AG Nettetal verurteilt DBV-WinSelect Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten
Mit Urteil vom 09.07.2010 (17 C 109/10) hat das AG Nettetal die DBV-WinSelect Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 271,74 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im übrigen unbegründet.
Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht ein Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 271,74 Euro zu.
Die Beklagte ist nach den §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 VVG zum Ersatz des aus dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen vom xx.xx.2008 folgenden Schadens verpflichtet. Die alleinige Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht zwischen den Parteien außer Streit.
Danach kann die Klägerin von der Beklagten Ersatz hinsichtlich eines auf die Mietwagenrechnung vom 16.06.2008 (Bl. 9 d.A.) entfallenden Betrages von insgesamt 1.326,85 Euro, unter Berücksichtigung der bereits erstatteten 1.055,11 Euro, also den zugesprochenen Betrag, verlangen.
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