Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

AG Saarlouis verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlichen Schadensersatzes, den seine Versicherung aufgrund eines DEKRA-Gegengutachtens gekürzt hatte mit Urteil vom 21.12.2011 – 26 C 2093/10 (11) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

im neuen Jahr gleich sofort einige Spitzen-Urteile. Nach dem Mietwagen-Urteil aus Nürnberg gleich ein “Hammerurteil” aus Saarlouis. Der zuständige Amtsrichter verurteilte den VN der HUK-Coburg, die aufgrund eines von ihr selbst eingeholten “Gegengutachtens” der DEKRA den berechtigten Schadensersatz des Geschädigten rechtswidrig kürzte, den von seiner Versicherung gekürzten Betrag zu zahlen. Darüber hinaus hat er auch noch Gerichts- uns Anwaltskosten zu tragen. Ein schlechter Dienst, den seine Versicherung, die HUK-Coburg, ihm erwiesen hat. Das Gericht folgte dem Gutachten der DEKRA nicht. Die hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherung hat keine substantiierten Angaben zur Referenzwerkstatt gemacht, die angeblich den Schaden gleichwertig, aber günstiger, reparieren könnte. Die Beweislast besteht beim Schädiger. Dem ist dieser bzw. die HUK-Coburg nicht nachgekommen. Dass die DEKRA in ihrem “Gutachten” mit Stundensätzen der freien Werkstätten operiert,  ist nicht entscheidungsrelevant, denn das beschädigte Fahrzeug war scheckheftgepflegt, so dass nach der BGH-Rechtsprechung die Markenstundensätze zugrunde zu legen sind. Das bedeutet, dass die DEKRA in ihrem Gutachten noch nicht einmal die BGH-Rechtsprechung beachtet. Bei den Sachverständigenkosten hat das Gericht zutreffend sauber herausgearbeitet, dass der vom Geschädigten beauftragte Kfz-Sachverständige Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Damit liegt das erkennende Gericht voll auf der Linie der herrschenden Rechtsprechung.   Das Urteil wurde erstritten von Herrn RA Lutz Imhof aus Aschaffenburg und dem Autor zur Veröffentlichung übersandt.  Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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LG Freiburg: Entscheidung in der Berufung, bei Mietwagenkosten gilt Schwacke, nicht Fraunhofer

Mit Urteil vom 23.02.2011 (3 S 300/10) hat das LG Freiburg die Berufung der beklagten Versicherung, aber auch die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil des AG Ettenheim vom 14.09.2010 bestätigt. In Bezug auf Mietwagenkosten gilt die Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung. Dies hatte bereits das erstinstanzliche Gericht festgestellt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Angriffe der Beklagten rechtfertigen im Ergebnis keine vom Amtsgericht abweichende Entscheidung.

Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger von der Beklagten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

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LG Kiel mit Berufungsurteil vom 25.11.2011 – 1 S 37/11 – zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Alternativwerkstatt und zur Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier zum Wochenende noch ein interessantes Urteil aus Deutschlands Norden. Die Berufungskammer des LG Kiel hat zur fiktiven Abrechnung entschieden.  Interessant ist dieses Berufungsurteil deshalb, weil das Gericht Stellung dazu nimmt, zu welchem Zeitpunkt der Schädiger ein Angebot einer Alternativwerkstatt vorzulegen hat. Zutreffend kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bekanntgabe einer sog. Alternativwerkstatt mit günstigeren Stundensätzen erst im Prozess zu spät ist. Die Dispositionsbefugnis des Geschädigten wird berührt, wenn der Schädiger erst nach einem Jahr nach dem Unfall eine anderweitige Reparaturmöglichkeit bekannt gibt. Die Feststellungen des Gerichtes überzeugen. Die von der Kammer aufgeführte Gegenmeinung würde unzulässigerweise die dem Geschädigten zustehende Dispositionbefugnis einschränken. Auch die Rechtsmeinung der Berufungskammer zur Fälligkeit des Schadensersatzanspruches verdient Beachtung. Ein durch und durch gut begründetes Berufungsurteil aus Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt. Lest selbst und gebt bitte Eure Meinungen ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

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Einzelrichterin des OLG Thüringen in Jena entscheidet über die Folgen eines Unfalls auf dem Autobahnparkplatz mit Quotenvorrecht, Schwacke bei Mietwagen, Höherstufungsschaden gem. Urteil vom 26.10.2011 – 7 U 1088/10 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier nun eine Entscheidung der Einzelrichterin des Berufungssenates beim OLG in Jena vom 26.10.2011. Dabei behandelt die Einzelrichterin das Quotenvorrecht, die erforderlichen Mietwagenkosten, geschätzt nach Schwacke, den Höherstufungsschaden sowie die unstreitigen Schadenspositionen wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten etc. Bei den Anwaltskosten sieht der Senat die Kosten des Haftpflichtschadens und des Vollkaskoschadens als zwei unterschiedliche Gegenstände an. Die Begründung dazu überzeugt.

