Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Schnell, schneller, BGV

Ich habe gerade die heutige Post durchgesehen und einen Scheck vom BGV zum Ausgleich meiner Honorarrechnung erhalten. Der Brief wurde gestern versandt. Das Gutachten wurde im Original am 23.02.2010 an den BGV nach Karlsruhe geschickt.

Schneller kann eine Regulierung des Gutachtenhonorares doch gar nicht erfolgen. Mir fällt beim BGV die letzten Monate auf, dass dort mittlerweile immer sehr schnell reguliert wird, sofern es sich nicht um streitige Angelegenheiten handelt. Ich glaube länger als zwei bis drei Wochen hat es nicht gedauert bis das Gutachten bezahlt wurde.

Egal, was man von Scheckzahlung hält, wer so schnell zahlt, darf gerne einen Scheck schicken.

Danke, liebe SB vom BGV, dass es noch zügige, nicht unnötig verzögerte, Zahlungen gibt.

Den BGV werde ich weiterempfehlen.

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Betrogene Versicherte und zerstörte Existenzen – einzig zum Wohle der Kfz-Versicherer

“Der gefesselte Autoverkäufer” hielt dieser Tage Einzug in meine Tageszeitung. Hier geht die HUK Coburg noch einen Schritt weiter. Geschickt suggeriert die HUK Coburg Versicherung dem geneigten Leser – teure Inspektionen, die müssen nicht sein und wirft die Frage auf:

“Warum sollten nicht auch andere Werkstätten die Arbeit erledigen, die ihre Leistung oft viel günstiger anbieten, wenn sie über entsprechende fachliche Kompetenz verfügen?”

Ein  neues Betätigungsfeld wird sodann anvisiert – Übernahme der Garantie und Durchführung der Inspektion in einer Reihe vom Versicherer empfohlenen, preisgünstigen Werkstätten. Mut zum neuen Vorhaben, so heißt es weiter, schöpft die HUK-Coburg aus dem bereits laufenden “Schadenmanagement der Versicherer”, mit dem sie sich bereits mit der Automobilindustrie angelegt hat. Fettes Reparaturgeschäft, das muss doch nicht sein

“schon um die Versicherungsbeiträge in Grenzen zu halten”.

Zeitlich passend, beschäftigt sich, wie bereits von Buschtrommler verlinkt, auch der Internet-Auftritt www.autohaus.de mit der immer größer werdenen Not von Partnerwerkstätten (der Versicherer):

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AG Karlsruhe verurteilt BGV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 11.11.2008 (5 C 360/08) hat das AG Karlsruhe den BGV Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 529,97 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das AG Karlsruhe nimmt die Schwacke-Liste als Berechnungsgrundlage, die Fraunhofer Tabelle wurde nicht zugelassen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und zum Teil begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten gemäß §§ 7, 17, 18 StVG, 115 WG, 398, 249 BGB noch einen Anspruch auf Zahlung restlicher Mietwagenkosten aus dem Verkehrs­unfall vom 1.02.2007, den der Beklagte Ziffer 1 unstreitig allein verschuldet hat, nach­ dem er auf das Fahrzeug des Zedenten aufgefahren ist.

Die Klägerin kann von den Beklagten für die Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen vom 2.02. bis 23.02.2007 der Gruppe 1 die erforderlichen Mietwagenkosten verlangen. Soweit die Beklagte nunmehr die Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen bestritten hat, ist sie hieran gehindert, da sie durch ihr Abrechnungsschreiben vom 2.05.2007 die in Rechnung gestellte Wiederbeschaffungsdauer von 20 Tagen bereits anerkannt hat.

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