Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Dreist, dreister, VHV und Basler

Sehr verehrte Captain-HUK-Leser!

Die Kfz-Haftpflichtversicherer hatten sich doch vehement gegen Unfallhelfer gewehrt. Nun praktizieren sie selbst diese Masche. Mir liegen zwei Schreiben vor, die ich Euch bekannt geben möchte, weil sie an Dreistigkeit nicht zu überbieten sind. Zunächst das Schreiben der VHV, das ich wortwörtlich wiedergebe, allerdings ist das Schreiben anonymisiert.

VHV-Versicherungen

Herrn
Dr….
G…-Str. …
….. K….

Sehr geehrter Herr Dr…..

Wir bearbeiten den Schaden unter der oben rechts stehenden Schadennummer. Bitte geben Sie uns diese immer an.

Ihre Korrespondenz senden Sie bitte an folgende Adresse: VHV Allgemeine Versicherung AG, 30138 Hannover.

Damit wir die Erstattung der Mehrwertsteuer prüfen können, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Außerdem sagen Sie uns bitte, ob der beschädigte Gegenstand zu einem Betriebsvermögen gehört.

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LG Hamburg 8. Zivilkammer, Urteil vom 15.05.2009, 308 O 580/08 – Verkehrswertgutachten unterliegen dem Urheberrecht

Urheberrechtsverletzung im Internet: Ungenehmigte Veröffentlichung eines von einem Grundstücksgutachter für ein Zwangsversteigerungsverfahren gefertigten Verkehrswertgutachtens für den freihändigen Verkauf der zu versteigernden Eigentumswohnung

Fundstelle: Landgericht Hamburg

Zunächst sieht das Landgericht Hamburg seine Zuständigkeit  darin, die Fotografien bzw. Teile des Gutachtens auch in Hamburg über das Portal i…  aufgerufen werden können und ein Versenden des Gutachtens per E-Mail bundesweit angeboten wurde.

Vom Gericht wurde u.a. klar herausgearbeitet:

dass sich die Beklagten nicht darauf  zurückziehen können, dass der Kläger dem Amtsgericht Esslingen – und damit auch der das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibenden Gläubigerin – das Verkehrswertgutachten aufgrund vorangegangener Aufträge in Kenntnis dessen überlassen habe, dass das Gutachten auch von der Gläubigerin bzw. von dieser beauftragten Dritten wie der Beklagten zur Nutzung im Rahmen des Anbietens des zu versteigernden Objekts auch in Internetportalen wie i… wie geschehen zur Verfügung steht.

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HUK-Coburg gibt die (untauglichen) Versuche mit dem Urheberrechtsverzicht nicht auf.

Es dauert ja auch eine geraume Zeit bis auch die Sachverständigen im nördlichsten Bundesland angeschrieben wurden mit der Bitte um Mithilfe. Was auch immer das Wort “Mithilfe” bedeuten soll? Dem Verfasser dieses Berichtes hat ein im Hamburger Speckgürtel ansässiger Sachverständiger nunmehr das Schreiben der HUK-Coburg vom 23.5.2011, verfasst von der Frau W. , zugeleitet.  Das Schreiben hat den bekannten Wortlaut:

An das SV-Büro ….

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch sein Urteil zum Urheberrecht vom 29.4.2010 (Az.: I ZR 68/08) hat der BGH für Klärung gesorgt. Das Urheberrecht verbleibt beim Ersteller und eine Einstellung in Restwertbörsyen ist nur mit seiner Zustimmung möglich.

Da eine zügige Regulierung eines Unfallschadens im Interesse aller Beteiligten ist, wenden wir uns heute mit der Bitte um Mithilfe an Sie. Um eine Einstellung in die Restwertbörsen zu ermöglichen und damit unnötige Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten oder mit den Sachverständigen zur Höhe des festgestellten Restwerts zu vermeiden, benötigen wir nachfolgende Erklärung, die jederzeit schriftlich widerrufbar ist. Wir versichern Ihnen, dass die Nutzung dieser Restwertbörsen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften geschieht.

