Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Keine Übertragung der Grundsätze des JVEG auf Privatgutachter – eine Anmerkung von Wortmann zum Urteil des LG Regensburg v. 12.7.2011 – 2 S 60/11 – in DS 2011, 336.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser!

Das Urteil des Landgerichtes Regensburg vom 12.7.2011 – 2 S 60/11 – hatte ich hier im CH-Blog bereits eingestellt. Weil das Urteil auch hinsichtlich der Begründung so interessant ist, hat der C.H.Beck-Verlag dieses Urteil auch veröffentlicht und mit einer Anmerkung von Herrn Rechtsassessor F-W Wortmann versehen. Wegen der freundschaftlichen Verbindung zur Redaktion der Zeitschrift “Der Sachverständige” hat der C.H.Beck-Verlag freundlicherweise erneut einen kostenfreien Link zu dieser Plattforn gesetzt, so dass auch viele Leser dieser Plattform die Urteilsanmerkungen lesen können. Wir möchten uns daher bei Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch vom C.H.Beck-Verlag recht herzlich bedanken. 

Grundtenor ist, dass die Grundsätze des JVEG nicht auf Privatgutachter übertragen werden können und dürfen. Obwohl das Thema  mit dem damaligen ZSEG um 1995 herum akut war, und die Rechtsprechung und Literatur eine Übertragung der Grundsätze des ZSEG auf Privatgutachter verneinte, wird dieses Thema von den Anwälten der HUK-Coburg jetzt wieder aufgegriffen. Die Sparzwänge der HUK-Coburg lassen grüßen. 

Lest bitte selbst und bildet Euch Eure Meinungen.

Hier nun der Link auf  DS 2011, 336 >>>>

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“Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro”

Zwei gut recherchierte und daher lesenswerte Beiträge von auto motor sport zur Thematik

“Fallstricke der Versicherer bei der Kraftfahrzeugschadenregulierung – ein Milliarden schweres Betrugsgeschäft?”

Haftpflichtversicherung

(06.09.2009)

Betrug bei Schadensfällen

Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro

Branchenkenner gehen davon aus, dass diese jährlich zwei Milliarden Euro einsparen – auf Kosten der Geschädigten. Und sie sind enorm kreativ bei der Auslegung der Rechtslage – siehe Kürzung der Werkstatt- Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung. Dabei hatte der Bundesgerichtshof bereits 2003 eine Lanze für die Verbraucher gebrochen: Das Unfallopfer darf als Vergleichsmaßstab die Stundenlöhne von Vertragswerkstätten anlegen. In der Rechtsprechung herrscht nach dieser Ansage die Meinung vor, dass der Geschädigte sich nicht auf freie Werkstätten verweisen lassen muss.

Quelle: auto motor sport   alles lesen: >>>>>>>>>

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Ist jetzt jeder der in der HIS-Datei steht für die HUK-Coburg ein Betrüger?

…  jeder der seine Rechte kennt und auch wahrnimmt, wohl auf jeden Fall!?

Unglaublich wie die HUK-Coburg mit Hilfe der Presse ihre Unterstellungen -  ohne jeglichen Nachweis vorzulegen – in die Öffentlichkeit trägt.

Laut einer Studie der Versicherungswirtschaft ist jeder zehnte Schaden frei erfunden oder zu hoch angesetzt. Bei einem Schadensaufkommen von 42 Milliarden Euro entstehen so jährlich allein bei den deutschen Schadens- und Unfallversicherern Einbußen in Höhe von bis zu vier Milliarden Euro.

Dies alles, damit der Versicherer im Kraftfahrzeugschadenfall an Lichtbilder der verunfallten Fahrzeuge kommt und zudem den Geschädigten das Schadenmanagement der HUK übergeholfen werden kann.

Welche Aussage noch ließ sich Herr Heitmann vor nicht all zu langer Zeit entlocken:

“Unser Ziel ist es, Haftpflichtschäden wie Kaskoschäden zu behandeln.?

