Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Wie Versicherungen Kunden systematisch abzocken

Quelle: Welt Online – Anja Krüger – vom 31.03.2012

Angstmache, falsche Versprechungen, unterlassene Hilfe im Ernstfall – verzweifelte Kunden berichten von den Tücken der Versicherungsunternehmen. Nordrhein-Westfalen ist eine Hochburg der Abzocke.

Hart hat Uwe Steinhardt für sein Häuschen gearbeitet. “Zu verkaufen” steht über dem Schild, das in die Gasse in Werne-Stockum zeigt. Am Ende der kleinen Straße wohnen er und seine Frau. Noch. Das Paar – die erwachsenen Kinder sind ausgezogen – will nicht warten, bis die Zwangsversteigerung droht.

Schon immer waren die Steinhardts vorausschauend, schon immer gingen sie lieber auf Nummer sicher. Sie versicherten sich gut. Dachten sie jedenfalls. Bis Uwe Steinhardt einen Unfall hatte. Nun machen die beiden die bittere Erfahrung, dass ihr vermeintliches Sicherheitsnetz sie nicht auffängt. “Wenn die Versicherung nicht zahlt, lebe ich in einigen Jahren von Hartz IV”, fürchtet Steinhardt.

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“Kleines Tohuwabohu” bei der DEVK Versicherung mit Folgen nach Unterlassungsverfahren wegen geschäftsschädigender Äußerungen im Wiederholungsfall

Bei dem folgenden Fall, der uns wieder von einem engagierten Sachverständigen zugeleitet wurde, kann man unschwer erkennen, wie bereits bei einem relativ “kleinen Versicherer” kleine Maßnahmen große Wirkung zeigen.

Im Beitrag vom 23.11.2011 hatten wir einen Fall geschildert, bei dem die  DEVK Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen durch das Landgericht Düsseldorf verurteilt wurde, die die DEVK gegenüber Dritten zum Nachteil des Kfz-Sachverständigen verbreitet hatte. Bei den Äußerungen der DEVK handle es sich demnach um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, verletze die Geschäftsehre und stelle eine Kreditgefährdung des Kfz-Sachverständigen sowie einen mitelbaren Boykott dar (LG Düsseldorf Az.: 12 O 273/10 vom 29.09.2010).

Die DEVK hatte bereits am 02.07.2010 die entsprechenden Fachabteilungen per Rundschreiben über das laufende Unterlassungsverfahren informiert und dann per Mail am 04.11.2010 die zuständigen Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Behauptungen, die Gegenstand des Verfahrens waren, künftig zu unterbleiben haben, da die DEVK durch das LG Düsseldorf rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt wurde.

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(Un)soziales Netzwerk Facebook – “Freundefinder und Geschäftsbedingungen rechtswidrig”

Die halbe Weltbevölkerung ist Mitglied in sogenannten sozialen Netzwerken. Der Riese unter diesen Anbietern wird uns tagtäglich als das soziale Netzwerk Facebook verkauft. Doch wie irreführend, ich meine verdummend Bezeichnungen wie”sozial”  im Zusammenhang mit Online-Portalen daherkommen, wird einem erst wieder bewusst, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, was unter dem Begriff “sozial” zu verstehen ist.

Bei Wikipedia z. B. wird “sozial” so definiert:

Umgangssprachlicher GebrauchIn der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfreich, höflich und taktvoll und verantwortungsbewusst.

Wikipedia sagt auch, wer nicht “sozial” eingestellt ist, handelt “unsozial” und schadet im Ergebnis der Gesellschaft.