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Urheberrechtsverletzung der Gothaer Versicherung- Klageverfahren nach verweigerter Unterlassungserklärung

Auch die Gothaer Allgemeine Versicherung AG “übte” sich vor kurzem ein wenig in der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung von Sachverständigenlichtbildern. Zugegebenermaßen leider etwas “ungeschickt”, aber das bringt das Üben von Dingen (von denen man nichts versteht?) wohl so mit sich?

Zu einem Schaden vom 24.11.2010 wurde im Auftrag des Geschädigten ein Gutachten durch einen freien und unabhängigen Sachverständigen erstellt.

Am 30.11.2010 wurden die Lichtbilder des Sachverständigengutachtens seitens der Gothaer Versicherung – unter Missachtung der Urheberrechte – in eine Restwertbörse (AutoOnline) eingestellt. Getreu dem Schadensmanagementcodex: Gewinn vor Recht und Gesetz? Aufgrund der offensichtlichen Rechtsverletzung wurde die Gothaer Versicherung mit Abmahnschreiben vom 09.12.2010 auf Unterlassung in Anspruch genommen (Fristsetzung 20.12.2010).

Am 16.12.2010 teile die Gothaer Versicherung folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dankend haben Ihr Schreiben vom 09.12.2010 erhalten und die Interessenvertretung des Herrn … zur Kenntnis genommen.

Leider lag Ihrem Schreiben weder eine Vertretungs- noch eine Geldempfangsvollmacht bei, die wir bitten nachzureichen.

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BVSK und net.casion beschließen Zusammenarbeit

Quelle: Autohaus online vom 08.04.2011

Zum 1. April haben der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK, Berlin) und die Restwertbörse net.casion GmbH (München) ihre Zusammenarbeit weiter intensiviert. Das teilten in dieser Woche die beiden Partner mit. “In der Restwertbörse net.casion sehen wir einen leistungsfähigen Dienstleister für freiberufliche Sachverständige mit Schwerpunkt Restwertermittlung”, erklärte Elmar Fuchs, Geschäftsführer des BVSK

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Rettet die Restwertbörsen – die HUK gibt (noch) nicht auf?

Wie bereits am 28.06.201029.06.2010, 04.11.2010 sowie am 14.03.2011 berichtet, belästigt die HUK weiterhin freie und unabhängige Kfz-Sachverständige mit dem (allseits) bekannten Standard-Anschreiben, wohl um dem deutlichen Ertragsrückgang bei der überregionalen Restwertgenerierung entgegen zu wirken? Ziel hierbei ist offensichtlich, nach wie vor, den Kfz-Sachverständigen die Urheberrechte der Lichbilder aus den Sachverständigengutachten zum Nulltarif “abzujagen”. An anderer Stelle wurde schon mehrfach ausgeführt, dass man Urheberrechte nicht übertragen kann. Es scheint aber fast so, als  ob die “frohe Botschaft” immer noch nicht bis zur HUK´schen “Kreativabteilung” durchgedrungen ist?

Aber selbst wenn ein freier Sachverständiger – wobei es sich natürlich nur um eine völlige geistige Umnachtung oder schlimmeres handeln kann – bereit wäre, der gegnerischen Versicherung seines Auftraggebers tatsächlich sog. Nutzungsrechte einzuräumen, macht er sich möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber seinem Auftraggeber. Denn erst durch die Einräumung von Nutzungsrechten wird die gegnerische Versicherung in der Regel in die Lage versetzt, dem Geschädigten einen höheren Restwert, durch Angebote aus der Restwertbörse (unter Verwendung der Lichtbilder des Sachverständigen), entgegen zu halten. Der Geschädigte hat somit die Möglichkeit, den hierdurch entstehenden Vermögensschaden ggf. bei seinem Sachverständigen zu regressieren.

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Urheberrechtsverletzung der Fa. ControlExpert – Unterlassungserklärung

Nicht nur die Versicherer und die Restwertbörsen sind von der Urheberrechtsproblematik betroffen, sondern auch die sog. “Dienstleister” der Versicherungen, in Fachkreisen auch bestens bekannt unter der Bezeichnung “Auftragskürzer”. Firmen wie z.B. Car Expert, ControlExpert, DEKRA, Eucon, HP Claim Controlling, SSH usw. haben also erhebliche Rechtsprobleme, sofern sie Lichtbilder der Sachverständigen – ohne Zustimmung der Rechteinhaber – in eine oder mehrere  Restwertbörsen einstellen.

