Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Vermisst HUK Coburg Dankbarkeit und droht daher Partnerwerkstätten mit weiter zu gewährenden Preisnachlässen?!

AUTOHAUS online veröffentlichte am 16.12.11 ein Interview von  AUTOHAUS-SchadenBusines mit dem  Chef für Kfz-Schadenmanagement und die Schadenaußenstellen (SAS) der HUK-Coburg, Thomas Geck.

Herr Geck gesteht ein, dass doch nicht alles Gold ist, was glänzt. Werkstätten gewähren Mitbewerbern die HUKschen Preisnachlässe. Das geht natürlich gar nicht! Um den Wettbewerbsvorteil aufrecht erhalten zu können, wird daher die HUK an der Preisschraube drehen müssen, so Herr Geck.

Thomas Geck gibt Ausblick auf die HUK K&L Welt 2012

(………)

AH: Wie gut sehen Sie sich und Ihre Partnerbetriebe für den weiteren
scharfen Wettbewerb gerüstet?

T. Geck: Nachdem wir hier ein in sich schlüssiges Konzept entwickelt und aufgebaut haben, vom Grundsatz her sehr gut. Eine Entwicklung, die uns nachhaltig nicht gefällt, ist die Tatsache, dass einige Wettbewerber ohne vergleichbare Volumina unser Preisniveau einfordern und einige Betriebe dieser Forderung auch noch nachkommen. Diese Entwicklung ist vor allem für die Betriebe gefährlich, weil wir gezwungen sind, den Preisabstand neu zu überdenken.

Was uns in diesem Zusammenhang immer überrascht, ist die Tatsache, dass vergessen wird, dass sich unser Preismodell von anderen (Inklusivpreisen) unterscheidet. Sei es, dass wir Holen und Bringen extra bezahlen, in Kasko auch den Ersatzwagen und vor allem, dass wir klare Umsatzversprechen geben, an denen wir uns bei den Select-Betrieben messen lassen. Oder nehmen Sie den Investitionskostenzuschlag, den wir in diesem Jahr an viele Betriebe, die in ein von uns definiertes Werkzeugset investierten, bezahlt haben. Die Betriebe sind aus unserer Sicht klar gefordert, sich über eine Volumenstaffel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preismodelle Gedanken zu machen.

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“Willkomen in der Zukunft des § 249 BGB !” – Opel entwickelte mit ControlExpert neue Abwicklungsplattform von Unfall- und Service-Aufträgen

Der freie und unabhängige Sachverständige – ein Auslaufmodell, SSH-Stationen in den letzten Zügen, der Versicherungs-Gutachter bald Harz IV-Empfänger?

Das 7. AUTOHAUS-Schadenforum mit neuem Teilnehmerrekord, das Motto: “Steht der Schaden- und Flottenmarkt” vor der Selbstzerstörung?” Was bisher der Presse zu entnehmen war, die Masse der Teilnehmer scheint sich nur berieselt lassen zu haben. Falls doch jemand mit der Faust auf den Tisch geschlagen haben sollte,  die Öffentlichkeit wird wenig bis nichts davon erfahren.

Opel mit neuer Unfallschadenstrategie

Aufbruchstimmung bei Opel. Auf dem 7. AUTOHAUS-Schadenforum zeigte Bernhard Plesker, Leiter Teile und Zubehör Vertrieb, in seinem Vortrag der Branche auf, wo der Rüsselsheimer Autobauer heute steht und erläuterte das neue Unfallschadenmanagement-Konzept.

Nun ging Plesker auf das Kernthema seines Referats ein: das neue Opel Service Portal. Die in Zusammenarbeit mit ControlExpert entwickelte neue Abwicklungsplattform für Flotten, Leasingfirmen und Versicherungen (FLI) startet im Dezember 2011 in den Betrieben und soll die Abwicklung von Unfall- und Service-Aufträgen einfacher, effizienter und transparenter gestalten.

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Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen hätten mittlerweile die Steuer-ID in Betrieb genommen

… ja Herr Schaar, wer hätte das gedacht?

Datenschützer bemängelt schleichende Ausweitung der Steuer-ID

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht vier Jahre nach der Einführung der einheitlichen Steueridentifikationsnummer seine Befürchtungen bestätigt, dass das personenbezogene Merkmal zunehmend Verwendung in den verschiedensten Lebensbereichen findet. Er habe mit Besorgnis festgestellt, dass der Einsatz der Steuer-ID “schleichend ausgeweitet” werde, erklärte der Datenschützer am heutigen Mittwoch. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen hätten mittlerweile die Steuer-ID in Betrieb genommen. Wer heute ein Konto eröffnen wolle oder Elterngeld beantrage, müsse dafür die Nummer angeben. “Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden”, moniert Schaar. Dies sei eine Entwicklung, die von den Verantwortlichen beim Beschluss der gesetzlichen Regeln für das Identifikationsmerkmal vehement bestritten worden sei.

