AG Düsseldorf verurteilt Hannoversche Direkt Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten
Mit Urteil vom 29.07.2010 (52 C 4142/10) hat das AG Düsseldorf die Hannoversche Direkt Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 428,82 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das denkbar knappe Urteil ist deswegen beachtlich, als dass die Versicherung des Schädigers offensichtlich wieder einmal den Anspruch des Geschädigten vorgerichtlich heruntergekürzt hatte, sich jedoch nicht genötigt sah, dem Sachvortrag des Klägers vor Gericht entgegen zu treten. Wie war dies noch mit der Vermögensbetreuungspflicht hinsichtlich der Versichertengelder?
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klage ist begründet.
Der Klägerin stehen aus dem Unfallereignis vom xxxx.2009 in Düsseldorf gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers X gemäß der §§ 7, 17 StVG i.V.m. § 115 VVG noch die geltend gemachten weiteren Mietwagenkosten von 428,82 € zu.
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