Behaupten contra Beweisen
In den letzten Monaten habe ich verstärkt festgestellt, dass sich bei einigen Versicherern die Unsitte
behaupten statt beweisen
verstärkt eingenistet hat.
Beispielsweise wird behauptet ein Fahrzeug habe einen reparierten (oder unreparierten) Vorschaden, der durch den Geschädigten und dessen SV nicht angegeben worden sei. Da dem Geschädigten in seiner Haltedauer von drei Jahren kein Vorschaden bekannt ist und er das Fahrzeug unfallfrei gekauft hat, wird der Versicherer schriftlich gebeten mitzuteilen wo und in welchem Umfang der Schaden vorhanden gewesen sein soll bzw. wann dieser eingetreten ist. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Anwalt des Geschädigten bleibt der Versicherer stumm. Eine Selbstauskunft über die Informa GmbH zum Fahrzeug ergab, dass an dem Fahrzeug noch nie ein Schaden abgrechnet worden ist oder geltend gemacht wurde.
Abgelegt in Haftpflichtschaden, HIS - Uniwagnis, Nachbesichtigung, Stellungnahme, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Willkürliches
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