Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Versichert und verschaukelt – SWR-Fernseh-Beitrag vom 09.05.2012

Für alle, die den sehenswerten Fernsehbeitrag am 09.05.2012 verpasst haben.

Hier gibt es den Video zur Sendung des SWR >>>>>

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Versichert und verschaukelt – SWR-Fernseh-Beitrag am 09.05.2012 um 20:15 !!

Quelle: SWR

“Ich werde keine Ruhe geben, bis die Leute bestraft werden für diese unterlassene Hilfeleistung, diese vorsätzliche Körperverletzung.” Horst G. kämpft gegen einen mächtigen Gegner: die Versicherungswirtschaft.

Die Verzögerungstaktik seiner privaten Krankenversicherung hat ihn fast das Leben gekostet, weil er wochenlang auf deren Zusage warten musste, die Kosten für eine dringend notwendige Operation zu übernehmen.

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Wiederholung:

SWR am 22.05.2012, 01.50 Uhr

Nachtrag vom 10.05.2012:

SWR-Videobeitrag >>>>>

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Wie Versicherungen Kunden systematisch abzocken

Quelle: Welt Online – Anja Krüger – vom 31.03.2012

Angstmache, falsche Versprechungen, unterlassene Hilfe im Ernstfall – verzweifelte Kunden berichten von den Tücken der Versicherungsunternehmen. Nordrhein-Westfalen ist eine Hochburg der Abzocke.

Hart hat Uwe Steinhardt für sein Häuschen gearbeitet. “Zu verkaufen” steht über dem Schild, das in die Gasse in Werne-Stockum zeigt. Am Ende der kleinen Straße wohnen er und seine Frau. Noch. Das Paar – die erwachsenen Kinder sind ausgezogen – will nicht warten, bis die Zwangsversteigerung droht.

Schon immer waren die Steinhardts vorausschauend, schon immer gingen sie lieber auf Nummer sicher. Sie versicherten sich gut. Dachten sie jedenfalls. Bis Uwe Steinhardt einen Unfall hatte. Nun machen die beiden die bittere Erfahrung, dass ihr vermeintliches Sicherheitsnetz sie nicht auffängt. “Wenn die Versicherung nicht zahlt, lebe ich in einigen Jahren von Hartz IV”, fürchtet Steinhardt.

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HUK-Coburg gewinnt Debeka für Werkstattnetz

Quelle: Financial Times ( Herbert Fromme) vom 14.06.2010

Der zweitgrößte deutsche Autoversicherer beteiligt einen weiteren Konkurrenten an seinem Schadenmanagement. Der Preiskampf in der Sparte wird nach Auffassung von HUK-Coburg-Vorstand Heitmann anhalten.

Autoversicherer HUK-Coburg kann einen weiteren Erfolg beim Ausbau seines Werkstattnetzes verbuchen: Die Versicherungsgruppe Debeka beteilige sich an dem System, sagte HUK-Coburg-Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann der FTD. HUK-Coburg setzt auf die Bindung der Kunden an bestimmte Werkstätten. Das macht Autoversicherungspolicen um 20 Prozent billiger.

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Und wieder: AG Dortmund verurteilt Debeka zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 02.10.2009 (419 C 907/09) hat das AG Dortmund die Debeka Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 367,07 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an und lehnt die Fraunhofer Erhebung ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten aus abgetretenem Recht restliche Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall vom xx.xx.2008 in Dortmund geltend. Die Haftung dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig.

Die Parteien streiten allein darüber, ob die Mietwagenkostenrechnung vom 08.08.2008 dem Schadensausgleich zugrunde zu legen ist.

Die Klage ist begründet.

Der Klägerin steht gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf Erstattung der restli­chen Mietwagenkosten gemäß der streitgegenständlichen Rechnung zu.

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Das Amtsgericht Nürnberg zur Erstattung der “fiktiven Nutzungsausfallentschädigung”

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 11.03.2009 (21 C 299/09) die DEBEKA Allgemeine Versicherung AG verurteilt, Nutzungsausfall auf “fiktiver Basis” zu erstatten. Der Nutzungswille des Anspruchstellers war bereits durch die Nutzung zum Unfallzeitpunkt nachgewiesen. Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist nach Ansicht des Gerichts keine Anspruchsvoraussetzung für die Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung.

Aus den Gründen:

 Endurteil:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 118,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.10.2008 zu bezahlen.

II. Die Beklagte  trägt die  Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert beträgt EUR 118,00

A.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. §§ 495 a, 313 a ZPO abgesehen.

B.

 Entscheidungsgründe

Die Klage ist begründet.

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