AG Halle (Saale) verurteilt mit Urteil vom 14.3.2008 – 98 C 3549/07 – die Bruderhilfe zur Freistellung der restlichen Sachverständigenkosten.
Hallo Captain-Huk-Leser!
Meine Aufrufe nach Urteilen sind nicht nutzlos verhallt. Nun sind einige Urteile aus Sachsen-Anhalt übersandt worden. Hier nun aus dem Raum Halle die erste (etwas ältere) Entscheidung. Beklagte Haftpflichtversicherung ist die Bruderhilfe. Der Geschädigte hatte die Sachverständigenkosten erfüllungshalber abgetreten. Nachdem die Beklagte nicht nach Gesetz und Recht reguliert hatte, klagte der Geschädigte auf Freistellung. Mit Erfolg. Gleichwohl kürzt auch die Beklagte weiterhin (rechtswidrig) die Sachverständigenkosten. Das Urteil ist zwar schon etwas älter, aber deshalb nicht uninteressant. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi
Amtsgericht Halle (Saale) Verkündet am:
Geschäfts-Nr.: 14.03.2008
98 C 3549/07
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
des Herrn … ,
Abgelegt in Bruderhilfe, Haftpflichtschaden, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile
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