Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Urheberrecht: Sensationelle Kehrtwende bei der Württembergischen Versicherung AG ?!

Bereits am 16.12.2009 und am 07.07.2010 hatten wir in Sachen Urheberrechtsverletzung der Württembergischen Versicherung AG berichtet. Unter anderem vertrat die Württembergische Versicherung bei den zugrundeliegenden Prozessen die (irrige) Auffassung, dass eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich das Recht habe, die Lichtbilder des Sachverständigen in eine Restwertbörse einzustellen. Verlorene Prozesse waren aber offensichtlich noch nicht genug, denn auch in Folge war die Württembergische immer noch auffällig bei Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Einstellung der Gutachten/Gutachtenlichtbilder in sog. Restwertbörsen. Darüber hinaus versuchte man entsprechende Verfehlungen immer als “Einzelfall” darzustellen; die “Einzelfälle” konnten jedoch als systematisches Vorgehen widerlegt werden. Nun scheint die große Wende eingetreten zu sein? Die Württembergische Versicherung hat inzwischen wohl (auch) festgestellt, dass es sich bereits beim Einscannen des Gutachtens samt Lichtbildern um eine Urheberrechtsverletzung handelt (Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material)?

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SWR Marktcheck – Versicherungen verzögern Zahlungen

Quelle: SWR – Marktcheck vom 26.01.2012

Wenn bei einem Autounfall die Schuldfrage eigentlich klar ist, sollte man von der Haftpflichtversicherung eine zügige Regulierung des Schadens erwarten. Doch immer wieder versuchen Versicherungen mit Verzögerungstatiken die Geschädigten hinzuhalten.

Sven-Tobias W. kann punktgenau bremsen, denn er ist von Beruf Testfahrer. Doch nicht alle Fahrzeugführer sind so professionell. So kam er bei einer verkehrsbedingten Bremsung noch zum Stehen, das Fahrzeug hinter ihm jedoch nicht mehr.

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Neues Gesprächsergebnis BVSK 2012 / HUK Coburg ?

Der Redaktion liegt ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HUK Coburg an den Rechtsanwalt eines Geschädigten vor, in dem seitens der HUK auf ein “Gesprächsergebnis BVSK 2012 -HUK-COBURG” hingewiesen wird, das, wie seit vielen Jahren “üblich”, von der HUK zum Anlass genommen wurde, das Sachverständigenhonorar nur teilweise auszugleichen.

Gibt es tatsächlich ein solches “Gesprächsergebnis BVSK 2012 – HUK Coburg”, wie von der HUK behauptet, dann sollte sich der BVSK ggf. wieder dem Kartellamt erklären, oder handelt es sich hierbei vielmehr um das “Honorartableau 2012 HUK Coburg”, wobei die Wahrheit dann wieder einmal im Rahmen “vorsätzlicher Fehlinterpretation” durch die HUK auf der Strecke geblieben wäre?

Aber wer weiß? Vieleicht  steckt in dem Schreiben mehr Wahrheit, als den Akteuren lieb ist? Möglicherweise handelt es sich um ein Eingeständnis durch die HUK, indem das “Honorartableau 2012 HUK Coburg” lediglich als das dargestellt wird, was es eigentlich ist:

Ein weiteres Gesprächsergebnis (wettbewerbswidrige Honorarabsprache? / Sondervereinbarung) mit dem BVSK?

Auch in diesem Fall fällt die Angelegenheit wohl in den Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes?

Siehe hierzu auch den Beitrag vom 25.11.2011

Hier nun das Schreiben der HUK-Coburg Versicherung vom 05.01.2012:

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LG Duisburg weist die Berufung der HUK-Coburg gegen eigene VN im Kaskoprozess zurück (Berufungsurteil des LG Duisburg vom 11.1.2012 – 11 S 129/11 -) und bestätigt damit das Urteil des AG Mülheim / Ruhr im Prozess VN gegen HUK-Coburg ( Urt. des AG Mülheim / Ruhr vom 16.6.2011 – 23 C 311/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser!

Zum Wochenende nun ein Schmankerl aus der HUKschen Überraschungskiste. Erst muss die VN gegen ihre eigene Kasko-Versicherung klagen. Wer war wohl die beklagte Kasko-Versicherung? Aber natürlich die HUK-Coburg. Der Rechtsstreit lief vor dem örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht in Mülheim an der Ruhr. Das zutreffende Urteil  des Amtsrichters der 23. Zivilabteilung des AG Mülheim / Ruhr lautete, dass die beklagte HUK-Coburg Allg. Versicherungs AG verurteilt wurde, 978,34 €nebst Zinsen und Kosten zu zahlen. Soweit das AG Mülheim a.d. Ruhr.