Der Pressesprecher der HUK – Herr  Brendel – fungiert dann im verlinkten Artikel auch gleich als Wegbereiter:

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Die Sachverständigenkosten im Quotenfall – ein Beitrag in der Zeitschrift “Der Sachverständige” (DS 2011, 265).

Sehr geehrte Captain-HUK-Leserschaft!

In dem neuen Heft der Zeitschrift “Der Sachverständige” hat Herr Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann einen Beitrag zu den Sachverständigenkosten im Quotenfall veröffentlicht. Die Chefredakteurin der Zeitschrift “Der Sachverständige”, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch,  hat es wieder einmal ermöglicht, dass der Beitrag auf Grund der guten freundschaftlichen Beziehungen zu diesem Blog mittels eines kostenlosen Links auf unserer Plattform  erscheint und damit von allen Captain-HUK-Lesern und -Leserinnen gelesen werden kann. Für diesen kostenlosen Link bedanken wir uns recht herzlich bei Frau Jackisch. Nachstehend der Beitrag mit dem Titel:

Sind die Sachverständigenkosten beim Mitverschulden des Geschädigten zu quoteln?

Gebt auch hier bitte Eure Meinungen ab.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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HUK-Coburg in der Kritik – ZDF-Recht-brisant – heute Wiederholung auf 3Sat um 18:30 Uhr

Wer die Sendung bereits am Freitag gesehen hat, weiß worum es u. a. geht.  Es steht die HUK-Coburg Versicherung mit ihrer “neuen” Rechtsschutzversicherung in der Kritik.

Von unrechtmäßiger Datenweitergabe ist zunächst die Rede. Die HUK-Haftpflicht informiert mal eben die HUK-Rechtsschutz über den Schadenfall. Diese übt umgehend massiven Druck auf den Versicherungsnehmer aus. Er soll den vom Versicherer gewünschten Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dies, obwohl dieser schon längst von seinem Recht der freien Anwaltswahl Gebrauch gemacht und den Anwalt seines Vertrauens beauftragt hatte.

Weiter geht es mit einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall. Der Kasko-Versicherer gibt bei (s)einer Sachverständigen-Organisation?, es ist nicht die DEKRA, ein Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige übersieht an der Corvette   u.a. Verkerssicherheits relevante Schäden und weist in der Kalkulation eine Reparatur von gerade mal 6.000,00 Euro aus.

Es kommt zum Sachverständigen-Verfahren.

Der tatsächliche Schaden beläuft sich, allerdings nicht wie im Bericht dargestellt, auf 15.000 Euro, sondern liegt, nach der Information des am Sachverständigen-Verfahren beteiligten Gutachters – tatsächlich bei vom Kasko-Versicherer gezahlten – knapp 25.000 Euro.

Der Link zur  Sendung -  ZDF Mediathek – Interessant wird’s nach ca. 12 Minuten.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1421622/Das-Spiel-der-Rechtsschutzversicherer

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Versicherer in der Kritik?! ZDF-Infokanal – TV-Sendung am Freitag, 26.08.2011 um 21:30 bzw. am Sonntag um 18:30 Uhr auf 3Sat

Die Sendung:

Recht brisant

Gerichtsreporter berichten  – Moderation: Bernd-Ulrich Haagen

wird sich in einem Beitrag mit

- Das Spiel der Versicherer. Unterbinden Rechtsschutzversicherer die freie Anwaltswahl?

befassen

- zudem gibt es kurze Infos zum Verkehrsrecht.

 

Wiederholt wird die Sendung am Sonntag 28.08.2011 -  18:30 Uhr auf  3Sat.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1421622/Das-Spiel-der-Rechtsschutzversicherer

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BVSK-Honorarbefragung 2011 läuft auch mit Beteiligung von Nichtmitgliedern?

