Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

OLG Frankfurt 22. Zivilsenat, AZ: 22 W 68/10 – Hemmung der Verjährung durch Anmeldung der Ansprüche beim Versicherer

Nachfolgend ein interessantes, bei  juris veröffentlichtes Urteil zur Hemmung der Verjährung:

 Leitsatz

1. An die Anmeldung des Schadensersatzanspruchs beim Kfz-Pflichtversicherer, die die Verjährung hemmt, sind inhaltlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht auch aus, wenn nur ein Anspruch von mehreren geltend gemacht wird. Konkrete Regulierungsverhandlungen sind nicht erforderlich. Die Hemmung wirkt bis zum Eingang einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers und wirkt auch für den Schädiger als Versicherungsnehmer.

2. Macht das Gericht die Bekanntgabe eines PKH-Antrags an die Gegenseite von weiteren Ausführungen des Antragstellers zum Streitwert oder der örtlichen Zuständigkeit abhängig, wirkt dieser Zeitverlust nicht zu Lasten des Antragstellers. Die entsprechende Aufklärung kann auch zugleich mit der Zuleitung des Antrags an die Gegenseite erfolgen. Deshalb kann die Erfolgsaussicht nicht damit verneint werden, der Antrag sei nicht im Sinne von § 204 Nr. 14 BGB demnächst bekannt gegeben worden.

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Längere Verjährungsfristen für Manager-Fehler?

Längere Verjährungsfristen für Manager-Fehler angestrebt

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für schärfere Haftungsregeln für Manager im Finanzsektor ausgesprochen. “Wir werden die Verjährungsfristen verlängern”, sagte sie am 10.03.2010 in Berlin. “Es gibt in unserem Aktienrecht Sonderregeln, die dazu führen, dass Ansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren.”

Dies gelte selbst dann, wenn die Ansprüche dem Aufsichtsrat oder den Aktionären noch gar nicht bekannt seien und wenn der Schaden noch nicht bezifferbar sei. “Aber gerade im Finanzbereich stellen sich die verhängnisvollen Folgen mancher Geschäfte häufig erst nach einer bestimmten Weile heraus”, erklärte sie.

Gier und Leichtsinn durch satte Boni

Eine entscheidende Ursache für die Finanzmarktkrise sei eine “wirtschaftliche Spielermentalität” der Verantwortlichen gewesen. Gier und Leichtsinn seien bei manchen Managern auch durch satte Boni geweckt worden. 2009 seien bereits Möglichkeiten geschaffen worden, Vergütungen auch an negative Entwicklungen eines Unternehmens anzupassen und Gehälter notfalls auch nachträglich zu kürzen. Dies müsse sich nun in der Praxis bewähren, sagte die Justizministerin.

Quelle: haufe.de vom 11.03.2010 

Das darf dann aber nicht nur für Manager im Finanzmarktsektor gelten, sondern muß gleichermaßen auch für Manager im Versicherungswesen gelten. Es kann nicht sein, dass “die da oben” das Geld verzocken und “die da unten”, also die kleinen Sparer oder Versicherten, die Zeche zahlen.

“Glück Auf”

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