Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

LG Kiel verurteilt HUK-Coburg in der Berufung zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten

Mit Urteil vom 27.04.2012 (1 S 110/11) hat das LG Kiel in der Berufung gegen das Urteil des AG Norderstedt vom 06.05.2011 (47 C 67/11) die HUK24 AG zur Zahlung auch der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Das Urteil des AG Norderstedt ist hier veröffentlicht worden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger ist Kraftfahrzeug-Sachverständiger und macht aus abgetretenem Recht einen Schadensersatzanspruch des bei einem Verkehrsunfall Geschädigten in Höhe seines Sachverständigenhonorars geltend. Die vollständige Haftung der Beklagten für die Folgen des Unfalls ist außer Streit. Die Parteien streiten um die Höhe des angemessenen Honorars. Die Beklagte zahlte vorgerichtlich knapp die Hälfte des Honorars, das sich aus einem Gesprächsergebnis zwischen dem Berufsverband der freien und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeug e. V. (BVSK) und der HUK Coburg/Bruderhilfe vom 01.11.2009 (Anlage K 5) ergibt. Die in dem Gesprächsergebnis genannten Beträge basieren ihrerseits auf einer BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 (Anlage K 8, Bl. 51-55 d. A.). Der Kläger ist nicht Mitglied im BVSK und rechnete nach den höheren Sätzen seiner Honorartabelle (Anlage K 9, Bl. 56 d. A.) ab.

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AG Norderstedt verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten, weist die Klage jedoch teilweise ab

Mit Datum vom 06.05.2011 (47 C 67/11) hat das AG Norderstedt die HUK24 zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 188,27 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die weitergehende Klage hat das Gericht jedoch nach Einstieg in die Einzelprüfung abgewiesen. Die Berufung wurde insoweit zugelassen. Dieses Berufungsurteil des LG Kiel wird ebenfalls hier veröffentlicht werden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Tatbestand

Der Kläger betreibt ein Kfz-Sachverständigenbüro. Nach einem Verkehrsunfall vom xx.xx.2010 beauftragte die Geschädigte, die S. GmbH, den Kläger mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Die Haftung der Beklagten gegenüber der Geschädigten dem Grunde nach ist unstreitig.

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AG Altenburg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 30.3.2012 – 5 C 133/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch wieder ein Sachverständigenkostenurteil gegen die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG bekannt. Wie so oft, hatte auch in diesem Fall die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Auch in diesem Fall musste der Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg Allg. Vers. AG gerichtlich vorgehen, um an die gem. § 249 BGB erforderlichen Sachverständigenkosten zu gelangen. Die HUK-Coburg hatte die Sachverständigenkosten vorgerichtlich rechtswidrig gekürzt. Die Klage wurde an das örtlich zuständige Amtsgericht Altenburg verwiesen, bei dem die Klage in vollem Umfang Erfolg hatte. Lest nachfolgend das Urteil aus Altenburg zu den Sachverständigenkosten selbst und gebt Eure Meinungen kund.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Altenburg

5 C 133/12                                                        Verkündet am 30.03.2012
Geschäftsnummer

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AG Güstrow verurteilt Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten

Mit Datum vom 03.05.2012 (63 C 210/12) hat das AG Güstrow die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 127,95 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten und den Kosten einer Halteranfrage verurteilt. Richtigerweise geht das Gericht dem Vortrag des Beklagten-/Versicherungsvertreters nicht auf den Leim, sondern stellt in erfreulich knapper Form den abgetretenen Anspruch des Sachverständigen fest. Ergebnis: ein weiterer, höchstzufriedener Kunde der HUK-Coburg!

Aus den Entscheidungsgründen:

Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt. Der Anspruch des Klägers gegen die Beklagte beruht auf §§ 398, 823 BGB. Durch die Abtretung vom 16.01.2012 ist der Kläger Inhaber der Schadensersatzforderung des Unfallgegners der Beklagten gegen diese geworden.

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AG Frankfurt am Main verurteilt Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 9.3.2012 – 32 C 2513/11 (18) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Zurich Versicherung macht offenbar alles der HUK-Coburg nach. Merken die einzelnen Versicherer denn  nicht, dass sie da auf völlig falschen Fährten unterwegs sind. So musste der erkennende Richter der 32. Zivilabteilung des AG Frankfurt am Main über die restlichen Sachverständigenkosten entscheiden, die die zurich Versicherung widerrechtlich gekürzt hatte. Die Zurich hatte, wie die HUK-Coburg schon viele Male vorher, auf den ominösen Halbsatz im BGH-Urteil vom 23.1.2007 – BGH DS 2007, 144, hingewiesen. Das erkennende Gericht hat unter Hinweis auf BGHZ 163, 362 ff., auf die auch der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – (DS 2007, 144 ff.) verweist, darauf hingewiesen, dass sie ein falsches Verständnis vom Schadensersatzrecht hat. Das Gericht hat zutreffend den halbsatz ausgedeutet. Lest das urteil aber bitte selbst. Nachfolgend das  Urteil aus Frankfurt am Main zum Thema Sachverständigenkosten.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Euer Willi Wacker

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Urteilslisten Update – 05/2012