Viele Grüße
Willi Wacker

7 U 1088/10                                            Verkündet am:
3 O 168/08                                             26.10.2011
(Landgericht Gera)

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

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AG Halle zur fiktiven Schadensabrechnung und zu den erforderlichen Sachverständigenkosten [Urteil vom 29.1.2010 -104 C 1975/09 (104)-].

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

jetzt kommen sie also, die Urteile aus Sachsen-Anhalt, besser gesagt aus Halle a. d. Saale. Nachfolgend  noch ein Urteil aus Halle zur fiktiven Abrechnung und zu den Sachverständigenkosten. Beklagte Versicherung ist mal wieder die HUK-Coburg.  Selbst wenn sie meint, die Sachverständigenkosten wären überhöht, hat sie diese auch außergerichtlich auszugleichen. Das ergibt sich aus § 249 II BGB. Notfalls kann sie sich ja Ansprüche abtreten lassen.  Damit provoziert sie gerade die Schadensersatzprozesse. So vergeudet man Versichertengelder. Auch dafür sollte sich mal die Finanzaufsicht interessieren. Interessant ist die Argumentation der Amtsrichterin der 104. Zivilabteilung des AG Halle /Saale hinsichtlich der Schadenspositionen UPE-Zuschläge, Verbringungskosten und Entsorgungskosten. Die Argumentation der HUK-Coburg, diese Schadensposizionen seien nur dann zu ersetzen, wenn sie anfielen, ist absolut falsch. Auch die reparaturkosten sind bei fiktiver Schadensabrechnung zu ersetzen, auch wenn sie nicht anfallen.  Wegen des Alters des Fahrzeuges hat das Gericht die Stundensätze aus dem Sachverständigengutachten gekürzt, dabei aber nicht die von der Beklagten vorgetragenen Stundensätze zugrunde gelegt, sondern die Stundensätze gemäß § 287 ZPO geschätzt. Auch das ist eine legitime Möglichkeit, den eingetretenen Schaden der Höhe nach zu schätzen. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Euer Willi Wacker

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LG Aachen : Regulierungsfrist bei Unfallschäden mit Auslandsberührung: 1 Monat ( Urteil vom 29.9.2011 – 1 O 208/11 – ).

Verehrte Captain-Huk-Leser,

hier stelle ich Euch ein  LG-Urteil aus Aachen vor, in dem die 1. Zivilkammer zu einem Unfall mit Auslandsberührung Stellung nimmt. In Geilenkirchen (NRW) wurde der Pkw des Klägers (Deutscher) durch den niederländischen Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen und versicherten LKW  beschädigt. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt einzig und allein der Fahrer aus den Niederlanden. Für den Unfall ist die niederländische Versicherung LCM zuständig. Diese hat innerhalb der angemessenen Regulierungsfrist von 4 Wochen nicht reguliert, so dass der deutsche Kläger das LG Aachen wegen des Streitwertes von über 8.000,- € in Anspruch nehmen musste. Das LG Aachen hat entschieden, dass die Regulierung auch bei einem Unfall mit Auslandsberührung nur 1 Monat betragen darf. Innerhalb dieser Frist kann reguliert sein.  Dieses Urteil ist deshalb so wichtig, weil durch die Erweiterung der EU immer mehr ausländische Fahrzeuge auch in Deutschland unterwegs sind. Die Ausführungen der Kammer zu den Anwaltskosten und zu den Kosten der Rechtsschutzanfrage überzeugen allerdings nicht.  Das Urteil wurde durch Herrn RA. Frese aus Heinsberg erstritten.

Noch ein schönes Wochenende wünscht Euch
Euer Willi Wacker

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“Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro”

Zwei gut recherchierte und daher lesenswerte Beiträge von auto motor sport zur Thematik

“Fallstricke der Versicherer bei der Kraftfahrzeugschadenregulierung – ein Milliarden schweres Betrugsgeschäft?”

Haftpflichtversicherung

(06.09.2009)

Betrug bei Schadensfällen

Jedes Jahr sparen Versicherungen etwa zwei Milliarden Euro

Branchenkenner gehen davon aus, dass diese jährlich zwei Milliarden Euro einsparen – auf Kosten der Geschädigten. Und sie sind enorm kreativ bei der Auslegung der Rechtslage – siehe Kürzung der Werkstatt- Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung. Dabei hatte der Bundesgerichtshof bereits 2003 eine Lanze für die Verbraucher gebrochen: Das Unfallopfer darf als Vergleichsmaßstab die Stundenlöhne von Vertragswerkstätten anlegen. In der Rechtsprechung herrscht nach dieser Ansage die Meinung vor, dass der Geschädigte sich nicht auf freie Werkstätten verweisen lassen muss.

Quelle: auto motor sport   alles lesen: >>>>>>>>>

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AG Passau verurteilt HUK-Coburg mit Urteil vom 3.5.2010 – 17 C 466/10 – zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.