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“Versicherer fürchten Rettungssystem für Autos” ach ja und “Brüssel will sich mit allen Interessengruppen beraten”

Laut FINANCIAL TIMES deutschland will die EU Autohersteller und Mobilfunkanbieter zur Umsetzung eines elektronischen Sicherheitssystems namens E-Call (für Emergency Call, Notruf) bringen. Nach einem schweren Unfall soll das in Neuwagen installierte Gerät automatisch den Rettungsdienst alarmieren und die Koordinaten des Unfallorts mitteilen. Die EU schätzt, dass sich bei Einführung des Systems die Zahl der Unfalltoten europaweit jährlich um rund 2500 verringern lässt.

Derweil die Autohersteller mit diesem System ihre Fahrzeuge den eigenen Reparaturbetrieben zuführen wollen, Versicherer wie die HUK -Coburg um ihr mühsam aufgebautes Werkstattnetz fürchten,  mithin ihr Schadenmanagement gefährdet sehen, angesichts wieder steigender Reparaturkosten. Zumal man sich seitens der Versicherer gerade einer neuen Vision  – bei der Beauftragung von Unfallrekonstruktionen direkt an der Unfallörtlichkeit ein gehöriges Wörtchen mitreden zu können – widmet.

Die EU-Kommission  hat selbstredend für die armen Kontrahenten Verständnis und bitte demnächst in Brüssel zu Tisch.

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LG Regensburg 2 HK O 391/06 (1) vom 21.06.2006 – Unterlassungsurteil gegen HuK-Versicherer mit “Rund-um-Service”

Der  beklagte Kfz-Haftpflichtversicherer (HUK Coburg) sah einen Interessenkonflikt, weil der Inhaber eines Kfz-Reparaturbetriebes ein gleichnamiges Sachverständigenbüro unterhielt. Die Versicherung verweigerte deshalb mehrfach den Geschädigten die Erstattung des Sachverständigenhonorars. Dieses Verhalten interpretierte der Sachverständige als eindeutigen Boykottaufruf. Zudem läge ein wettbewerbswidriges Verhalten des Versicherers mit “Rund-um-Service”vor, da dieser Service die eigens in Auftrag gegebene Gutachtenerstellung durch Dritte beinhaltet.

Das LG Regensburg (2 HK O 391/01 (1) vom 21.06.2006) schaffte in beeindruckender als auch richtiger Weise entsprechende Klarheit einschl. nachfolgender Berufungs-Verfügung des OLG Nürnberg (3 U 1838/06 vom 20.11.2006).

OLG NÜRNBERG

20.11.2006, AZ: 3 U 1838/06

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund der gegenständlichen Wettbewerbshandlung ein Wettbewerbsverhältnis besteht.
Die Äußerung der Beklagten gegenüber einem Rechtsanwalt, sie werde die durch die Beauftragung des Geschädigten entstandenen Sachverständigenkosten nicht übernehmen, stellt sich mittelbar als Boykott und damit als gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG dar.

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Das OLG Düsseldorf urteilt zur unzulässigen Rechtsdienstleistung eines Sachverständigenbüros

“Tritt jemand nach außen erkennbar als Beauftragter für einen anderen auf, liegt stets die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit vor (Kleine-Cosack, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2. Aufl., § 2 Rn. 58).”

Beauftragt ein Versicherer einen Dritten (Sachverständigenbüro, Werkstatt etc) mit der Abwicklung des Schadenfalles in der Weise, dass dieser eine Haftung gegenüber dem Geschädigten aus rechtlichen Gründen verneint, handelt es sich um eine fremde Rechtsdienstleistung seitens des vom Versicherer beauftragten Prüfdienstleisters, selbst wenn dieser durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten wird. So meine Erkenntnis aus dem nachfolgenden Urteil. Gleiches trifft m. E. auch auf einen vom Versicherer beauftragten vertraglich gebundenen Prüdienstleister zu.

§ 3 Rechtsdienstleistungsgesetz

Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

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Der BGH zur Preisauszeichnungspflicht, AZ: I ZR 99/08, verkündet am 29. April 2010

Das nachfolgende BGH-Urteil befasst sich zwar mit unrichtiger Preisauszeichnung. Überträgt man es jedoch auf Reparaturwerkstätten, die darauf verzichten, gut sichtbar im Kundenkorridor auch den jeweiligen Versicherer-Preis anzuschlagen, bedarf es keinerlei Ausforschung von K u. L-Betrieben.