Was macht die HUK-Coburg? Sie hat nichts besseres zu tun, als durch ihre Rechtsanwälte gegen das Urteil des AG Mülheim / Ruhr Berufung an das LG Duisburg einzulegen. Nun ging das Berufungsverfahren HUK-Coburg gegen eigene VN. Bravo! Eigene Kaskoversicherung geht im Berufungsverfahren gegen eigenen VN vor. Prima, oder? Natürlich und folgerichtig hat die Berufungskammer des LG Duisburg die Berufung auf Kosten der HUK-Coburg zurückgewiesen. Die Folge ist, dass die HUK-Coburg trotz Wirtschaftlichkeitsgebotes, das sie doch immer so hoch hält, nunmehr Gerichts- und Anwaltskosten für zwei Instanzen zu tragen hat. Darüber hinaus hat dieser Rechtsstreit gezeigt, wie die HUK-Coburg ihr Verhältnis zum Kunden sieht.   Notfalls wird auch die “heilige Kuh Kunde” geschlachtet, wenn nur ein paar Euro dabei herausspringen?

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HUK Coburg mit Koordinationsschwierigkeiten – oder doch nur Kalkül? Das “Gesprächsergebnis” und die Sachverständigenkosten. The never ending story.

Das “Gesprächsergebnis” ist tot – es lebe das “Honorartableau 2012 HUK-Coburg”.

So zumindest die Überschrift des Beitrages vom 25.11.2011.

Tot gesagte leben bekanntlich länger; denn ganz so tot scheint das Gesprächsergebnis BVSK / HUK-Coburg 2009 für die HUK nämlich noch nicht zu sein? Vor allem, wenn es der HUK nützt bzw. wenn man damit beim Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolgern) ein wenig “in die Tasche greifen” kann? Das Honorartableau 2012, das nach den Ankündigungen der HUK schon seit dem 01.11.2011 “im Einsatz” sei, scheint das Budget der HUK nun doch über Gebühr zu belasten, wenn das Gesprächsergebnis 2009, dem zumindest der BVSK im Rahmen der Kartellamtsermittlung “abgeschworen” hatte, nun bei der HUK wieder aus der Schublade geholt wird? Oder sind vielleicht einige Außenstellen von dem “neuen Prüfungsmaßstab” noch gar nicht informiert? Im Zeitalter von E-Mail & Co. eher unwahrscheinlich – aber wer weiß? Auf alle Fälle geht diese Sache (wie so oft) am Ende wohl wieder richtig in die “HUK´schen Hosen”. Bleibt nur zu hoffen, dass der VN das (üble) Spiel seiner Versicherung irgendwann durchschaut und nicht als weiterer Eintrag in der Urteilsliste bei Captain HUK verewigt wird.

Hier das aktuelle (inhaltlich alt bekannte) Schreiben der HUK an den Sachverständigen vom 20.12.2011:

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Dreist, dreister, oberdreist, DEVK

Eine ähnliche Überschrift hatten wir bereits bei der Axa, der VHV und bei der Basler Versicherung. Trifft aber auch bei dieser Versicherung den Nagel voll auf den Kopf.
Bei der DEVK meint man wohl inzwischen, der Schädiger habe Rechte am gegnerischen Fahrzeug erworben, sofern der Versicherungsnehmer der DEVK irgendwelche Fahrzeugschäden bei Dritten verursacht?
Hier ein Schreiben der DEVK an den Rechtsanwalt des Geschädigten vom 04.01.2012:

Datum: 04.01.2012

Ihr Ansprechpartner: Frau …

SCHADEN-NR.: …

Bezug: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

Um das Gutachten prüfen zu können, würden wir das Fahrzeug Ihres Mandanten gerne durch einen unserer Sachverständigen nachbesichtigsn lassen. Teilen Sie Ihrem Mandanten bitte mit, dass er sich zwecks Terminabsprache mit uns in Verbindung setzen möchte.

Wir werden eine Restwertprüfung veranlassen, das beschädigte Fahrzeug darf nicht ohne vorherige Rücksprache mit uns veräußert werden.

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Schreiben eines ADAC Verkehrsanwaltes wegen SV Honorarkürzung der HUK

Mir hat ein ADAC Verkehrsanwalt mitgeteilt, dass von Seiten der HUK Versicherung, mein Honorar gekürzt wurde. In diesem Schreiben heißt es wie folgt:

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

…..

