Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Das AG Straubing verurteilt den Bayerischen Versicherungsverband zur Erstattung restlicher Sachverständigenkosten

Mit Entscheidung vom 26.02.2010 (002 C 127/10) hat das Amtsgericht Straubing den Bayerischen Versicherungsverband zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt. Der Sachverständige klagte aus abgetretenem Recht.

Aus den Gründen:

Endurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Geldbetrag in Höhe von EUR 47,60 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.01.2010 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird auf 47,60 € festgesetzt.

(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)

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Abgelegt in Abtretung, Bayerischer Versicherungsverband, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile

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LG Deggendorf verurteilt in der Berufung die Bayerischer Versicherungsverband AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom11.08.2008 (1 S 98/07) hat das LG Deggendorf in der Berufung das Urteil des AG Deggendorf vom 29.08.2007 (1 C 437/07) im Kostenpunkt aufgehoben und die Bayerischer Versicherungsverband AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache vollumfänglich Erfolg.  Die zulässige Berufung der Beklagten bleibt demgegenüber ohne Erfolg.

Der Kläger hat gegen die Beklagte Anspruch auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten in Höhe von 843,40 EUR aus §§ 7 I StVG, 3 Nr. 1 PflVG.

Der Höhe nach ist die volle Haftung der Beklagten für den dem Kläger aus dem streitgegenständlichen Unfall entstandenen Schaden unstreitig. Streitig zwischen den Parteien ist allein die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten.

Erstattungsfähig sind dabei Mietwagenkosten grundsätzlich allein nach dem sog. Normaltarif.  Zu dessen Ermittlung zieht die Kammer in ständiger Rechtsprechung in gem. § 287 ZPO zustehenden tatrichterlichen Ermessens den sog. Schwacke-Mietpreisspiegel heran.

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