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Zweistellige Klickerlöse – Autoversicherer schütten Google mit Geld zu

Der folgende Beitrag in der FTD ist wieder ein typisches Beispiel dafür, wie die Vorstände der Versicherungsunternehmen die Gelder der Versichertengemeinschaft ungeniert “verplempern”. Zur Anwerbung neuer Kunden über das Internet werden bei Google “Klick-Beträge” ausgegeben, die in keinem Verhältnis zu den jeweiligen Einnahmen stehen und demnach von allen Versicherten mitgetragen werden müssen. Hintergrund ist der Kampf der Onlineportale um Marktanteile, wie z.B. Check24 gegen das Portal Transparo (vormals Aspect Online). Betreiber des Online-Portals Transparo sind übrigens die Talanx, die HUK Coburg Versicherung und die WGV Versicherung.
Objektive Tarifvergleiche kann man von keinem der Portale erwarten, da nur die jeweils engagierten Versicherungsunternehmen bei den Vergleichsportalen genannt werden. Vergleichsportale sind demnach nichts weiter als ein verlängerter Werbearm diverser Versicherungsunternehmen. (Tot)lachende Dritte bei dieser Schlacht um den letzten Kunden sind die Betreiber der Suchmaschine Google. Dort landen letztendlich die Gelder der “Umverteilung”. Der (hirnlose?) Wahn um Marktanteile über das Internet um jeden Preis ist also voll im Gange.

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Die Politik dankt dem Privatsektor – 1.000.000.000 Euro + X pro Jahr ab 31.10.2012 weniger aus Lebensversicherungen

Die Risiken der jetzigen und zukünftigen Rettungspakete werden seitens der Parlamentarier bekanntlich dem Steuerzahler aufgebürdet. Da jedoch der sogenannte “Privatsektor”, unsere Banken und Versicherer, durch den Kauf von Staatsanleihen sog. Pleitestaaten ebenfalls mit im Boot sitzen, diese auf 53,3 Prozent ihrer Rückzahlungsansprüche (freiwilliger Schuldenschnitt) wie gerade beim Hilfspaket für Griechenland verzichten sollen, ist es nun wohl eine bereits ausgemachte Sache, den/uns Inhabern von Lebensversicherungen zusätzlich in die Tasche zu greifen.

Unsere Kabinettsmitglieder tanzten augenscheinlich nach dem Klavier von Rolf Peter Hoenen, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV), indem sie kürzlich eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf den Weg brachten? Den Inhabern von Lebensversicherungen soll künftig ein geringerer Teil an den Bewertungsreserven zustehen. Passiert diese Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes den Bundesrat unbeanstandet, werden ab dem 31. Oktober 2012 mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr der bei Vertragsabschluss vereinbarten Beträge nicht mehr zur Auszahlung kommen. Wann wurde eigentlich bei ARD und ZDF darüber berichtet?

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Schadensmanagement à la WGV-Versicherung AG

Hier ein aktuelles Schreiben der WGV-Versicherung AG an den Geschädigten vom Februar 2012:

Sehr geehrter Herr … ,

das bei uns versicherte Fahrzeug ist an einem Unfall beteiligt.

Bitte rufen Sie uns, sofern noch nicht geschehen, unter oben genannter Servicenummer an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

Gegebenenfalls werden wir einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Schadens beauftragen.

Bitte helfen Sie uns und geben Sie immer die oben genannte Schadennummer an.

Sie wollen ohne großen Zeitaufwand Ihren Schaden am PKW erledigt haben und dabei ein PLUS an Service erhalten?

Wir haben das Passende für Sie; unser WGV-Reparatur-Service-Paket!

Bei Reparatur in einer WGV-Partnerwerkstatt vermitteln wir Ihnen folgende Leistungen:

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Die Werbeversprechen der ERGO und die Realität

Quelle: ARD Plusminus – Rückschau – vom 22.02.2012

Wie Versicherungen verkaufen statt beraten

“Wisst ihr, ihr seid ein großes Rätsel. Könnt ihr nicht mal eine Lösung sein? Verstanden. Deshalb gibt es bei Ergo jetzt die Klartextinitiative.” An der Ergo-Werbung kommt niemand vorbei. Die Versicherung verspricht: sie will die Branche neu erfinden: stehe auf der Seite von uns Kunden. Ergo verkündet vollmundig in einem TV-Spot: “Folgen sie uns auf dem Weg zu Deutschlands bester Versicherung auf ergo.de”

Hält die imposante Werbung, was sie verspricht? Plusminus stellt die Versprechen auf den Prüfstand:

Verstehensgarantie/Klartextinitiative/Kundenanwalt – klingt alles ganz toll, aber wie sieht die Realität aus? Wir vereinbaren Beratungsgespräche, sprechen mit Versicherungsexperten und wir treffen Ergo-Kunden.

