KRAVAG auf Sparkurs – ob das gut geht?
Auch die KRAVAG muss offensichtlich sparen und hat dem Sachverständigen mal so eben 29 Euro Fahrtkosten vom Sachverständigenhonorar abgezogen. Wer jedoch unberechtigte Abzüge, wie z.B. auch die HUK als sog. “Kürzungsmarktführer für Sachverständigenhonorare”, beim Schadensersatz vornimmt, der muss auch mit den gleichen Konsequenzen rechnen. Im Angesicht des 30.11. kommt es sicher besonders gut, wenn der Versicherungsnehmer der KRAVAG nun zeitnah erfährt, bei welcher “Holzkasse” er bisher versichert ist. Hier das Schreiben der KRAVAG:
Hamburg, 09.11.2011
Kfz-Haftpflicht-Schaden-Nr. …
Versicherungs-Nr.: … Amtl. Kennzeichen: …
Versichert: … Schadentag: …
Sehr geehrte Damen und Herren ,
wir haben 433,74 EUR auf das Konto … bei der … Volksbank Überwiesen.
Die berechneten Fahrtkosten sind nicht nachvollziehbar. Es hätte ohne weiteres ein Sachverständiger in … beauftragt werden können. Wir haben die Kosten hierfür auf den Höchstsatz gemäß BVSK-Erhebung 2010/2011 gekürzt. Die Erhebungen des BVSK werden in der Rechtsprechung regelmäßig zur Bemessung der Höhe von Sachverständigengebühren herangezogen.
Abgelegt in Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, KRAVAG Versicherung, R+V Versicherung, Sachverständigenhonorar, Wichtige Verbraucherinfos
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