LG Nürnberg-Fürth zur Haftung bei Unfällen außerhalb der Geltung der Kurzzeitkennzeichen ( Urteil vom 9.9.2011 – 8 O 2539/11 – ).
Hallo Leute,
hier ein (etwas anderes) Urteil aus Nürnberg/Fürth zum Thema “Haftung für Kurzzeitkennzeichen” vom dortigen Landgericht . Die Vorsitzende Richterin am LG hat als Einzelrichterin der 8. Zivilkammer entschieden. Entscheidend am zu beurteilenden Fall war, dass sich der Unfall außerhalb des Geltungsbereiches des Kunrzzeitkennzeichens ereignete und die Versicherung regulierte, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet war. Ein Rückgriff auf den VN war daher aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt möglich. Lest selbst und gebt Eure Meinungen kund.
Euer Willi Wacker
Landgericht Nürnberg-Fürth
Az.: 8 O 2539/11
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
- Klägerin -
gegen
- Beklagter -
wegen Forderung
Abgelegt in Allgemein, BTA Versicherung, Haftpflichtschaden, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos
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