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

I ZR 99/08 Verkündet am:
29. April 2010

in dem Rechtsstreit

Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1; UWG § 4 Nr. 11, § 5a Abs. 2

a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen.

b) Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.

BGH, Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 99/08 – OLG Karlsruhe in Freiburg
LG Freiburg

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“KÜS erteilt der Eigenüberwachung der Überwacher eine endgültige Absage”

KÜS erteilt der Eigenüberwachung der Überwacher eine endgültige Absage

(17.09.2010)

Das Thema war so brandaktuell, dass es am Dienstag nicht einmal auf der Tagesordnung der KÜS-Pressekonferenz stand und auch Unternehmenssprecher Hans-Georg Marmit noch keine Zeit gefunden hatte, um eine offizielle Presseverlautbarung zu verfassen: KÜS-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Peter Schuler umschrieb es eingangs seiner Rede deshalb allgemein zunächst mit “Qualitätsoffensive der KÜS”. Im Kern der Sache schließlich liegt aber eine Menge an Brisanz, die Schuler erst zum Ende der Pressekonferenz auf Nachfrage aus dem Journalisten-Auditorium endgültig auflöste, als er danach gefragt wurde, was denn andere Prüforganisationen auf diesem Gebiet tun würden.

Ohne den “Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e.V.” dabei namentlich zu nennen, sprach er davon, dass “Wettbewerber einen Qualitätsverein gegründet haben, um gleiche Maßnahmen durchzuführen”. In der Öffentlichkeit würde gerne kolportiert, so Schuler, “dass die KÜS hier ausgetreten sei”. Das sei aber nicht der Fall, da die KÜS “dort noch nie Mitglied” gewesen sei. Den Grund dafür nannte er mit offenen, deutlichen Worten: “Weil wir uns einer derartigen, zentralen Stelle verweigern und weil wir der Meinung sind, dass es Kartell- und Datenschutzbedenken gibt, die durch Nachfragen des Bundeskartellamtes auch nachgewiesen sind. Und zum Dritten, weil ich für die Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität der KÜS-Partner eintrete und sage: Wir wollen uns hier nicht unseren Wettbewerbern unterwerfen.”

Quelle:  AUTOHAUS online,  alles lesen: >>>>>>>>>

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Lehrvorführung bei der Automechanika frei nach “Kostenlos der Werkstatt die Rechnung halbiert?” und wie verlogen? “Oh Jammer”!?

Die Plattform Autohaus online informiert wie folgt:

Werbas und ControlExpert bieten Schnittstelle zu Versicherern und Flotten

(10.09.2010)

Das im baden-württembergischen Holzgerlingen ansässige Softwarehaus Werbas AG und der Langenfelder Prozessdienstleister ControlExpert (CE) haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Das bestätigten Werbas-Vorstand Harald Pfau und CE-Geschäftsführer Gerhard Witte auf Anfrage von AUTOHAUS-Schaden§manager heute auch offiziell. Erster Schwerpunkt der Zusammenarbeit beider Unternehmen ist die Optimierung der Kommunikation von Werkstätten mit Versicherungen und Flottenbetreibern. “Zwar gehört dieses Thema längst zum Alltag vieler Werkstätten”, so Witte. Die Zusammenarbeit der Werbas AG mit der ControlExpert GmbH werde diese Kommunikation – und zwar nun direkt aus der Werbas-Anwendung heraus – für eine Werkstatt aber “deutlich vereinfachen”.

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Erweiterte Befugnisse der BaFin gegenüber Banken und Versicherungen erteilt

Bafin verlangt Rücktritt von zehn Aufsichtsräten

Von Hanno Mußler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in zehn Fällen gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. Damit nutzt sie die Befugnisse, die ihr der Gesetzgeber im vergangenen Sommer erteilt hatte, um künftige Krisen zu vermeiden.

31. August 2010 Die Bankenaufsicht nutzt ihre in der Finanzkrise erhaltenen neuen Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren gegen Aufsichtsräte nicht systemrelevanter Banken, darunter sind auch Sparkassen“, sagte der Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt. Landesbanken sind aber offenbar nicht darunter, womöglich aber Genossenschaftsbanken.

Bankaufsichtsräte sind  unzuverlässig, etwa in den Fällen, wenn sie vorbestraft oder straffällig geworden seien. Und  Aufsichtsräte von Versicherern …..?

Quelle: faz.net, alles lesen >>>>>>>>>>

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