren.

Haftung der DEKRA gegenüber BMW-Vertragshändler wegen fehlerhaften Gutachten?

Mehrere BMW-Vertragshändler (Kläger) machten gegenüber dem DEKRA e.V. und sein Tochterunternehmen, die DEKRA Automobil GmbH, eine Sachverständigenorganisation (Beklagte), Schadensersatzansprüche wegen der Erstellung von – behauptet – fehlerhaften Gutachten im Zusammenhang mit dem Rückkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge der BMW-Gruppe geltend. Sie hätten dadurch überhöhte Kaufpreiszahlungen an die BMW Leasing GmbH geleistet und so Schäden von mehreren hunderttausend Euro erlitten.

Das Oberlandesgericht sah eine Haftung der DEKRA wegen der Erstellung vermeintlich unrichtiger Bewertungsgutachten weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter noch aus einer Haftung nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als gegeben an.

Quelle bzw. zum Artikel: >>>>>>>>>>

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Vermisst HUK Coburg Dankbarkeit und droht daher Partnerwerkstätten mit weiter zu gewährenden Preisnachlässen?!

AUTOHAUS online veröffentlichte am 16.12.11 ein Interview von  AUTOHAUS-SchadenBusines mit dem  Chef für Kfz-Schadenmanagement und die Schadenaußenstellen (SAS) der HUK-Coburg, Thomas Geck.

Herr Geck gesteht ein, dass doch nicht alles Gold ist, was glänzt. Werkstätten gewähren Mitbewerbern die HUKschen Preisnachlässe. Das geht natürlich gar nicht! Um den Wettbewerbsvorteil aufrecht erhalten zu können, wird daher die HUK an der Preisschraube drehen müssen, so Herr Geck.

Thomas Geck gibt Ausblick auf die HUK K&L Welt 2012

(………)

AH: Wie gut sehen Sie sich und Ihre Partnerbetriebe für den weiteren
scharfen Wettbewerb gerüstet?

T. Geck: Nachdem wir hier ein in sich schlüssiges Konzept entwickelt und aufgebaut haben, vom Grundsatz her sehr gut. Eine Entwicklung, die uns nachhaltig nicht gefällt, ist die Tatsache, dass einige Wettbewerber ohne vergleichbare Volumina unser Preisniveau einfordern und einige Betriebe dieser Forderung auch noch nachkommen. Diese Entwicklung ist vor allem für die Betriebe gefährlich, weil wir gezwungen sind, den Preisabstand neu zu überdenken.

Was uns in diesem Zusammenhang immer überrascht, ist die Tatsache, dass vergessen wird, dass sich unser Preismodell von anderen (Inklusivpreisen) unterscheidet. Sei es, dass wir Holen und Bringen extra bezahlen, in Kasko auch den Ersatzwagen und vor allem, dass wir klare Umsatzversprechen geben, an denen wir uns bei den Select-Betrieben messen lassen. Oder nehmen Sie den Investitionskostenzuschlag, den wir in diesem Jahr an viele Betriebe, die in ein von uns definiertes Werkzeugset investierten, bezahlt haben. Die Betriebe sind aus unserer Sicht klar gefordert, sich über eine Volumenstaffel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preismodelle Gedanken zu machen.

Quelle: AUTOHAUSonline, alles lesen >>>>>>>>>

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Wüstenrot tappt in die Sex-Falle

Quelle: Spiegel Online -  Maria Marquart – vom 12.12.2011

Erst Ergo, jetzt Wüstenrot: Vertreter der Bausparkasse hatten Sex auf einem Firmentrip, vergnügten sich in einem brasilianischen Bordell. Das Unternehmen bemüht sich um Schadensbegrenzung, doch das PR-Desaster ist perfekt.

Hamburg – “Der Vorsorge-Spezialist” – mit diesem Slogan wirbt der Finanzkonzern Wüstenrot & Württembergische. Doch so mancher Manager dort dürfte sich ärgern, dass die Bausparkasse Wüstenrot nicht in eigener Sache besser vorgesorgt hat. Denn eine großzügige Reise für Mitarbeiter bringt das Unternehmen nun in Verlegenheit. Laut einem Bericht des “Handelsblatts” nutzten ausgerechnet einige der erfolgreichsten Vertriebsmitarbeiter einen Trip nach Brasilien, um sich dort in einem Bordell zu vergnügen.

Erinnerungen an den Sexparty-Skandal der Ergo -Tochter Hamburg-Mannheimer (HMI) werden wach.

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