Einzelrichterin des OLG Thüringen in Jena entscheidet über die Folgen eines Unfalls auf dem Autobahnparkplatz mit Quotenvorrecht, Schwacke bei Mietwagen, Höherstufungsschaden gem. Urteil vom 26.10.2011 – 7 U 1088/10 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier nun eine Entscheidung der Einzelrichterin des Berufungssenates beim OLG in Jena vom 26.10.2011. Dabei behandelt die Einzelrichterin das Quotenvorrecht, die erforderlichen Mietwagenkosten, geschätzt nach Schwacke, den Höherstufungsschaden sowie die unstreitigen Schadenspositionen wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten etc. Bei den Anwaltskosten sieht der Senat die Kosten des Haftpflichtschadens und des Vollkaskoschadens als zwei unterschiedliche Gegenstände an. Die Begründung dazu überzeugt.
Viele Grüße
Willi Wacker
7 U 1088/10 Verkündet am:
3 O 168/08 26.10.2011
(Landgericht Gera)
THÜRINGER OBERLANDESGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In dem Rechtsstreit
Abgelegt in Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Quotenschaden, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Unkostenpauschale, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke
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