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die “alten Listen” zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                 Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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LG Bonn entscheidet zu der merkantilen Wertminderung und zu den Sachverständigenkosten für vorgerichtliches Gutachten mit Berufungsurteil vom 9.8.2011 -8 S 236/10-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein interessantes Urteil der Berufungskammer des LG  Bonn zum Thema Wertminderung und Sachverständigenkosten. Der im erstinstanzlichen Verfahren eingeschaltete Sachverständige hatte einen merkantilen Minderwert bei einem Ausbrennen des Fahrzeuginnern durch eine Verpuffung bei Reparaturarbeiten an der Gasanlage verneint. Dem war das AG Siegburg gefolgt. Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Der in zweiter Instanz beauftragte Sachverständige schätzt den Minderwert auf 700,– €. Dem ist die Berufungskammer gefolgt. Ein derartiger Minderwert erscheint auch nachvollziehbar bei den Beschädigungen. Im übrigen dürfte ein derartiger Verpuffungsschaden auch offenbarungspflichtig sein, so dass jeder Käufer einen Preisnachlaß erwartet und durchsetzt. Interessant ist auch die Bwegründung zu den Sachverständigenkosten bezüglich des vorgerichtlich vom Kläger eingeholten Gutachtens. Schon allein wegen des Minderwertes war dieses Sachverständigengutachten erforderlich. Zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs auf Wertminderung war das Gutachten erforderlich und damit dessen Kosten vom Schädiger gem. § 249 BGB zu ersetzen. Auch das hat die Berufungskammer sauber herausgearbeitet. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt mit sauber begründetem Urteil die Zurich Insurance Versicherung zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 9.3.2012 – 32 C 2512/11 (18) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch wieder ein aktuelles Urteil zu den erforderlichen Sachverständigenkosten bekannt. Es handelt sich um ein Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 9.3.2012. Der klagende Sachverständige war und ist aktivlegitimiert.  Aufgrund des letzten BGH-Urteil zur Forderungseinziehung dürfte sich das Thema für die Versicherer auch erledigt haben. Mietwagenunternehmer und Sachverständige sind zur Einziehung der Kosten berechtigt, wenn nur noch über diese Kosten Streit besteht.  Bei den erforderlichen Sachverständigenkosten nimmt der erkennende Amtsrichter – zutreffend – BGHZ 163, 182 ff. zur Ausdeutung des immer wieder von den Versicherern vorgetragenen Halbsatzes des BGH-Urteils vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – hinzu. Die Beweis- und Darlegungslast, dass der Sachverständige sich als zu teuer erweisen sollte, liegt beim Schädiger und nicht, wie die Versicherer meinen, beim Geschädigten. Das hat der erkennende Richter der 32. Zivilabteilung des AG Frankfurt sauber und nachvollziehbar herausgearbeitet. Schon von daher ist das amtsgerichtliche Urteil lesenswert. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen ab. 

Viele Grüße und eine schöne Restwoche.
wünscht Euch Euer Willi Wacker

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Kritisches mit historischem Hintergrund: LG Paderborn äußert sich im Berufungsurteil zur notwendigen Qualifikation des Sachverständigen mit Urteil vom 25.7.2002 -1 S 68/02-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

um es vorweg zu sagen, das nachstend aufgeführte Berufungsurteil des Landgerichts Paderborn ruft Kritik hervor. Die vom Gericht aufgestellten Anforderungen  zur Erkundigungspflicht des Geschädigten bezüglich der Qualifikation des Sachverständigen sind fragwürdig.  Demnach muss der Sachverständige – vor Beauftragung – wohl erst seinen Lebenslauf vorlegen? Der Ruf nach Qualifikation bzw. qualifizierten Gutachten ist sicher berechtigt. Aber so wie das LG Paderborn es vormacht,  geht es trotzdem nicht!  Im übrigen dürfte das Urteil auch insofern falsch sein, als das Gericht die Werkstatt des Geschädigten als dessen Erfüllungsgehilfe ansieht, dessen Fehler hinsichtlich der Auswahl des Sachverständigen der Geschädigte sich zurechnen lassen müsse gem. §§ 254, 278 BGB. Der BGH hat mit Urteil vom 29. Okt. 1974 – VI ZR 42/73 -  in BGHZ 63, 182 ff. darauf hingewiesen, dass die Werkstatt nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist. Imhof / Wortmann hatten in ihrem Aufsatz “Die Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten i.S. des § 249 BGB und die Beweislastverteilung” in DS 2011, 149 ff. ausdrücklich darauf hingewiesen. Lest aber selbst, denkt aber bitte daran, dass das Urteil kritisch betrachtet werden muss, und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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AG Rostock verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten

Mit Urteil vom 24.04.2012 (49 C 1/11) hat das Amtsgericht Rostock die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 127,00 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht erteilt dem “Gesprächsergebnis BVSK – HUK-Coburg/Bruderhilfe” eine eindeutige Absage. Dieses Urteil enthält insoweit eine Besonderheit, als es ein Urteil vom 20.10.2011 nach einer Gehörsrüge aufhebt. Ein Vorgehen eines Richters, das Anerkennung verdient. Dennoch sind einige Punkte in dem Urteil in höchstem Maße kritikwürdig.

Aus den Entscheidungsgründen:

Auf die zulässige und begründete Anhörungsrüge war das Urteil vom 20.10.2011 aufzuheben und der Klage stattzugeben.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung einer weiteren Vergütung in Höhe von € 127,00 aus §§ 631 Abs. 1, 398, 823 BGB i.V.m. § 115 VVG.

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