Hallo Leute,

nach längerer Pause stelle ich  nun wieder ein Urteil hier ein. Wieder musste  ein Gericht zum Thema Sachverständigenkosten entscheiden, weil die Coburger Kfz-Haftpflichtversicherung wieder einmal nicht nach Recht und Gesetz die Schadensregulierung vorgenommen hat, wozu sie aber verpflichtet ist. Der Schädiger und / oder sein Versicherer sind Schuldner der Schadensersatzverpflichtung und als solche haben sie den gesetzlich vorgeschriebenen, und keinesfalls gekürzten Schadensersatz zu leisten. Erfreulich ist, dass jetzt auch aus dem Gebiet um Passau, das bisher  im Urteilsatlas des CH-Blogs ein weißes Loch war, ein Urteil veröffentlicht werden kann. Die HUK-Coburg hatte in diesem Verfahren versucht, die zuständige Amtsrichterin auf das “falsche Gleis” zu bringen, indem sie auf ein Urteil des AG Regensburg verwies. Gegen das von der HUK-Coburg angegebene Urteil des AG Regensburg war allerdings bereits Berufung eingelegt. Das hat die HUK-Coburg allerdings nicht vortragen lassen.  Dieses Urteil ist jedoch, wie zu erwarten war, weil es von vornherein nicht haltbar war,  durch das Urteil des LG Regensburg vom 1.2.2011 – 2 S 249/10 – abgeändert worden.  Ein Schelm, der Böses dabei denkt.  Dieser Blog hatte am 30.7.2010 bereits zu der landgerichtlichen Verfügung der Berufungskammer des LG Regensburg einen Bericht veröffentlicht und am 9.2.2011 zu dem Urteil des LG Regensburg vom 1.2.2011 – 2 S 249/10 – .  Was sagt ihr?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

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Achtung! AG Berlin-Mitte (Fiktive Abrechnung) – Urteile zum Download

Nachdem großes Interesse an den “Muster-Urteilen” des Amtsgerichts Berlin-Mitte zur Thematik “fiktive Abrechnung” besteht, die wir am  20.09.2011 bzw. 22.09.2011 bei CH veröffentlicht hatten, stellen wir hiermit die Entscheidungen im pdf-Format  zum Download zur Verfügung:

AG Berlin-Mitte 3 C 3118/11 vom 16.08.2011

AG Berlin Mitte 102 C 3088/11 vom 08.09.2011

Zu den jeweiligen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen wünschen wir gutes Gelingen!

An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an alle, die uns bisher mit Urteilen, Unterlagen und/oder anderen Aktivitäten unterstützt haben. Ein besonderer Dank auch an die “internen Mitarbeiter”, ohne die der bisherige Erfolg der Plattform nicht möglich gewesen wäre.
Gleichzeitig bitten wir um weitere Unterstützung. Schicken Sie uns Ihre Urteile, Schriftverkehr mit Versicherern, Prüfberichte/Kürzungsprotokolle, Restwertbörsenangebote, Unterlassungen, Dienst-Arbeitsanweisungen, Vertragsunterlagen usw. Auch wenn das eine oder andere im Moment nicht wichtig erscheint. Das gesamte Material wird gesammelt, ausgewertet, ggf. veröffentlicht und/oder archiviert sowie verwendet sobald “die Stunde” gekommen ist. Selbstverständlich völlig diskret und ggf. anonym.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Ihre CH-Redaktion

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AG Berlin-Mitte verurteilt Generali Versicherung zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (3 C 3118/11 vom 16.08.2011)

Mit (bemerkenswerter)  Entscheidung vom 16.08.2011 (3 C 3118/11) wurde die Generali Versicherung AG durch das Amtsgericht Berlin-Mitte zur Erstattung des restlichen Schadensersatzes verurteilt. Die Generali hatte das (korrekte) Gutachten des Geschädigten SV an einen “Dienstleister” der Versicherungswirtschaft weitergereicht, hier die Fa. HP Claim Controlling, und die Gutachtenkalkulation entsprechend kürzen lassen. Reduziert wurden hierbei die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt auf günstigere  Lohnkosten einer “freien Werkstatt”. Das Gericht hat dieser Abrechnungsform jedoch eine klare Absage erteilt und vielmehr darauf hingewiesen, dass der Schädiger – sofern er den Schadensersatz verkürzen will – ein konkretes und ohne weitere Anstrengungen annehmbares Komplettangebot der benannten “Billig-Werkstatt” vorzulegen hat. Die banale Kürzung der Stundenverrechnungssätze aus einem Gutachten sind als Gegenangebot nicht ausreichend. Hintergrund der Betrachtung ist u.a., dass  bei einer reinen Kürzung der Stundenverrechnungssätze offen bleibt, welche Reparaturzeiten für die jeweiligen Arbeitsprozesse bei der benannten Werkstatt tatsächlich in Ansatz gebracht werden bzw. ob und welche weiteren Kosten bei der nicht markengebundenen Werkstatt ggf. anfallen, die bei den markengebundenen Fachwerkstätten möglicherweise nicht vorgesehen sind. Freie Werkstätten sind – im Gegensatz zu den markengebundenen Fachwerkstätten – u.a. auch nicht an die Vorgabezeiten des Herstellers gebunden!

Des weiteren wurde zum Thema Gleichwertigkeit richtungsweisend begründet:

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