Hier nun der Fall einer Urheberrechtsverletzung, bei dem die Fa. Control€xpert aus Langenfeld, offensichtlich um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, dann letztendlich doch eine außergerichtliche Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. So  nebenbei lag auch noch eine Markenrechtserletzung vor. Obwohl sich der Vorgang bereits vor der Urheberrechtsentscheidung des BGH vom 29.04.2010 (I ZR 68/08) ereignet hatte, ist er nach wie vor topaktuell. Bei ControlXpert stand die Urheberrechtsproblematik - im Gegensatz zur beklagten Versicherung beim BGH (HUK Coburg) - wohl bereits vor der BGH-Entscheidung ebenso außer Frage, wie von den Sachverständigen seit langem entsprechend kommuniziert. Im Umfeld der Versicherer gibt es offenbar auch Leute, die, zumindest nach Aufforderung, Gesetzestexte lesen können?

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Urheberrecht – Richter stoppt Google Books

Quelle: T-Online vom 23.03.2011

Google hat einen empfindlichen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob entsprechenden Plänen erstmal einen Riegel vor. Der Suchmaschinenriese wollte bei der Digitalisierung von Millionen von Büchern auch die Werke aufnehmen, für die das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist.

Gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar an amerikanische Autoren und Verleger wollte Google in den USA registrierte Bücher einscannen und ohne weitere Rückfrage bei den Rechteinhabern online stellen. Richter Chin lehnte diesen Vergleich nun ab und begründete sein Urteil so: “Der Vergleich würde einfach zu weit gehen. Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten.”

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K. Th. zu Guttenberg und die x29080000496-Grenzen im Urheber-Strafrecht?

Die Tagesschau führte ein Interview mit Frank Bräutigam

Frank Bräutigam (Jahrgang 1975) ist promovierter Jurist. Er arbeitet seit 2006 in der Rechtsredaktion des SWR. Seit dem 1. Dezember 2010 ist er als Nachfolger von Karl-Dieter Möller Redaktionsleiter und ARD-Rechtsexperte.

zur Plagiatsaffäre K. Th. zu Gutenberg.

Rechtliche Konsequenzen der Plagiatsaffäre

“Hohe Hürden für Guttenberg-Anklage”

Mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet die Bundeswehr heute den zurückgetretenen Verteidigungsminister Guttenberg. Die juristische Aufarbeitung der Affäre beginnt gerade erst. Im Interview mit tagesschau.de erklärt ARD-Rechtsexperte Bräutigam, welche Ermittlungen Guttenberg fürchten muss.

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Rettet die Restwertbörsen – Die “Kreativabteilung” der HUK offensichtlich weiterhin auf “Dummenfang” ?

Wie man den Berichten vom 28.06.201029.06.2010 sowie vom 04.11.2010 entnehmen kann, hatte die HUK in der Vergangenheit diverse Sachverständige angeschrieben und um eine Pauschalerklärung zur (kostenlosen !) Übertragung der Rechte für die urheberrechtlich geschützten Lichtbilder aus den Sachverständigengutachten “gebeten”.

Die “Not” an der Restwertfront scheint offenbar doch recht groß zu sein, nachdem die ”Belästigungen” kein Ende nehmen ? Hier ein aktuelles Schreiben der HUK vom März 2011:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch sein Urteil zum Urheberrecht vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 68/08) hat der BGH für Klärung gesorgt. Das Urheberrecht verbleibt beim Ersteller und eine Einstellung in Restwertbörsen ist nur mit seiner Zustimmung möglich.

Da eine zügige Regulierung eines Unfallschadens im Interesse aller Beteiligten ist, wenden wir uns heute mit der Bitte um Mithilfe an Sie. Um eine Einstellung in die Restwertbörsen zu ermöglichen und damit unnötige Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten oder mit den Sachverständigenbüros zur Höhe des festgelegten Restwerts zu vermeiden, benötigen wir nachfolgende Erklärung, die jederzeit schriftlich widerrufbar ist. Wir versichern Ihnen, dass die Nutzung dieser Restwertbörsen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften geschieht.

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