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Video zum ARD-Fernsehbeitrag >>>>>

 

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DAV-Abkommen passé – was kam eigentlich danach?

Um es vorweg zu nehmen – offensichtlich nichts Gutes!
Neben diversen “Gebührenabkommen” gibt es wohl auch gezielte Einzelaktionen, um Rechtsanwälte “gefügig” zu machen?
Hier ein Schreiben der VGH Versicherung an einen Rechtsanwalt vom 06.02.2012, als kleines Beispiel für den Schlingerkurs unseres “Bananendampfers”:

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Betrag von 359,50 EUR haben wir auf Ihr Konto … , überwiesen.

Der Betrag errechnet sich wie folgt:

1,3 fache Gebühr gem. RVG                    359,50+ EUR

Mietwagenkosten                                    653,00+ EUR

abzüglich Abtretung Mietwagen               653,00 – EUR

.                                                              359,50+ EUR

Wir haben den zugänglichen ortsüblichen Normalpreis direkt an die … Autovermietung überwiesen. Bitten informieren Sie uns, wenn die Angelegenheit mit dieser Zahlung außergerichlich abgeschlossen werden kann. Wir würden Ihnen dann auch selbstverständlich die Differenz zur 1,8 Gebühr ausgleichen.

Mit freundlichen Grüßen

VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover

Alles klar?

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HUK verspricht Beitragsgerechtigkeit

Der folgende Beitrag in der Financial Times Deutschland gehört zwar nicht zur Thematik “Unfallabwicklung”, dürfte jedoch für den einen oder anderen Selbsständigen sicher interessant sein. Nachdem die Politik das private Krankenversicherungswesen grundlegend verändern will, versucht die HUK nun offensichtlich dieses System zu retten. Die Nachteile der privaten Krankenversicherung (= explodierende Beiträge im Alter) will die HUK, dem eigenen Vernehmen nach, nun in den Griff bekommen. Am Ende des Beitrages in der FTD gibt es übrigens noch interressante Informationen sowie Prognosen des HUK Vorstandes zum Thema “Autoversicherung”.

Quelle: Financial Times Deutschland (Herbert Fromme) vom 16.02.2012

Mit einer Art Beitragsgarantie will der Versicherer HUK-Coburg in der Krankenversicherung das Problem der steigenden Beiträge für ältere Kunden in den Griff bekommen. “Wir werden unseren Kunden das Versprechen geben, dass ihre Beiträge nie höher sein werden als die von Kunden, die im selben Alter in die PKV eintreten wie sie selbst”, sagte der Vorstandsvorsitzende der HUK-Coburg, Wolfgang Weiler, im Interview mit der Financial Times Deutschland. Wer 55 Jahre alt und seit 20 Jahren versichert sei, solle nicht mehr zahlen müssen als jemand, der heute im Alter von 35 Jahren eintritt.

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Intransparente Klausel in den Verträgen der Rechtsschutzversicherer: HDI-Gerling, Mecklenburgische und Auxilia geben nach

Und wieder haben einige Versicherer durch einen Rückzieher bei der Revision entsprechende BGH-Urteile verhindert. Es ging um eine Klausel in den Versicherungsverträgen der Rechtsschutzversicherer. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte 19 Rechtsschutzversicherer abgemahnt und verklagt.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Die ersten geben auf

Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 19 Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:

“Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”

In erster Instanz haben wir bislang 17 Urteile zu Gunsten der Versicherungsnehmer erstritten, in zweiter Instanz bestätigten bereits sechs Oberlandesgerichte unsere Auffassung. Mehr über alle Verfahren lesen Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Thema.

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