Herrn

Enrico Kuron
Sachverständigenbüro
Oskar-Arnold-Straße 14
08056 Zwickau

Per Email

Ihr Kunde: …
Unfall vom 18.11.2011

Sehr geehrter Herr Kuron,

in der Anlage überreichen wir Ihnen das Schreiben der Versicherung vom 30.11.2011.

Die Versicherung hat als Sachverständigenhonorar einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an Sie überwiesen.

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Wüstenrot tappt in die Sex-Falle

Quelle: Spiegel Online -  Maria Marquart – vom 12.12.2011

Erst Ergo, jetzt Wüstenrot: Vertreter der Bausparkasse hatten Sex auf einem Firmentrip, vergnügten sich in einem brasilianischen Bordell. Das Unternehmen bemüht sich um Schadensbegrenzung, doch das PR-Desaster ist perfekt.

Hamburg – “Der Vorsorge-Spezialist” – mit diesem Slogan wirbt der Finanzkonzern Wüstenrot & Württembergische. Doch so mancher Manager dort dürfte sich ärgern, dass die Bausparkasse Wüstenrot nicht in eigener Sache besser vorgesorgt hat. Denn eine großzügige Reise für Mitarbeiter bringt das Unternehmen nun in Verlegenheit. Laut einem Bericht des “Handelsblatts” nutzten ausgerechnet einige der erfolgreichsten Vertriebsmitarbeiter einen Trip nach Brasilien, um sich dort in einem Bordell zu vergnügen.

Erinnerungen an den Sexparty-Skandal der Ergo -Tochter Hamburg-Mannheimer (HMI) werden wach.

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Hat die HUK-Coburg wieder einmal mehr “nicht schlecht” auf Kosten der Allgemeinheit gelebt? Der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert Fördermittelvergabe von 3 Millionen Euro

Was man bei der HUK-Coburg alles so für “unangemessen” hält, wenn es um die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geht, davon können wir täglich ein Lied singen. Auch die HUK-sche Firmenphilosophie – billige Einstiegsprämien zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, finanziert auf Kosten und zu Lasten Dritter, ließe sich immer wieder beispielhaft darstellen.

Der Vorwurf, die Bürger im eigenen Bundesland mal so eben um drei Millionen Euro erleichtert zu haben, das zeugt dann doch von einer neuen Dimension mangelndem Rechtsbewusstsein.

Quelle: Radio-Plassenburg vom o8.12.2011

Radio-Plassenburg fragt:

Hat die HUK Coburg zu Unrecht drei Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen bekommen? Der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert in seinem Jahresbericht die Vergabe von Zuschüssen an die HUK.

und beruft sich dabei auf den Nordbayerischen Kurier.

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“Willkomen in der Zukunft des § 249 BGB !” – Opel entwickelte mit ControlExpert neue Abwicklungsplattform von Unfall- und Service-Aufträgen

Der freie und unabhängige Sachverständige – ein Auslaufmodell, SSH-Stationen in den letzten Zügen, der Versicherungs-Gutachter bald Harz IV-Empfänger?

Das 7. AUTOHAUS-Schadenforum mit neuem Teilnehmerrekord, das Motto: “Steht der Schaden- und Flottenmarkt” vor der Selbstzerstörung?” Was bisher der Presse zu entnehmen war, die Masse der Teilnehmer scheint sich nur berieselt lassen zu haben. Falls doch jemand mit der Faust auf den Tisch geschlagen haben sollte,  die Öffentlichkeit wird wenig bis nichts davon erfahren.

Opel mit neuer Unfallschadenstrategie

Aufbruchstimmung bei Opel. Auf dem 7. AUTOHAUS-Schadenforum zeigte Bernhard Plesker, Leiter Teile und Zubehör Vertrieb, in seinem Vortrag der Branche auf, wo der Rüsselsheimer Autobauer heute steht und erläuterte das neue Unfallschadenmanagement-Konzept.

Nun ging Plesker auf das Kernthema seines Referats ein: das neue Opel Service Portal. Die in Zusammenarbeit mit ControlExpert entwickelte neue Abwicklungsplattform für Flotten, Leasingfirmen und Versicherungen (FLI) startet im Dezember 2011 in den Betrieben und soll die Abwicklung von Unfall- und Service-Aufträgen einfacher, effizienter und transparenter gestalten.

Quelle: AUTOHAUS online, alles lesen >>>>>>>>>>

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