Der Direktor des AG Baden-Baden spricht die Stellungnahmekosten zur Überprüfung des Prüfberichtes als Schadensersatzanspruch dem Geschädigten mit Urteil vom 13.1.2012 – 1 C 222/11 – als abgetretenes Recht des Gutachters zu.
Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leser,
die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder, die im Schadensgutachten im einzelnen aufgeführten Schadenspositionen durch externe Prüfdienstleister, die allerdings im Auftrag und nach Weisung der Haftpflichtversicherung tätig werden, zu kürzen. Dies gilt in erster Linie um die Stundenverrechnungssätze, die generell auf günstigere Stundensätze der Referenzwerkstatt gekürzt werden, ohne zu prüfen, ob zu diesen Konditionen die Reparatur gleichwertig durchgeführt werden kann. Desweiteren werden die Verbringungskosten und die Ersatzteilaufschläge (UPE-Zuschläge) gekürzt, ohne zu prüfen, ob eine Verbringung zum Lackierer notwendig ist und ob Aufschläge – wie üblich – auf die Ersatzteile verlangt werden. Mit diesem Prüfbericht dokumentiert die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, dass sie das Gutachten des Geschädigten überprüft. Das Recht der Überprüfung will sie allerdings dem Geschädigten bei dem Prüfbericht nicht einräumen. Schon wegen der Waffengleichheit – und darauf hat das erkennende Gericht zutreffenderweise hingewiesen – ist eine Überprüfung erforderlich. Diese Überprüfung ist auch von dem Schädiger im Rahmen der Ersatzpflicht veranlasst, so dass er auch die weiteren Kosten zu tragen hat. Es handelt sich um vom Schädiger veranlasste Folgekosten. Hätte der Schädiger seine Kostenminderungspflicht(!) beachtet, wären diese Kosten nicht adäquat kausal entstanden. Damit ist der Schädiger und dessen Versicherer verpflichtet, auch diese weiteren Stellungnahmekosten des Sachverständigen zu tragen. Der erkennende Direktor des AG Baden-Baden hat zutreffend auf die Waffengleichheit hingewiesen. Insoweit auch ein bemerkenswertes Urteil. Das Urteil wurde erstritten und übersandt durch Herrn Rechtsanwalt Michael Huber aus Sinzheim.
Viele Grüße
Euer Willi Wacker
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