AG Altenburg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 30.3.2012 – 5 C 133/12 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend gebe ich Euch wieder ein Sachverständigenkostenurteil gegen die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG bekannt. Wie so oft, hatte auch in diesem Fall die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Auch in diesem Fall musste der Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg Allg. Vers. AG gerichtlich vorgehen, um an die gem. § 249 BGB erforderlichen Sachverständigenkosten zu gelangen. Die HUK-Coburg hatte die Sachverständigenkosten vorgerichtlich rechtswidrig gekürzt. Die Klage wurde an das örtlich zuständige Amtsgericht Altenburg verwiesen, bei dem die Klage in vollem Umfang Erfolg hatte. Lest nachfolgend das Urteil aus Altenburg zu den Sachverständigenkosten selbst und gebt Eure Meinungen kund.
Viele Grüße und eine schöne Woche
Euer Willi Wacker
Amtsgericht Altenburg
5 C 133/12 Verkündet am 30.03.2012
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