In der vom Bundesanzeiger-Verlag herausgegebenen Zeitschrift des BVSK “Der Kfz-Sachverständige” 2011 Heft 3 war auf Seite 11 zum Thema BVSK-Honorarbefragung 2011 folgender Artikel von Herrn Rechtsanwalt Elmar Fuchs als Geschäftsführer des BVSK e.V. zu lesen, den ich wortwörtlich der  Leserschaft dieses Blogs bekannt gebe: :

“Honorarbefragung 2011

Der BVSK führt derzeit die traditionelle Honorarbefragung durch, an der sich weit über 500 Mitglieder beteiligt haben. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Honorarbefragung mindestens 90 % der BVSK-Mitglieder beteiligen werden.

Eine Honorarbefragung ist naturgemäß dann aussagekräftig, wenn ein Großteil des Marktes der Kfz-Sachverständigen in der Befragung erfasst wurde. Der BVSK eröffnet daher die Möglichkeit, dass sich auch Nichtmitglieder an der Befragung beteiligen.

Nutzen Sie die Chance, zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen, die Honorarbefragung auf ein möglichst  breites Fundament zu stellen. Der nachfolgend abgedruckte Fragebogen – den Sie auch als separate Beilage in diesem Heft finden – kann per Fax an die BVSK-Geschäftsstelle (030/25378510) übermittelt werden.

(weiterlesen …)

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HUK-Coburg bemüht jetzt neben der Control-Expert auch die Attest-Expert GmbH.

Im Newsletter 10/2011 der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutschen Anwaltvereins) wurde auf die neue “Kontrollfirma” in Diensten der HUK-Coburg hingewiesen. Allerdings mahnt der DAV völlig zu Recht zur Vorsicht.

Die HUK-Coburg dachte sich, was bei Sachschäden gut funktioniert, muss doch auch bei Personenschäden gehen. Zur “Prüfung” von Sachschäden war dereinst die Firma Controlexpert gegründet und als Dienstleister mit ins Boot genommen worden. Eigentlicher Zweck war aber nicht die “Prüfung” von Sachschäden aus Verkehrsunfällen, sondern die widerrechtliche Kürzung der berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten. Insbesondere bei der Frage der Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten wurde auf die niedrigeren Werte durch die Fa. Controlexpert verwiesen.

Was also bereits gut klappt, muss doch auch noch ausbaufähig sein, dachten sich die Herren in Coburg und ersannen die Übertragung des Prinzips auf Personenschäden? Aber Achtung!

Der DAV schreibt hierzu wie folgt:

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“Die Erforderlichkeit i.S.d. § 249 BGB und die Beweislast” (DS 2011, 149)

Unter dieser Überschrift haben Herr Rechtsanwalt Lutz Imhof und Herr Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann in der Zeitschrift “Der Sachverständige” im Heft 5  des Jahrgangs 2011 einen lesenswerten Beitrag zum  § 249 BGB und zu der Frage, wer die Beweislast für die Erforderlichkeit trägt,  veröffentlicht . Dank des guten Verhältnisses zu der Frau Chefredakteurin der Zeitschrift “Der Sachverständige” hat der C.-H. Beck-Verlag es wieder ermöglicht, dass durch einen entsprechenden Link der Beitrag auch hier im Captain-Huk-Blog erscheinen kann. Im Namen dieses Blogs bedanke ich mich bei Frau Rechtsanwältin Jackisch für die unentgeltliche Zurverfügungstellung des Beitrages.

Die Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten i.S. des § 249 BGB und die Beweislastverteilung - DS 2011, 149

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Die Berücksichtigung der Verrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten bei der Kfz-Schadensermittlung (DS 2011, 62).

Mit dieser Überschrift hat Herr Rechtsassessor Wortmann einen neuen interessanten Aufsatz in der Zeitschrift “Der Sachverständige” im C.H.Beck-Verlag veröffentlicht. Damit auch einem größeren Leserkreis dieser interessante Aufsatz bekannt gegeben werden kann, hat  der Beck-Verlag, wegen der besonderen Nähe zu dem Autor, sich erfreulicherweise wieder bereit erklärt, den Aufsatz auch hier im Captain-Huk-Blog zu veröffentlichen, indem ein entsprechender Link zu beck-online kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.

Die Berücksichtigung der Verrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten bei der Kfz-Schadensermittlung – DS 2011, 62

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