Erneutes Sachverständigenhonorarurteil gegen HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG
Das Amtsgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 22.11.2007 (5 C 489/07) erneut in einem Sachverständigenhonorarrechtsstreit gegen die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG entschieden. Gleichzeitig hatte das Amtsgericht Saarbrücken in dem Urteil auch über die vom Kläger geltend gemachten Überprüfungskosten für eine Überprüfung eines DEKRA Reparatur-/Schadensberichtes entschieden und diese Überprüfungskosten dem Kläger als erforderlichen Schadensbetrag im Sinne des § 249 BGB zuerkannt.
Das Urteil hat folgenden Tenor:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 338,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie weitere 30,16 € zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Die Entscheidungsgründe des Urteiles gebe ich wortwörtlich, allerdings teilanonymisiert, wieder:
Abgelegt in DEKRA, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, Ueberprüfungskosten, Urteile
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