LG Kiel mit Berufungsurteil vom 25.11.2011 – 1 S 37/11 – zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Alternativwerkstatt und zur Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier zum Wochenende noch ein interessantes Urteil aus Deutschlands Norden. Die Berufungskammer des LG Kiel hat zur fiktiven Abrechnung entschieden. Interessant ist dieses Berufungsurteil deshalb, weil das Gericht Stellung dazu nimmt, zu welchem Zeitpunkt der Schädiger ein Angebot einer Alternativwerkstatt vorzulegen hat. Zutreffend kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bekanntgabe einer sog. Alternativwerkstatt mit günstigeren Stundensätzen erst im Prozess zu spät ist. Die Dispositionsbefugnis des Geschädigten wird berührt, wenn der Schädiger erst nach einem Jahr nach dem Unfall eine anderweitige Reparaturmöglichkeit bekannt gibt. Die Feststellungen des Gerichtes überzeugen. Die von der Kammer aufgeführte Gegenmeinung würde unzulässigerweise die dem Geschädigten zustehende Dispositionbefugnis einschränken. Auch die Rechtsmeinung der Berufungskammer zur Fälligkeit des Schadensersatzanspruches verdient Beachtung. Ein durch und durch gut begründetes Berufungsurteil aus Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt. Lest selbst und gebt bitte Eure Meinungen ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker
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