LG Berlin entscheidet in einem Fiktivabrechnerfall zu dem Schadensumfang, zu den Stundensätzen der Markenwerkstatt, zum behaupteten Nachbesichtigungsrecht und zu den Sachverständigenkosten mit hervorragendem Urteil vom 13.7.2011 – 42 O 22/10 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend gebe ich Euch ein hervorragendes Urteil der Einzelrichterin der 42. Zivilkammer des LG Berlin vom 13.7.2011 bekannt. Es ging um einen Fiktivabrechner, bei dessen Fahrzeugschaden die Stundensätze der markengebundenenen Fachwerkstatt, der Mercedes-Benz-Werkstatt, zugrundegelegt wurden. Ausserdem ging es um den adäquat kausal eingetretenen Unfallschaden am Fahrzeug. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung meinte, zunächst noch nicht einmal einen Vorschuss zahlen zu müssen, solange nicht eine sog. Nachbesichtigung durch ihren Sachverständigen erfolgt sei. Insoweit hat die Richterin zutreffend zu dem von der Versicherung beanspruchten Nachbesichtigungsrecht eingehend Stellung genommen und auch zu den Urteilen, die die beklagte Haftpflichtversicherung zur Stützung ihres angeblichen Rechtes auf Nachbesichtigung angeführt hat. Keines der Urteile hat sich als stichhaltig herausgestellt. Es handelte sich um einen wenig hilfreichen Sachvortrag der beklagten Haftpflichtversicherung, denn es gibt keinen generellen Anspruch der Versicherung auf Nachbesichtigung. Das hat zutrfffend das LG Berlin festgestellt. Und schließlich musste die Richterin noch über die erforderlichen Sachverständigenkosten entscheiden. Insgesamt ein äußerst interessantes Urteil zu den Rechten des Geschädigten. Der eine oder andere versicherungsgesteuerte Kommentar wird wieder sagen, dass derartige Urteile doch nicht eingestellt werden sollten. Da bin ich anderer Meinung. Diese Urteile müssen veröffentlicht werden und auch über dieses Forum hinaus.
Viele Grüße
Euer Willi Wacker
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